Diätenerhöhung

Angemessene Entschädigung

Von Reinhard Müller

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06. Mai 2008 Der Bundestag ist also doch ein Beamtenparlament. Jedenfalls nach dem Selbstverständnis seiner Mitglieder. Zur Begründung der Diätenerhöhung beruft man sich auf Einkommensentwicklung und Tarifabschluss im öffentlichen Dienst. Eine „ganz normale Anpassung“ also, wie der SPD-Fraktionsvorsitzende Struck sagt.

Doch die Koppelung an Beamten- oder Richtergehälter, die im Übrigen auch das Bundesverfassungsgericht kritisch sieht, erweckt einen falschen Eindruck. Der Abgeordnete wird nicht wie ein Staatsdiener alimentiert, sondern hat von Verfassungs wegen einen Anspruch auf eine angemessene, seine Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Dem liegt zwar das mittlerweile überholte Leitbild vom ehrenamtlich tätigen Parlamentarier zugrunde. Doch in jedem Fall muss der Gesetzgeber eigenständig darüber entscheiden, welche Entschädigung angemessen ist, um die Unabhängigkeit des Abgeordneten zu sichern.

Kommission wäre parlamentarisches Armutszeugnis

Das ist schwer genug. Das Parlament wird sich stets dem Vorwurf ausgesetzt sehen, es bediene sich selbst. Aber wer sollte es sonst tun? Dass der Gesetzgeber gelegentlich auch in eigener Sache tätig wird, ist nicht zu vermeiden, solange die erste Gewalt noch einen Funken Selbstbewusstsein und Selbstachtung wahrt. Die Verlagerung ihrer Verantwortung auf eine Kommission, wie sie die FDP fordert, ist zwar schwer in Mode, wäre aber ein parlamentarisches Armutszeugnis.

Ein einigermaßen unvoreingenommener Blick auf die Einkünfte der Bundestagsabgeordneten offenbart, dass sie nicht unmäßig hoch sind - nicht zuletzt im Vergleich zu den Diäten in manchen Landesparlamenten. Anders ist es mit der Altersversorgung.

Für das Alter selbst vorsorgen

Vergleiche mit Durchschnittsrenten und aktuellen Entwicklungen sind zwar problematisch, doch wenn selbst die Politik mehr oder weniger offen zugibt, dass auch langjährige Beitragszahler nur noch eine Sicherung in Höhe der hiesigen Armutsgrenze zu erwarten haben, sollten Abgeordnete sich nicht völlig außerhalb jedes Systems stellen.

Einige Landtage haben es schon vorgemacht: Die Abgeordneten müssen selbst für das Alter vorsorgen. Dafür haben sie ihre Diäten erhöht. Üppig muss diese Erhöhung nicht zwangsläufig ausfallen. Insgesamt gesehen sind die Parlamentarier ausreichend versorgt.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: reuters

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