Leitartikel

Planlose Sicherheitsarchitektur

Von Peter Carstens

15. August 2006 Fünf Jahre nach den Angriffen vom 11. September auf New York und Washington bastelt die deutsche Politik weiter an der Sicherheitsarchitektur. Nach jedem Attentat muslimischer Terroristen und vor jeder Landtagswahl werden von neuem die Forderungsmaschinen angeworfen: Die Bundeswehr solle im Inland den Terrorismus bekämpfen helfen, Polizei und Geheimdienste sollten mit neuen Befugnissen ausgerüstet, Strafen verschärft werden. Manche Parteivertreter versuchen, mit dieser Form politischer Trittbrettfahrerei Staatsväterlichkeit und Weitblick zu simulieren. Doch um gesetzliche Änderungen geht es im Kampf gegen die terroristische Bedrohung derzeit am wenigsten. Gefragt sind kriminalistisches Gespür und ein durchdachtes Zusammenwirken aller Sicherheitsbehörden in Deutschland, in Europa und transatlantisch.

Mit den Terrorabwehrgesetzen, die der Bundestag nach dem 11. September 2001 erlassen hat, wurden viele Wünsche der Sicherheitsbehörden verwirklicht. Sie betrafen den Zugriff von Polizei und Geheimdiensten auf Sozial-, Bank- und Reisedaten, Beschränkung der Vereinsfreiheit sowie die Möglichkeit, gegen ausländische Terrorvereinigungen auch in Deutschland vorzugehen. Man habe in den Monaten nach dem 11. September einen Vorschlag bloß abends unter der Tür des Ministers durchschieben müssen, um ihn am nächsten Morgen als Gesetzesinitiative wiederzufinden, heißt es in Polizeikreisen. 2004 wurden mit dem neuen Ausländerrecht weitere Vorkehrungen getroffen. Das Luftsicherheitsgesetz von 2005 verschärfte die Kontrollen von Personal, Fracht und Passagieren im Flugverkehr abermals. Es enthielt auch eine Passage, die unter bestimmten Umständen den Abschuß von Passagierflugzeugen durch die Luftwaffe erlaubte. Das Verfassungsgericht erklärte jedoch den Abschuß von Geiselflugzeugen für grundgesetzwidrig. Hier mißlang der Versuch, eine entsetzliche Not- und Gewissenslage für Politik und Piloten durch ein Bundesgesetz zu heilen. So hat ein gutmeinender Gesetzgeber durch ein falsches Gesetz bestimmten Formen des Flugzeugterrorismus unbeabsichtigt größere Erfolgschancen verschafft.

In der Luft ist die Bundeswehr also zumindest vorläufig von der Terrorismusabwehr ausgeschlossen; ihre Erfolgschancen gegen ein zur Waffe umgeformtes Passagierflugzeug im Anflug auf Frankfurt oder München wären ohnehin gering. Auch ein Seesicherheitsgesetz ist seit sehr langer Zeit in Vorbereitung. Die gemeinsame Terrorabwehr an den deutschen Küsten beruht derzeit auf Absprachen zwischen Zoll, Küstenwache und Marine, die mit ihren Schiffen und Schiffchen in Nord- und Ostsee kreuzen. Die Kontrollen in deutschen Häfen, wo täglich Tausende Frachtcontainer be- und entladen werden, sind jedoch nach Auskunft des Innenministers "nicht ausreichend".

Das erstaunt ein wenig, ebenso wie die Tatsache, daß die Sicherheitsbehörden fünf Jahre nach dem 11. September immer noch keine gemeinsame Datei für Ermittlungen gegen Terrorverdächtige eingerichtet haben. Im Nichts verlaufen sind Versuche, die siebzehn deutschen Verfassungsschutzbehörden organisatorisch enger zu verknüpfen. Bemühungen der Politik, durch Behördenumzüge von Bundeskriminalamt und Bundesnachrichtendienst mehr Kompetenz im Kampf gegen den Terrorismus am Regierungssitz zu versammeln, wurden unter Boykottdrohungen von Betroffenen zu dürftigen Kompromissen umgebogen. Auf all diesen Baustellen der Sicherheitsarchitektur ruht die Arbeit oder kommt schleppend voran.

Statt dessen bereitet der Bundestag ein Terrorismusabwehr-Ergänzungsgesetz vor, mit dem fast ungeprüft weitreichende und deshalb auf fünf Jahre befristete Ermächtigungen für die Sicherheitsbehörden verlängert werden. Die Evaluierung dieser Gesetze hat der Bundestag dem Innenministerium selbst überlassen. Der Bericht dazu ist unter Verschluß. Den Abgeordneten liegt als Entscheidungsgrundlage bloß eine selbstlobende Zusammenfassung vor.

Verwunderlich am Terrorismusabwehr-Ergänzungsgesetz sind die Kompetenzerweiterungen, die der Bundesnachrichtendienst (BND) als Auslandsgeheimdienst ausgerechnet im Inland erhalten soll. War der BND nicht eben noch im Gerede, weil er überwiegend rechtswidrig im Inland Journalisten beobachtet hatte? Die neuen, inlandsbezogenen Befugnisse wirken wie eine Belohnung für begangene Rechtsbrüche. Die militärisch geprägte Geheimbürokratie gab in letzter Zeit Kanzleramt, Sonderermittlern und Richtern in Berlin und Leipzig Anlaß, sich zu wundern. Zumindest einzelne Einheiten des Dienstes waren nur zögernd bereit, Maßstäbe der parlamentarischen Demokratie anzuerkennen.

Es fehlt bei der Terrorismusbekämpfung weniger an Gesetzen und Soldaten als an Kooperation, Geld (wie überall) und Konzepten. Nach dem 11. September hat der Bundestag keine gründliche Analyse, keine Enquete zu deutschen Fähigkeiten und Versäumnissen gewagt, die - wie die "9/11"-Kommission des amerikanischen Parlaments - Grundlage veränderter Sicherheitspolitik sein könnte. Aus dem Innenministerium hat kein konzeptioneller Beitrag dazu je das Licht der Öffentlichkeit erblickt. Ein "Weißbuch" des Verteidigungsministeriums, das deutsche Sicherheitsinteressen definieren soll, ist seit Jahren unvollendet. Beim Justizministerium wurde nie öffentlich erörtert, ob und wie die Antiterrorgesetze die Strafverfolgung beeinflußt haben. Hier liegen Mängel und Aufgaben, deren Beseitigung und Erledigung helfen könnten, das empfindliche Gleichgewicht zwischen Freiheit und Sicherheit dauerhaft zu wahren.

Text: F.A.Z., 16.08.2006, Nr. 189 / Seite 1

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