Setzt sich "R2P" endgültig durch, dann tritt das blanke Recht des Stärkeren in globalem Maßstab ganz formal in Kraft. Hatte seit dem 17. Jahrhundert das Prinzip der Souveränität den schwächeren Staaten einen gewissen Schutz geboten, so wäre dies nicht mehr der Fall: Die Großmächte müssten nur noch einen Anlass finden, unliebsamen Regierungen "crimes against humanity" vorzuwerfen, um zu Militäroperationen berechtigt zu sein. Ein nicht sachgemäßer Umgang mit Naturkatastrophen reichte dafür unter Umständen bereits aus. Dass "R2P" sich wegen der zunehmenden Vorwürfe von Menschenrechtsorganisationen gegen die Großmächte richten wird, kann ausgeschlossen werden: Der Gedanke, schwächere Staaten könnten gleiche Rechte in Anspruch nehmen und in Europa oder den USA militärisch intervenieren, ist absurd.
Ein Militäreinsatz in Myanmar soll einem allgemein gültigen Recht auf bewaffnete Intervention in fremden Staaten zum Durchbruch verhelfen. Dies verlangen westliche Pressure Groups mit Unterstützung prominenter Politiker aus Deutschland. Die Forderung bezieht sich auf ein Konzept ("Responsibility to Protect", "R2P"), das im Jahr 2001 im Westen schriftlich fixiert worden ist und seit Jahren bei den Vereinten Nationen diskutiert wird - trotz des Widerstands von Staaten, die sich der westlichen Hegemonie widersetzen. Gegen ihre Absicht hat UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon einen "R2P"-Sonderberater ernannt, der die Einführung des Interventionsrechts vorantreibt. Es legitimiert den Einsatz militärischer Gewalt für den Fall nicht näher definierter "crimes against humanity". Ein solches Verbrechen liege bereits vor, wenn ein Staat nach einer Naturkatastrophe nicht sämtliche ihm angebotenen Helfer ins Land lasse, heißt es jetzt. Eine Genehmigung des UNO-Sicherheitsrates sei nicht erforderlich. Das Interventionsrecht können de facto nur die großen westlichen Staaten mit starken Armeen in Anspruch nehmen. An seiner Entwicklung war ein einflussreicher deutscher Militär beteiligt, der kürzlich atomare Erstschläge für zulässig erklärt hat.
Ja! - möchte man spontan unterschreiben, und es tun ja auch sehr viele sehr viel. Und doch ist die Heuchelei nicht weit davon. Wer ist denn (mit) verantwortlich für Vorkommnisse wie in Darfur und anderswo? – doch wohl jene internationalen Konzerne, die, im Bündnis (jedenfalls bisher war das so!) mit der Weltbank, solche Regimes stützen – auf Teufel komm raus. Ohne deren Geld, Macht und Einfluss wären die meisten dieser Regimes doch längst zu eben diesem Teufel gejagt – von ihrem eigenen Volk, nämlich. Einer internationalen Armee zum Eingreifen bedürfte es daher in aller Regel erst gar nicht. Nun was Birma angeht, da ist es wohl richtig, dass die VR-China gegenwärtig monopolartig die Fäden in der Hand hält, aber wer sagt denn, dass das so bleiben muss!? – und Handel wird dieses Land ja wohl auch mit anderen Nationen treiben. Ich denke, man möchte sich am liebsten nicht den eigenen Pelz nass machen, während man den Bären wäscht. Wie wär’s denn mit der Unterstützung von Volksrevolutionen gegen solche Regimes und dann kann man sich den Einsatz internationaler Truppen sparen? Billiger wäre das auf jeden Fall! Ja, aber was wird dann mit den Geschäften? – fragt der Kaufmann um die Ecke!
"Konzepte" der UN sind rechtlich nicht bindende Abstraktionen, gut gemeinte Wünsche. Klassifikationen von "Bedrohung des Weltfriedens" haben keine rechtliche Wirkung. Der Sicherheitsrates ist handlungsunfähig- das Vetorecht der ständigen Mitglieder verhinderte Maßnahmen, wobei zum ersten Mal seit sehr langer Zeit gleich 2 Vetomächte agierten. Neben China blockiert auch Russland, obwohl das Land nur geringe wirtschaftliche oder politische Verbindungen zum Regime pflegt. Das deutet darauf hin, dass der Sicherheitsrat in Zukunft auch über den Einzelfall hinaus als politische Machtbühne genutzt werden wird. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag agiert erst, wenn die Macht der Täter schon gebrochen ist, eine spezialpräventive Wirkung ist gering. Man könnte im materiellen Recht auch einen Rückschritt sehen, da in der Londoner Charta von 1945 eine weiterreichende Definition der Verbrechen gegen die Menschlichkeit formuliert wurde, sie bezog "andere unmenschliche Akte gegen die Zivilbevölkerung" mit ein, "unabhängig davon, ob einzelstaatliches Recht verletzt wurde." Die ganze Diskussion hilft den Opfern in Burma aber auch nicht. Der nicht kodifizierte Grundsatz eines völkerrechtlichen Notstands zwingt zur sofortigen Hilfe.
Eine schöne Vorstellung, die hier beschrieben wird, leider aber nur eine sehr theoretische. Alleine die Frage, wann ein kritischer Zustand festgestellt werden kann oder muß und wie sich dieser zu zeigen hat, ist eine sehr schwierig zu beantwortende Frage. Hat die UN dann auch das Recht, bei Unterdrückung oder der UN Charta widerstrebenden Regierungen das Recht, eine bedrohliche Unterdrückung der Bevölkerung festzustellen? Im Gedankengang des Kommentars liegen die ersten Ansätze der Übertragung staatlicher Souveränität an die UN. Ich bezweifle sehr, daß sich diese Haltung in der Welt durchsetzen wird. Es ist sicherlich äußerst verurteilenswert, was die Burmesische Führung derzeit veranstaltet. Es muß alles dafür getan werden, daß den Menschen geholfen werden kann und sich derartiges nicht wiederholt. Dennoch bin ich überzeugt, daß die (westliche) Welt einmal lernen muß, damit umzugehen, daß die Welt im Grunde genommen - von ihrem Wertekanon aus betrachtet - immer schlecht war und schlecht bleiben wird. Alle Versuche, die Welt auf einen einheitlichen Wertekanon zu bringen, sind bislang kläglich gescheitert. Die Welt ist eben unterschiedlicher als es das missionarisch-christlich geprägte Abendland wahrhaben möchte.
Der Begriff "Souveränität" ähnelt nicht umsonst dem Begriff "(der) Souverän" ! Den wer ist der Souverän eines Landes ? Nicht die Militär-Chunta in Birma.Nicht die Kommunistische Partei in China und auch nicht der oberste Wächterrat im Iran. Und daher wird wirklich höchste Zeit,daß die bisherige sehr seltsame Auslegung des Völkerrechts endlich ein Ende nimmt .Bis heute wurde das Völkerrecht nämlich nur -und das fälschlicherweise- in den Beziehungen der Staaten untereinander definiert. So hätte nach dem Völkerrechtsverständnis der letzten 60 Jahre sogar auch der Staat Adolf Hitlers eine absolute Lebensberechtigung geltend machen können,solange er sich "nur" an den Menschen im eigenen Staatsgebiet vergangen hätte und keinen (Welt)Krieg gegen andere Staaten vom Zaun gebrochen hätte. Dies aber kann und darf nicht sein ! Ein Staat,der seinen eigenen Menschen (immerhin dem eigentlichen Souverän!) keine Rechte und Fürsorge einräumt,ist auch kein souveräner Staat nach außen ! Und eine Unantastbarkeit mit Hinweis auf das Völkerrecht steht ihm daher auch nicht zu!