Von Reinhard Müller
16. Mai 2008 Das geht uns alle an. Diese Botschaft steht hinter den Vorschlägen, den UN-Sicherheitsrat mit Burma zu befassen. Eine erstaunliche Vorstellung. Schließlich ist der Sicherheitsrat für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit verantwortlich. Führt Burma etwa Krieg gegen seine Nachbarn? Und heißt es nicht in der UN-Charta, aus ihr könne keine Befugnis der Vereinten Nationen zum Eingreifen in Angelegenheiten abgeleitet werden, "die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören"?
Doch sind die Reaktionen auf die Vorgänge in Burma ein weiterer Beleg für die wachsende Bedeutung des Menschen im Völkerrecht. Das mag zynisch klingen angesichts zahlreicher Kriege und Millionen von Toten seit 1945, die auch das UN-System nicht verhindern konnte. Aber der Mensch ist seitdem immer mehr vom Rand in die Mitte des internationalen Rechts gerückt. Und der Staat ist heute nicht mehr, was er einmal war. Gewiss, der Menschenrechtsschutz blieb lange Zeit - wenn man auf seine faktische Durchsetzung blickt - eine westliche Idee, und in gewisser Weise ist er das immer noch. Aber wer hätte es sich im Kalten Krieg träumen lassen, dass dereinst die Führer des Frontstaates DDR nach deren Untergang wegen Verstößen gegen internationale Menschenrechtspakte verurteilt werden würden, denen ihr Staat einst leichtfertig zugestimmt hatte?
Neues Bewusstsein dafür, was alle angeht
Der Zusammenbruch der Sowjetunion hat nicht nur der internationalen Strafgerichtsbarkeit einen neuen Schub verliehen, sondern auch ein neues Bewusstsein dafür geschaffen, was eine Angelegenheit ist, die alle angeht; wann also die internationale Gemeinschaft notfalls auch einschreiten darf, um Menschen zu retten. Seine Rechte nämlich stehen dem Menschen wegen seiner Würde zu, nicht etwa, weil der Staat sie ihm verleiht. Das ergibt sich schon aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Um ihren Text war hart gerungen worden. Dass es in den verschiedenen Kulturräumen unterschiedliche Auffassungen der Menschenrechte gab und gibt, ändert nichts an ihrem universellen Anspruch, der freilich nicht immer eingelöst werden kann.
Heute ist klar: Wie ein Staat mit seinen Bürgern umgeht, das ist nicht mehr nur seine Sache. Rechtmäßiges Verhalten darf neuerdings auch von außen angemahnt werden. Das bringt jene in diesen Tagen viel zitierte Erklärung des UN-Gipfeltreffens von 2005 zum Ausdruck: Souveränität bedeutet nicht mehr nur Unabhängigkeit, sondern auch Verantwortung für den Schutz des eigenen Volkes. Der UN- Sicherheitsrat soll demnach mehr und mehr verantwortlich sein für "katastrophales internes Unrecht", wie die Fachleute schrieben, die das Konzept ausgearbeitet hatten. Über den Sicherheitsrat sollen kollektive Maßnahmen ergriffen werden, falls friedliche Mittel nicht ausreichen und die nationalen Behörden dabei versagen, ihre Bevölkerung vor Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen.
Daraus kann sich neues Recht entwickeln
Das ist nicht bindend, aber völkerrechtlich auch nicht unbeachtlich. Daraus kann sich neues Recht entwickeln. Der Sicherheitsrat hat im Übrigen schon mehrfach humanitäre Katastrophen als Bedrohung des Weltfriedens bezeichnet, ohne dass diese unmittelbare grenzüberschreitende Auswirkungen gehabt hätten. Oft gingen diesen Katastrophen (bürger)kriegsähnliche Zustände voraus. Schon deshalb schrecken die Staaten - und letztlich haben nur sie die Mittel - vor Interventionen zurück. Auch das gewaltsame Eingreifen der Nato zur Rettung der Kosovo-Albaner wurde von wichtigen Ländern als völkerrechtswidrig bezeichnet.
Der burmesischen Militärjunta kann man - jedenfalls dieses Mal - nicht einmal eine kriegerische Handlung gegenüber den ihr anvertrauten eigenen Bürgern vorwerfen. Oder doch? Unter Verbrechen gegen die Menschlichkeit versteht man etwa vorsätzliche Tötung, Versklavung oder "andere unmenschliche Behandlungen ähnlichen Charakters", die großes Leid verursachen. Tatsächlich muss es beim Menschenrechtsschutz auf die Auswirkungen ankommen. Wer vorsätzlich und in verantwortlicher Stellung den Tod von Tausenden durch Unterlassen verursacht, der kann sich ebenso wenig wie ein aktiver Kriegsverbrecher auf ein überholtes Souveränitätsverständnis berufen.
Der Fall Burma gibt Anlass, weiter über das menschenrechtliche Schutzkonzept nachzudenken. Das muss keineswegs stets in eine militärische Intervention münden. Das verbietet schon der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Im Vordergrund steht effektive Hilfe. Wenn die durch eine Verletzung des burmesischen Luftraums verbessert werden kann, sollte sich die Staatengemeinschaft nicht abhalten lassen. Aus einer Schutzpflicht kann nicht ohne weiteres der Schluss gezogen werden, man müsse nun überall mit gleichen Mitteln eingreifen. Aber wenn man diese Verantwortung ernst nimmt, darf es keine einseitige Aufmerksamkeit der Weltgemeinschaft geben. Eine Zwangshilfe für die Wirbelsturmopfer von Burma würde umgehend das Massenmorden in Darfur wieder auf die internationale Tagesordnung bringen. Auch das geht alle an.
Text: F.A.Z.
