
Zunächst einmal ist festzuhalten, daß das Staatsangehörigkeitsrecht mit dem "Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung" mehr verlangt, als von einem deutschen Bürger rechtlich erwartet wird. Der normale Bürger braucht sich nicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, er darf sie völlig ignorieren, innerlich ablehnen usw. usf. Schuldig ist er nur, sich an die allgemeinen Gesetze zu halten. Ein entsprechendes "Bekenntnis" ist nur von dem Beamten gefordert.
Man mag es begrüßen, daß die Einbürgerungsvoraussetzungen offenkundig den Anforderungen an Beamte nachgebildet wurden. Zweifel habe ich, ob damit das Richtige getroffen wird - der Beamte hat nämlich qua Amt einen Bezug zur politischen Grundordnung, der einfache Bürger aber nicht mit Notwendigkeit.
Das leitet über zu dem m.E. gegebenen Hauptproblem: Viele der Fragen haben mit der "freiheitlich-demokratischen Grundordnung" gar nichts zu tun. Es handelt sich um allgemeine moralische Positionen, um Fragen nach Werten und Kultur. Das gehört aber nicht zur politischen Grundordnung, wie sie das Bundesverf.-Gericht definiert hat. Deswegen ist der Fragebogen in weiten Teilen ungeeignet, zur Klärung der gesetzlichen Einbürgerungsvoraussetzungen beizutragen; er kann m.E. keinen Bestand haben.
Entweder paßt man den Fragebogen dem Gesetz an - oder man versucht, die "Leitkultur" als Voraussetzung in das Gesetz aufzunehmen (z.B. implizit durch Ermessenseinbürgerung statt Anspruch darauf).

Der Innenminister von Baden-Württemberg wäre gut beraten, wenn er sich einmal näher mit dem Einbürgerungsverfahren im Nachbarland Schweiz befassen und würde. Sofern er das bereits getan hat, ist zu befürchten, dass er daraus nicht die richtigen Schlüsse gezogen hat. Vielleicht hilft hier der sehr erhellende Film "Die Schweizermacher" weiter (Schweiz 1977, Regie Rolf Lyssy, Verleih T&C Film Seestraße 41, CH-8002 Zürich). Und falls er nicht weiß, was ein Chochichästli ist: Keine Bange, der Film wird mit Untertiteln geliefert.