Home
 

Tschechien

Auf dem Boden der Verfassung

Dass die Unterzeichnung des Lissabon-Vertrags kein Herzenswunsch von Tschechiens Präsident Václav Klaus ist, ist eine Sache. Eine andere ist es, ihm vorzuwerfen, er verstoße damit gegen die Verfassung seines Landes. Denn das ist eine Legende.

Von Karl-Peter Schwarz

18. Oktober 2009 

Einer verbreiteten Darstellung zufolge sabotiert der tschechische Präsident Václav Klaus den Lissabon-Vertrag, indem er ihm seine Unterschrift verweigert. Seine Absicht sei es, dessen Inkrafttreten, wenn er es schon nicht verhindern könne, wenigstens so lange wie möglich hinauszuschieben. Damit verstoße er nicht nur gegen die Regeln der Europäischen Union, sondern auch gegen die tschechische Verfassung.

Bevor sich diese Legende verfestigt, sollte man sich einiger Fakten erinnern. Als die Iren den Lissabon-Vertrag in einem ersten Referendum ablehnten, entschieden sich die meisten EU-Mitgliedsländer dafür, das Ratifizierungsverfahren dennoch fortzusetzen, weil sie mit Recht davon ausgingen, dass man das kleine Völkchen schon so lange abstimmen lassen würde, bis das erwünschte Ergebnis zustande käme. Klaus hingegen war der Ansicht, dass der Vertrag als abgelehnt zu gelten habe, falls die Iren ihre Entscheidung nicht ändern sollten. Das mag angesichts der Machtverhältnisse zwischen den großen und den kleinen Staaten in der EU naiv gewesen sein, aber den Regeln der Union widersprach es jedenfalls nicht. Das Ergebnis der zweiten irischen Volksabstimmung liegt seit 3. Oktober vor. Wenn also von einer „Verzögerung“ der Unterschrift die Rede sein kann, dann erst seit knapp drei Wochen.

Klaus' Forderung ist eigentlich überflüssig

Eine Gruppe von siebzehn tschechischen Senatoren hat noch vor dem irischen Referendum neuerlich eine Verfassungsklage gegen den Vertrag von Lissabon eingebracht. Das Gericht wird am 27. Oktober beraten. Bis es entschieden hat, gilt für Klaus, was für den deutschen Bundespräsidenten vor dem Spruch in Karlsruhe galt: Er dürfe seine Unterschrift selbst dann nicht unter die Ratifizierungsurkunde setzen, wenn er nichts lieber täte. Man weiß, dass dies nicht der Herzenswunsch des tschechischen Präsidenten ist. Aber eine Sache ist seine politische Beurteilung des Lissabon-Vertrages, eine andere ist es, ihm vorzuwerfen, er verstoße gegen die tschechische Verfassung. Eines Verstoßes hätte er sich schuldig gemacht, wenn er ohne Rücksicht auf das Verfassungsgericht den Ratifizierungsprozess abgeschlossen hätte. Die Drohung der tschechischen Grünen, ein Amtsenthebungsverfahren gegen Klaus einzuleiten, ist nichts als Propaganda.

Klaus hat mehrmals bewiesen, dass er sich nicht scheut, gegen den Strom zu schwimmen, etwa in Sachen Klimapolitik. Er ändert seine Ansichten nicht, weil sie nur von einer Minderheit geteilt werden. Aber er versteht es meisterlich, immer wieder politische Mehrheiten um sich zu versammeln, nötigenfalls auf Umwegen. Ein solcher Umweg ist seine kürzlich vorgebrachte Forderung nach einer Fußnote zum Lissabon-Vertrag, die eine rückwirkende Anwendung der Charta der Grundrechte auf die Tschechische Republik ausschließen soll. Das soll verhindern, dass die im Vertrag garantierten Grundrechte die tschechische Eigentumsordnung aushebeln, die auf den Bene-Dekreten beruht.

Aus der innenpolitischen Quarantäne befreit

Nun kann nicht bestritten werden, dass durch die Entrechtung und Vertreibung der Deutschen sowie durch den Raub ihres Eigentums tschechoslowakisches und internationales Recht gebrochen wurde. Ohne sie ausdrücklich zu billigen, duldeten die Alliierten diese Vorgänge, denn Deutschland hatte den Krieg begonnen und verloren. Rein rechtlich lassen sich die Bene-Dekrete nicht wasserdicht versiegeln, ihre fortwährende Wirkung beruht auf dem politischen Willen, die eigentumsrechtlichen Folgen der Nachkriegsverbrechen nicht anzutasten.

Weil dies so ist, wurde die Tschechische Republik samt Bene-Dekreten in die EU aufgenommen. Solange (und nur solange) dieser Wille besteht, braucht sie auch nicht zu befürchten, dass der Europäische Gerichtshof sich eines Unrechts annimmt, das als Recht ausgegeben wird. Die Forderung des tschechischen Präsidenten ist also einerseits überflüssig, andererseits ebendeshalb leicht zu erfüllen. Wie die Zusagen an Irland könnte die von Klaus geforderte Klausel dem kroatischen Beitrittsvertrag als Zusatzprotokoll angefügt werden.

Damit wäre Klaus nach eigenen Aussagen zufrieden. Es ist ihm gelungen, sich durch diese Forderung aus der innenpolitischen Quarantäne zu befreien, die wegen seiner Kritik am Lissabon-Vertrag über ihn verhängt worden war. Zwei von drei Tschechen sind der Ansicht, dass die Annahme des Lissabon-Vertrages ohne die von Klaus verlangte Fußnote die Bene- Dekrete gefährden könnte. 57 Prozent glauben, dass Klaus in dieser Angelegenheit die nationalen Interessen vertritt. In einer anderen Umfrage gaben drei Fünftel der Tschechen an, dass Klaus durch eine Verzögerung seiner Unterschrift den Interessen des Landes schaden könnte. Der tschechische Präsident wird den Spruch des Verfassungsgerichts abwarten und seine Unterschrift unter den Vertrag setzen, wenn dessen Urteil positiv ausfallen sollte und die EU der Fußnote zustimmt. Nichts anderes kann und muss von ihm erwartet werden.

Text: F.A.Z.

© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2010.
Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte erwerben
Sie planen den Kauf einer Immobilie? Mit der richtigen Wahl des Bankpartners und des Hypothekenzinses sparen Sie bares Geld. Der Hypothekenrechner hilft Ihnen dabei!Verlagsinformation
Home

Sie planen den Kauf einer Immobilie? Mit der richtigen Wahl des Bankpartners und des Hypothekenzinses sparen Sie bares Geld. Der Hypothekenrechner hilft Ihnen dabei!

FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche