Deutscher Herbst

Der Schwur der RAF

Von Berthold Kohler

Noch immer nicht aufgeklärt: Attentat auf Siegfried Buback

Noch immer nicht aufgeklärt: Attentat auf Siegfried Buback

Noch so eine deutsche Vergangenheit, die nicht vergehen will. Kaum sind die Forderungen verklungen, dreißig Jahre nach dem sogenannten „Deutschen Herbst“ solle doch nun auch der Staat einen Schlussstrich unter das bundesrepublikanische Kapitel RAF-Terrorismus ziehen und also gegenüber den letzten noch einsitzenden Mördern Gnade walten lassen, erobern die Verbrechen von damals wieder die Schlagzeilen.

Die Debatte darüber, ob der Bundespräsident Recht daran täte, das ehemalige RAF-Mitglied Klar zu begnadigen, hat über seltsame Wendungen dazu geführt, dass die Attentate von damals politisch wie juristisch neu aufgerollt werden könnten. Fast möchte man von einem Glück reden. Denn die Geschichte des RAF-Terrors ist bei weitem nicht so detailliert aufgeklärt, wie es die Urteilsflut der befassten Gerichte nahelegt. Nicht nur in den Fällen Buback und Schleyer konnte die Justiz nicht eindeutig feststellen, wer geschossen hat. Auch bei fast allen anderen Mordanschlägen - Beckurts, von Braunmühl, Herrhausen, Rohwedder, Zimmermann - blieb der genaue Tatablauf im Dunkeln.

Das weiche Tuch der Gnade und des Vergebens

Das lag vor allem daran, dass sich die Täter von damals, von wenigen Ausnahmen abgesehen, bis heute dem Schwur des Schweigens verpflichtet fühlen, der für die „Rote Armee Fraktion“ genauso galt wie für andere kriminelle Organisationen. Die RAF mag sich für aufgelöst erklärt haben, doch die meisten ihrer Ehemaligen, darunter auch der den Bundespräsidenten um Gnade bittende Klar, halten sich weiter an ihre eigenen Gesetze. Die vielfach geforderte Distanzierung von der RAF und ihren Verbrechen ist das nicht. Ein Täter wie Klar, der wegen neunfachen Mordes und elffachen Mordversuchs verurteilt wurde, kann sich in diesen Fällen kaum noch zusätzlich selbst belasten. Doch kann er durch sein Schweigen immer noch Dritte decken.

Andere haben sich zur Reue und zum Reden entschlossen, manche angeblich schon vor langer Zeit, sogar Bundesbehörden gegenüber. Es wird zu prüfen sein, was davon stimmt. Die Bestrebungen, über das Kapitel des linksextremistischen Terrorismus, der bis heute in Deutschland nicht durchgehend verurteilt wird, das weiche Tuch der Gnade und des Vergebens zu breiten, darf man jedoch jetzt schon als gescheitert ansehen.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa

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