Mannesmann-Prozeß

Ohne Urteil

Von Jürgen Dunsch

“Aus eigener Tasche“

"Aus eigener Tasche"

25. November 2006 Es klingt wie eine Neuauflage des Hornberger Schießens: Der Mannesmann-Prozeß um Millionenprämien und Managerverantwortung, immerhin eines der aufsehenerregendsten Wirtschaftsstrafverfahren der vergangenen Jahrzehnte, wird wahrscheinlich ohne Urteil beendet. Deutsche-Bank-Chef Ackermann zahlt aus eigener Tasche einen Millionenbetrag und bleibt ohne den Makel einer Vorstrafe. Die Staatsanwaltschaft darf für sich in Anspruch nehmen, keinen Fehlschuß abgegeben zu haben. Die Düsseldorfer Richter müssen sich nicht länger den Kopf über ein neues Urteil zerbrechen, nachdem der Bundesgerichtshof ihr erstes kassiert hatte.

Die Einstellung eines Prozesses gegen Geldauflage, wie jetzt wohl in Düsseldorf, ist nicht Kennzeichen einer Bananenrepublik, sondern rechtlich abgesicherter Alltag vor deutschen Gerichten. Gleichwohl müssen sich die Bundesrichter mit ihrem großen Zweifel an dem Freispruch in der ersten Runde vorkommen, als habe man ihnen eine lange Nase gedreht. Vieles deutet darauf hin, daß Ackermann und die Bank auf ein schnelles Ende ohne Urteil drangen.

Seltsam, wie schnell die Staatsanwälte einlenkten

So wahrte man für den Vorstoß nach Beginn des zweiten Verfahrens in Düsseldorf nur die kürzestmögliche Schamfrist. Ursprünglich war eine solche Auflösung des gordischen Knotens nämlich erst für das kommende Frühjahr erwartet worden. Um so seltsamer mutet an, wie schnell die Staatsanwälte einlenkten. Dies ändert nichts an der Tatsache, daß das Mannesmann-Verfahren schon mit der Anklageerhebung sein Profil verändert hatte. Aus dem Fall des Vorstandsvorsitzenden Esser, dessen Abgang nach der Mannesmann-Übernahme durch Vodafone millionenfach versüßt worden war, wurde immer mehr ein Fall Ackermann.

Mehr noch: Durch eigene Ungeschicklichkeiten - Stichwort: Victory-Zeichen - lenkte Ackermann zusätzliche Pfeile auf sich. Diese Akzentverschiebung ließ die wichtigste Bank Deutschlands nicht unberührt. Spekulationen über mögliche Nachfolger keimten auf und untergruben Ackermanns Stellung. Die Frage nach den Grenzen der Prämiengewährung für Manager dürfte aller Voraussicht nach in diesem Prozeß unbeantwortet bleiben. Die Manager selbst haben gleichwohl reagiert: Sie lassen sich die Abgangsentschädigungen schon in ihre Anstellungsverträge schreiben.

Text: F.A.Z., 25.11.2006, Nr. 275 / Seite 1
Bildmaterial: ddp

© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2009.
Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte erwerben
Verlagsinformation

Verpassen Sie nicht den Kündigungsstichtag 30.11. Vergleichen Sie jetzt Ihre Kfz-Versicherung und sparen Sie bis zu 500 €!

FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche