
Dieser Kommentar tut gut. Und man hätte gerne mehr davon: Z.B. die Erinnerung daran, dass das Grundgesetz gerade die "Abwehrrechte" des Einzelnen gegen Mehr- oder Minderheiten, gegen vermeintliche Recht einer staatlichen Gemeinschaft bedeuten. Oder dass elektronische Schnüffeleien und Überwachungen auch keine Grundrechte sein können, schon gar nicht die eines Staates.
Nun kenne ich bestimmt über Hundert Familien mit mehr als 1-2 Kindern persönlich. Manche dieser Familien wünscht sich konkrete Hilfe nach ihren Maßstäben, aber keine wünscht sich noch mehr Kontrolle, Überwachung oder Frühwarntests- und Maßnahmen.
Staatliche Obhut für jedes Kind von Anfang an wäre eine Katrastrophe für eine Gesellschaft, die auf kreativen, nicht-konformen und eigenständigen Nachwuchs angewiesen ist. Schon unsere Schulpflicht konnte nicht dazu führen, dass aus Kindern und Jugendlichen immer kompetente, verantwortungsvolle Eltern werden, von angemessener und individueller Bildung ganz zu schweigen. Wenn in einem allzuvollen Alltag neben Absitzen, Herumhängen und Ganztagsbetreuung nicht mehr vermittelt werden kann, was individuelle Widmung, Liebe und Pflege an kleinen Kindern bewirkt und bedeutet, dann ist die Menschheit am Ende.

Der Autor zitiert zwar Artikel 6 II des Grundgesetzt „vergisst“ aber Satz 2: - Über die Erziehungstätigkeit der Eltern wacht die staatliche Gemeinschaft. - Staatliche Eingriffe sind also bereits schon möglich und die Verankerung von Kinderrechten wird an dem Ausmaß nichts ändern. Prinzipiell sind Kinderrechte zwar auch heute schon über Artikel 2 GG garantiert, wobei dieser aber im Zusammenhang mit Artikel 6 auszulegen ist. Je reifer das Kind ist, desto weniger Erziehungsrecht haben die Eltern. Artikel 2 GG garantiert somit erst Volljährigen in vollem umfang ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, also dass sie nicht geschlagen werden dürfen. Insofern ist es durchaus sinnvoll Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Dies sind dann auch die Rechte des Kindes und nicht des Staates.

Die gewünschte Änderung des Grundgesetzes ist lediglich eine weitere Ermächtigung zum Kinderklau für Jugendämter.
Wenn tatsächlich mehr Informationen über den Zustand von Kindern ermittelt werden sollen, istes notwendig, den Vätern, die nicht mit den Müttern zusammenleben, das Sorgerecht zu belassen bzw. es ihnen von Geburt an zuzusprechen, sowie den regelmäßigen, gleichwertigen Umgang mit den Kindern zu sichern.
Was sich immer wieder herausstellt, ist, dass überwiegend alleinerziehende Mütter ohne soziale Kontakte Kinder vernachlässigen und töten.
Der Schutz durch die Väter wird durch das geltende Kindschaftsrecht und die Familienrechtsprechung weitgehend unterbunden, indem die Väter nach der Trennung von den Müttern immer dann "wegen Streit" ausgegrenzt werden, wenn sie aus Verantwortung für ihre Kinder Mängel bei der mütterlichen Pflege und Erziehung öffentlich machen.
Horst Schmeil
Vater-Mutter-Kind-Haus
Berlin

Wie ernst die Politiker die Verfassung beim Thema Familien nehmen, sieht man ständig:
• Beibehaltung des verfassungswidrigen halben steuerlichen Existenzminimums für Kinder, das ebenfalls verfassungswidrig jahrelang nicht an die Kostenentwicklung angepasst wurde. Das Existenzminimum ist nicht steuerfrei. Die Diätenerhöhung war wichtiger....
• Verfassungswidrige Besteuerung von Familien ohne Trauschein und Trennungsfamilien als Singles.
• Verfassungswidriger staatlicher Diebstahl von Kindesunterhalt über das Hilfskonstrukt "Bedarfsgemeinschaft"
• Verfassungswidrige Besteuerung von Kindesunterhalt. Trennungseltern müssen Steuern auf Einkommen zahlen, das ihnen überhaupt nicht zur Verfügung steht.
• Verfassungswidriger Diebstahl des Kindergeldanteils von Trennungseltern.
• Kürzung des Kindesgeldes um zwei Jahre. Die Unterhaltspflicht wurde jedoch um keinen Tag gekürzt.
• Verfassungswidrige völlige Entrechtung von Vätern ohne Trauschein, die kein Sorgerecht bekommen. Die anhaltende Entrechtung von Vätern war nur das Vorspiel, jetzt triffts alle.
• Verfassungswidrige Wegadoption von Kindern, siehe Fall Görgülü.
Verlogenes herumgemogle oder offene Missachtung (Fall Görgülü) sind die Regel.

Jetzt ist es also endlich soweit: die SPD prescht vor mit ihrer "Kinderrechte"-Initiative. Dabei hat der halbwegs wachsame Bürger längst mit einem interfraktionellen Antrag gerechnet. Jetzt aber hat die CDU den Beck-Vorstoß rundweg abgelehnt. Unerwartet klug. Sie sollte dabei bleiben!
Denn was so kinderfreundlich daherkommt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als gefährliches Übel. Das Vorhaben zielt darauf, das im Grundgesetz verankerte starke Elternrecht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder (Art. 6 GG) endlich unschädlich zu machen!
Der Staat soll hier den Fuß in die Tür zwischen Eltern und Kindern bekommen. Absehbar sind dann Szenarien wie verpflichtende Kinderkrippen und Kitas (zur Deckung des Rechts auf frühkindliche "Bildung" etc. )- kurz: ein Freifahrschein für staatliche Vormundschaft über die Familien. Die Betreiber einer solchen Verfassungsänderung nutzen, wie Stefan Dietrich treffend herausarbeit, die Empörungswelle, die durch die schrecklichen Fälle von Kindesmißhandlung und -tötung z.Z. eine hohe Akzeptanz für Kinderrechte gg. böse Eltern beschert. Daß in diesen Fällen gerade die Behörden bei der Ausübung des staatlichen Wächteramtes kläglich versagt haben, lassen sie geflissentlich unerwähnt.

Ein an und für sich schöner und zutreffender Kommentar. Allerdings wird die geplante staatliche "Qualitätssicherung" nicht funktionieren. Erstmal, weil ein staatliches Monopol nun wirklich nicht für eine optimale Qualität steht, aber es gibt eben auch weitere Phänomene. Als die Japaner in den 70er und 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts stolz auf "ihre" Endkontrolle waren, machten die Amerikaner und Europäer das teilweise nach und stellten erstaunt fest, daß zwar nun kaum noch ein defektes Gerät zum Kunden gelangte, aber der Ausschuß deutlich höher war, wie bisher - und die Produktionsqualität gesunken war. Der Grund: Die einzelnen Teilverantwortlichen verließen sich auf die Endkontrolle anstatt selbst das Beste zu geben. So wird es auch mit der geplanten Qualitätssicherung für Kinder passieren. Man tut den Kindern keinen Gefallen damit, schon gar nicht, da es Menschen und keine Geräte sind.

Die Mehrheit der Deutschen möchte bevormundet und fremdbestimmt werden. Ich bahaupte sogar, daß der Entpolitisierungsgrad inzwischen so weit geht, daß man das System der Verstaatlichung des Privaten wählt, damit man sich später darüber aufregen kann.
Wenn doch nur ein Medium einmal daranginge, die Verhältnismäßigkeit der ganzen Scheindebatten aufzuzeigen, dann könnte sich jeder seinen Teil denken. Aber solange eine SPD oder Linke die Kindesmißhandlung und -verwahrlosung ohne Gegenrede als großes Gesellschaftliches Problem dastellen kann, wird sich auch die Debatte nicht anders entwickeln.
Daß ca. 20% der Einkommen 40% des Einkommensteueraufkommens bewirken, ist bspw. an der Managergehaltsdebatte völlig vorbei gelaufen. Es ist alles eine Frage der Darstellung. Die Negativzeilen der politisch instrumentalisierten Themen als solche zu kritisieren ist nicht genug. Die Presse hat hier auch die Aufgabe, den Unsinn und Desinformation, welche damit verbreitet wird, darzustellen. Hier fehlt es leider zu oft am Willen.