13. Dezember 2007 Es ist wieder so weit. Fast immer, wenn erschütternde Fälle von Kindstötungen oder -verwahrlosung eine Weile lang die Öffentlichkeit beschäftigen, kommt die SPD auf ihre Forderung Kinderrechte ins Grundgesetz!“ zurück. Als ob sie dort nicht von Anfang an enthalten wären. Als ob auch nur eines dieser Familiendramen einem fehlenden Verfassungsartikel zuzuschreiben wäre. Was tatsächlich fehlt, ist eine systematische Begleitung aller Neugeborenen bis zum Vorschulalter, damit keines verlorengeht, das in prekären Verhältnissen aufwächst. Dafür reichen einfache Gesetze, und die wird es – endlich – bald in allen Ländern geben.
Der SPD genügt das nicht. Ihr Vorsitzender Beck will, dass im Grundgesetz steht: Jedes Kind hat das Recht auf eine positive Entwicklung und Entfaltung sowie auf das erreichbare Maß an Gesundheit.“ Das wird man beim ersten Hinsehen gewiss gern unterschreiben. Im Artikel 6 geriete dieser Satz aber sofort in Konkurrenz mit jenem im Absatz 2: Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Kinderrecht stünde dann unter Umständen gegen Elternrecht.
Das eigentliche Ziel ist ein anderes
Das Elternrecht aber bildet (noch) die stärkste verfassungsrechtliche Barriere gegen eine Verstaatlichung der vorschulischen Erziehung. Das eigentliche Ziel dieses Vorstoßes zur Verfassungsänderung ist deshalb, das eine durch das andere zu ersetzen – auch wenn Beck das jetzt noch nicht sagt.
Der Boden dafür ist längst bereitet, auch mit Hilfe der Union: Mal mitleidig, mal vorwurfsvoll beklagen Politik und Medien die wachsende Überforderung von Eltern, fehlende Erziehungsfähigkeit und mangelnde Frühförderung der Kinder.
Ungute Familienverhältnisse gibt es gewiss, aber überfordert sind die meisten Eltern nicht mit ihren Kindern, sondern vom Staat. Über alle Konjunkturzyklen hinweg ist der Anteil der Kinder, deren Unterhalt durch Transferleistungen gesichert werden muss, ständig gestiegen – nach neuesten Erhebungen auf 25 Prozent. Der Darmstädter Familienrichter Borchert prangert an, dass heute schon ein Facharbeiterlohn von 30.000 Euro nicht mehr ausreiche, um eine Familie mit zwei Kindern zu ernähren; Kinderlose lägen dagegen bei gleichem Einkommen weit über dem sozialen Minimum.
Was unter den Tisch fiel
In der Familienpolitik dreht sich seit Jahrzehnten eine Spirale nach unten: Mit der Kinderzahl steigt das Armutsrisiko, mit der Armut der Druck auf doppelte Erwerbstätigkeit, mit der Doppelbelastung die Gefahr der Vernachlässigung der Kinder, mit der Zahl der Problemkinder“ der Wunsch nach öffentlicher Betreuung. So hat die Politik die Probleme geschaffen, die sie zu lösen vorgibt.
Ingrid Sehrbrock, die stellvertretende Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, hat es gerade wiederholt: Ziel muss in der Tat sein, dass der Besuch von Krippen, Kindergärten und Ganztagsschulen verpflichtend wird. Aber man kommt nicht in einem Schritt dahin.“ In diesem Umfeld würde sich auch Margot Honecker wohl fühlen.
Es gab die Chance, diese Spirale zu durchbrechen. In den Bundestagswahlkampf 2005 zogen die Unionsparteien mit dem Versprechen, den steuerlichen Grundfreibetrag je Kind auf 8000 Euro anzuheben. Die Mehrheit der heutigen Transferempfänger wäre damit wenigstens unabhängig von staatlichen Zuwendungen geworden. In den Koalitionsverhandlungen fiel dieses Postulat unter den Tisch.
Verlierer gibt es viele
Die Union schrieb sich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf die Fahnen und feierte das als mutigen Abschied von einem antiquierten Familienbild“. Zweimal vier Milliarden Euro zur Förderung der Erwerbstätigkeit von Müttern flossen in den Ausbau der Krippenplätze und in das neue Elterngeld. Dass Letzteres vor allem Besserverdienenden zugutekommen sollte, war beabsichtigt, wurde von Frau von der Leyen aber mit der Behauptung gerechtfertigt: Alle Familien stehen künftig besser da“.
Nach nicht einmal einem Jahr sieht die Bilanz anders aus: Der Münsteraner Verwaltungswissenschaftler Stefan Fuchs hat aus vorliegenden Daten errechnet, dass annähernd sechzig Prozent der Eltern mit dem Elterngeld schlechter dastehen als mit dem abgeschafften Erziehungsgeld (zwei Jahre lang monatlich 300 Euro). Verlierer sind vor allem einkommensschwache und kinderreiche Familien, auch Alleinerziehende und Studenten.
Es droht die Verstaatlichung der Kinder
An der Gerechtigkeitsdebatte über Mindestlöhne und Managergehälter ist unterdessen vorbeigegangen, dass die wertvollste Leistung, die in dieser Gesellschaft erbracht wird, die Erziehung von Kindern, immer schlechter belohnt wird. Aber wozu eine häusliche Leistung belohnen, die man ohnehin nicht mehr haben möchte?
Die Kinderrechte im Grundgesetz wären der nächste große Schritt zur Verstaatlichung der Kinder. Über ihre Einhaltung würden nicht mehr zuvörderst die Eltern“, sondern die staatliche Gemeinschaft“ wachen. Von einem Recht der Kinder auf ihre Eltern ist nicht die Rede. Die Folgen solcher Remedur in der Familienpolitik würden schlimmer sein als die Ursachen, die ihnen als Vorwand dienten.
Text: F.A.Z.
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