RAF

Der lange Arm des Terrors

Von Reinhard Müller

1977 starb Siegfried Buback im Kugelhagel

1977 starb Siegfried Buback im Kugelhagel

Die Macht der RAF scheint ungebrochen. Dreißig Jahre nach dem Attentat auf Generalbundesanwalt Buback reichen ein paar Wortmeldungen aus der ehemaligen „Kommandoebene“ der Mörderbande, um die Republik wieder erzittern zu lassen. Schon die Einbürgerung des Begriffs „Deutscher Herbst“ für jene Zeit des Terrors zeigt eine erstaunliche Deutungshoheit, die bis heute anhält.

Anhaltende Wirkung hat auch die Verschworenheit der Bande. Disziplin zeigte sie nicht nur beim Töten selbst, sondern vor allem bei der gemeinschaftlichen Ausführung ihrer Taten. Der Fall Buback mit seinen dürren gerichtlichen Feststellungen zur Täterschaft, die äußerst dürftige Aufklärungsquote der Morde der letzten Tätergeneration und die jüngsten Äußerungen eines ehemaligen Terroristen liefern ein für den Rechtsstaat erschreckendes Bild: Die angeblich nicht mehr existierende RAF selbst bestimmt, ob Licht ins Dunkel kommt.

Privilegierte RAF

Darin kommt noch immer eine Privilegierung der RAF zum Vorschein. Zwar hatte der im Umgang mit solchen Gegnern noch unerfahrene Rechtsstaat nach den ersten Festnahmen der Terroristen wohl überreagiert, indem er Rechte beschnitt und Häftlinge isolierte. Dem vorausgegangen waren freilich Waffenschmuggel durch Verteidiger, Agitationen und Anstiftungen durch die Inhaftierten. In den Urteilen - fünfmal lebenslang und 15 Jahre Freiheitsstrafe für Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt - kam die Schwere ihrer Schuld zum Ausdruck. Heute gibt es nur noch eine Gesamtstrafe lebenslang, denn das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass jeder die Chance haben muss, seine Freiheit wiederzuerlangen. Eine richtige Entscheidung.

Aber warum, so fragt sich nicht nur der Laie, kommt man nach neun Morden und elf Mordversuchen nach voraussichtlich 26 Jahren frei? Brigitte Mohnhaupt, die ursprünglich zu der gleichen Strafe verurteilt worden war wie Klar, ist schon auf freiem Fuß. Zum einen gibt es - so makaber es klingen mag - einen Mengenrabatt. Wenn eine Gesamtstrafe gebildet wird, fällt die einzelne Tat weniger ins Gewicht. Und davon profitiert der Massenmörder.

Die Aura von Revolutionären

Zum anderen sind Terroristen - dem Gesetz und allen Beteuerungen zum Trotz - eben doch keine gewöhnlichen Kriminellen. Sie werden zu Freiheitskämpfern, wenn der Systemwechsel gelingt. Gelingt er nicht, haben sie in Unrechtsstaaten in der Regel ihr Leben verwirkt. In Rechtsstaaten dagegen umweht sie immer noch die Aura von Revolutionären. Wenn zur Rettung der Menschheit gemordet wird, finden sich stets Leute, die Verständnis dafür aufbringen - vor allem unter den sogenannten Intellektuellen, die eigentlich kein Blut sehen können.

Gewöhnliche Kriminelle haben deren öffentliche Fürsprache nicht. Und es gibt immerhin Mörder in Deutschland, die dreißig, ja mehr als vierzig Jahre im Gefängnis sitzen. Meist ist es ihre Gefährlichkeit, die eine Entlassung aus der Haft verhindert. In Brandenburg sitzt ein Mann wegen der Entführung und Ermordung eines Säuglings seit bald 35 Jahren im Gefängnis, die vorzeitige Entlassung hat er angeblich immer wieder abgelehnt. Wäre das auch so, wenn ihm ein Berliner Theaterintendant eine Stelle anböte, wie es im Fall Klar geschah?

Schon während ihrer Haftzeit wurden die RAF-Gefangenen durch Regierungsbesuche geadelt. Und noch heute sieht sich die Bundesregierung gezwungen, auf neue Funde und Äußerungen zu reagieren. Sollten Sicherheitsbehörden Aussagen zurückgehalten haben, die für Strafverfahren bedeutsam sind, so könnte das wieder einmal darauf hindeuten, dass der Staat ohne enge Zusammenarbeit mit den Terroristen bei der Aufklärung nicht vorankam und weiterhin nicht vorankommt.

Der Staat reagiert nur

Auch die jüngsten Enthüllungen folgen diesem Muster: Die RAF (oder ihre Unterstützer) handeln - der Staat reagiert. Informationen kommen just dann auf den Markt, während Bundespräsident Köhler über das Gnadengesuch von Klar entscheidet. Dass die Informanten nachweislich nicht die Glaubwürdigsten sind, fällt kaum ins Gewicht. Die RAF macht das Spiel. Und sogar führende Politiker großer demokratischer Parteien meinen, dem Bundespräsidenten unerbetene Ratschläge erteilen zu müssen.

So ist die Gnadendebatte, anderthalb Jahre vor dem Ende der Mindesthaftzeit Klars, ein weiteres Beispiel für die Sonderstellung der RAF im Rechtsstaat. Eine besondere Härte, ein Bedürfnis für eine Reparatur gerichtlicher Entscheidungen, ist hier gerade nicht zu erkennen. Mit guten Gründen kann man annehmen, dass die früheren RAF-Terroristen nach mehr als zwanzig Jahren Haft nicht mehr gefährlich sind. Sie lassen sich wieder in die Gesellschaft integrieren, wie einst die NS-Verbrecher auch. Aber bitte erst, wenn die langen, aber angesichts der monströsen Taten immer noch vergleichsweise moderaten Strafen verbüßt sind.

Propagandistisch noch immer effizient

Schon die bisherigen Begnadigungen hatten (abgesehen von den Krankheitsfällen) einen unguten Beigeschmack: Soll damit - neben dem hoheitlichen Glanz für den Gnadenherrn - eine bestimmte Unterstützerszene besänftigt werden? Kann es hier ein Geben und Nehmen geben, wie beim Austausch von Gefangenen? Das wäre genau die Privilegierung, welche die RAF immer angestrebt hat.

Zur Zeit der Kinkel-Initiative galt einst die Devise „Keine Gefangenen mehr - keine RAF mehr“. Dahinter stand der Gedanke, die Bedrohung durch vorzeitige Entlassungen zu vermindern. Auch das Wort „Versöhnung“ bekommt in diesem Zusammenhang leicht einen falschen Zungenschlag; lässt es doch an gleichberechtigte Konfliktparteien denken. Hat etwa der Staat die gleiche Schuld auf sich geladen? Der Rechtsstaat hat keinen Grund, Abbitte zu leisten - schon gar nicht bei den Veteranen einer propagandistisch noch immer effizienten Mörderbande.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP

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