Deutsch-israelische Beziehungen

Auf solidem Grund

Von Günther Nonnenmacher

Bei seinem Besuch im Kanzleramt verabrdete Olmert mit Frau Merkel künftig jährlich deutsch-israelische Regierungskonsultationen

Bei seinem Besuch im Kanzleramt verabrdete Olmert mit Frau Merkel künftig jährlich deutsch-israelische Regierungskonsultationen

15. März 2008 Der erste Schritt zur Überbrückung des Abgrunds, den die nationalsozialistische Ausrottungspolitik zwischen Juden und Deutschen aufgerissen hatte, das sogenannte Wiedergutmachungsabkommen von Luxemburg aus dem Jahr 1952, entstand aus einem geteilten Interesse. Es war so stark, dass es alle Gegensätze und Widerstände überwand: Der 1948 ausgerufene Staat Israel und die 1949 gegründete Bundesrepublik Deutschland standen vor riesigen Aufgaben des Neu- oder Wiederaufbaus.

Deutschland sollte Israel bei der Bewältigung von Masseneinwanderung und Wirtschaftsproblemen helfen; für die Deutschen entschied sich an dem Verhältnis zum jüdischen Staat auch die Frage ihrer Rückkehr in die Gemeinschaft zivilisierter Völker. Die offiziellen Erklärungen zu dem Luxemburger Vertrag vermieden moralisches Pathos, um nicht einmal den Anschein zu erwecken, hier finde eine Art Ablasshandel statt. Von „Normalisierung“ der Beziehungen oder gar von Normalität zwischen Israel und Deutschland konnte nicht die Rede sein; die diplomatischen Beziehungen wurden erst im Mai 1965 aufgenommen, dreizehn Jahre später.

„Herzlichkeit und Vertrauen“

Der Unterschied zum heutigen Tag, da im Verhältnis zwischen israelischen und deutschen Politikern die Rede von „Herzlichkeit und Vertrauen“ ist, könnte nicht größer sein. Wie weit der inzwischen zurückgelegte Weg ist, zeigt am besten, dass bei dem Besuch des israelischen Ministerpräsidenten Olmert in Berlin vor einem Monat verabredet wurde, künftig jährlich deutsch-israelische Regierungskonsultationen abzuhalten – ein wahrhaft historischer Beschluss. Zu diesem Zweck wird am Montag und Dienstag das halbe Kabinett in Jerusalem sein. Das wird sicherlich nicht nur eine Arbeitssitzung; es ist ebenso sehr eine Geste, die untermauert, wie solide über die Jahrzehnte der Grund geworden ist, auf dem die Beziehungen zwischen Deutschland und Israel stehen.

Dennoch gibt es immer wieder Momente, in denen spürbar wird, dass unter diesem Grund die Abgründe der Geschichte liegen. Schon das frühe Wort „Wiedergutmachung“ war ein missverständlich-hilfloser Versuch, das moralisch Unerträgliche und historisch Unmögliche in die Sphäre des politisch Machbaren und finanziell Erträglichen zu übersetzen. Der Abgrund wird auch immer wieder sichtbar, sogar hörbar, in den gutgemeinten, aber am Rande des intellektuellen Missglückens entlangbalancierenden Formulierungen, mit denen deutsche Politiker das nachwirkend und nachhaltig „Besondere“ in den Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zum jüdischen Staat zu benennen versuchen.

Deutsche Verpflichtung gegenüber den Juden

Bundespräsident Köhler hat in einer Rede vor der Knesset im Februar 2005 davon gesprochen, dass „die Verantwortung für die Schoa ... Teil der deutschen Identität“ sei. Was bedeutet das allerdings, wenn „Scham, Schuldgefühle und schlechtes Gewissen bei den Nachkommen der ‚Tätergeneration‘“, zusammengefasst: ein „traumatisches nationales Selbstverständnis“, keine Grundlage sind für „normale Beziehungen zwischen Juden und Nichtjuden“ (Salomon Korn)?

Welche Last legt dann Köhlers Diktum, über das Erinnern an das Menschheitsverbrechen hinaus, auf die Schultern der nachgeborenen Generationen in Deutschland, auch auf die Schultern derjenigen, die aus anderen Ländern eingewandert und inzwischen deutsche Staatsbürger geworden sind? Und was bedeutet die an jene Verantwortung anschließende Verpflichtung, die in dem ritualisierten Aus- und Aufruf „Nie wieder!“ eingeschlossen ist, für die deutsche Politik im Konkreten? Droht hinter dieser Aufforderung, die, recht verstanden, universell sein muss, sich also an die Völker- und Staatengemeinschaft richtet, nicht das Spezifische der deutschen Verpflichtung gegenüber dem jüdischen Volk zu verschwinden?

Bundeskanzlerin Merkel hat, aus größerer Nähe zur praktischen Politik, den Satz geprägt, das Existenzrecht Israels gehöre zur deutschen Staatsräson. Wenn man die problematische Seite des Begriffs Staatsräson, derzufolge die Staatsmacht in gewissen Fällen ihre rechtlichen Bindungen und Fesseln abstreifen darf, gerade für Deutschland ausschließt, kann damit nur gemeint sein, dass die deutsche Politik bereit sei, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel aufzubieten, um Israels Existenz zu sichern.

Im Zeichen einer Zukunft

Diese Selbstverpflichtung, die Frau Merkel in den Zusammenhang mit dem iranischen Nuklearprogramm gestellt hat, wirft, wenn sie nicht zur politischen Hochstapelei werden soll, Fragen auf, die sich Deutschland noch gar nicht gestellt hat, geschweige denn, dass die deutsche Politik schon Antworten auf sie hätte. Doch gerade solche Fragen drängen – etwa im Kontext des nahöstlichen Friedensprozesses – auf die diplomatische Agenda, auch in den deutsch-israelischen Beziehungen.

Deren Inhalt wird zunehmend im Zeichen einer Zukunft stehen, die im Nahen Osten durchaus dramatisch werden kann. Die jährlichen Regierungskonsultationen tragen dieser Entwicklung Rechnung. Doch in das Geschäftsmäßige aktueller Politik wird auch künftig bestimmend hineinragen, was das nicht zu Bewältigende und nicht zu Verdrängende im Verhältnis von Deutschen und Juden bleibt.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa

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