23. Juni 2009 Klingt doch harmlos: Wer sollte etwas dagegen haben, in Kategorien wie cool und witzig, sexy oder auch fachlich kompetent einsortiert zu werden? Muss das nicht jeder aushalten - erst recht ein Lehrer, der schließlich selbst Noten vergibt? Gewiss. Allerdings kann die Bewertungen im Internetportal Spickmich potentiell jeder einsehen. Sie werden anonym abgegeben, stellen aber die benoteten Lehrer weltweit an den Pranger. Der Bundesgerichtshof hat das jetzt, wie schon die Vorinstanzen, zugelassen und dabei durchaus ehrenwerte Gründe genannt; allen voran die freie Meinungsäußerung.
Und es ist ja richtig: Intimes über die klagende Pädagogin wurde nicht offenbart. Und die Bewertung - hier im Fach Deutsch die Note 4,3 - ist nach Ansicht der Karlsruher Richter weder schmähend noch der Form nach beleidigend. Manche sehen in dem Schülerportal gar einen Fortschritt. Die Gewerkschaft GEW, die ohnehin eine Feedback-Kultur an den Schulen vermisst, hat aus Anlass des Verfahrens geäußert, nun werde die Lehrerschaft mit der Nase darauf gestoßen, dass sie im Unterricht Raum geben muss für Schülerbeteiligung und Rückmeldung. Eben: im Unterricht. So sehr der Bundesgerichtshof hervorhebt, hier handele es sich um einen Einzelfall, der grundsätzlich nicht auf andere Bewertungsportale übertragbar sei, so wenig überzeugend klingt das. Eine virtuelle Ärztebewertungsstelle hat sich schon erfreut gezeigt.
Wer sich in das Netz begibt, kann darin umkommen
Zweifellos muss sich jeder zunächst an die eigene Nase fassen, der gegen den Missbrauch seiner Daten wettert. Wer freiwillig Informationen auf seine Homepage oder auf die seines Arbeitgebers stellt, der hat einen Teil seiner Sozialsphäre und Privatheit offengelegt und muss die Folgen tragen. Wer sich in das Netz begibt, kann darin umkommen. Und zweifellos gibt es auch ein legitimes öffentliches Interesse an den Tätigkeiten derjenigen, die öffentliche Ämter ausüben.
Auch Anwälte oder Ärzte sind nicht unantastbar und müssen sich Vergleichen stellen - allerdings mit Maßstäben und in Grenzen. Das letzte Wort zu Bewertungsportalen im Internet ist in der Tat noch nicht gesprochen. Im Übrigen gibt es nicht wenige Richter, die sich dagegen verwahren, mit Foto und Namen auch nur in der Zeitung zu erscheinen. Wie wäre wohl die Entscheidung über ein Portal Richtmich ausgefallen?
Text: F.A.Z.