Von Heike Göbel
25. März 2008 Dass Wahlkampf ist in Deutschland, merkt man spätestens dann, wenn wieder jemand die Verbesserung der Pendlerpauschale fordert. Schon das bestätigt immer wieder den starken Subventionscharakter dieser Steuervergünstigung des Arbeitnehmers, die weder steuersystematisch zwingend noch besonders gerecht ist.
Schließlich ist es Sache des Arbeitgebers, die Mitarbeiter für ihre Arbeit und die dazu erforderlichen Aufwendungen einschließlich möglicher Fahrtkosten angemessen zu bezahlen. Warum sollten diese Kosten über die Steuer auf die Gemeinschaft überwälzt werden?
Ausnahmen machen das Steuerrecht kompliziert
Ausnahmeregeln wie die für die Pendlerpauschale machen das Steuerrecht kompliziert und erhöhen die Steuersätze. Die gezielte Entlastung der Pendler, die der CSU-Vorsitzende Erwin Huber verlangt, zieht früher oder später eine stärkere Belastung der übrigen Steuerzahler nach sich, wenn sie nicht von nennenswerten Ausgabenkürzungen begleitet wird.
Doch Vorschläge für Einsparungen sind aus Bayern nicht zu hören. Die aber wären Voraussetzung für eine auch nur mittelfristig verlässliche Steuerpolitik. Doch darum geht es Huber gar nicht. Der Horizont reicht nur bis zur Landtagswahl im Herbst.
Text: F.A.Z., 25.03.2008, Nr. 70 / Seite 13
