Parteiausschluss

Höchststrafe für Clement

Von Stefan Dietrich

01. August 2008 Gegen ein Mitglied, das den Grundsatz der innerparteilichen Solidarität außer Acht lässt oder beharrlich Parteitagsbeschlüsse missachtet, kann die SPD, so bestimmen es ihre Statuten, ein Parteiordnungsverfahren eröffnen. Die Rüge ist die mildeste Strafe, die das Parteischiedsgericht für solche Verstöße aussprechen kann. Wolfgang Clement hätte sie akzeptieren sollen, denn er hatte sie verdient. Es hätte ihm nur nicht ähnlich gesehen. Wie immer wollte er recht behalten. Das war in der nächsten Instanz Wasser auf die Mühlen derer, die von Anfang an die Höchststrafe gefordert hatten – Clements Ausschluss aus der SPD.

„Bewusst parteischädigendes Verhalten ist in der SPD immer so gehandhabt worden“, kommentierte Erhard Eppler das Verdikt über den ehemaligen stellvertretenden Bundesvorsitzenden, „Superminister“ und Ministerpräsidenten Clement. Eppler, der Lieblingsveteran aller Sozialdemokraten aus der Ära Brandt/Schmidt, sollte es besser wissen: Gegen Oskar Lafontaine, der die SPD erst im Stich ließ, ihre Führung dann sechs Jahre lang publizistisch unter Dauerbeschuss nahm und ihr als Geburtshelfer der WASG schwersten Schaden zufügte, ist nicht einmal ein Parteiordnungsverfahren angestrengt worden. Der Vorsitzende Müntefering schloss 2004 ein solches Vorgehen sogar ausdrücklich aus. Lafontaine verließ die Partei, die ihn groß gemacht hatte, erst, als Schröders Schicksal besiegelt war: eine Woche nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen.

Am Maßstab Lafontaine gemessen, dürfte die Geduld der SPD mit ihrem Querkopf Clement noch längst nicht erschöpft sein. Doch Lafontaine hat seine Partei von links kritisiert und dabei viele heimliche Sympathisanten in ihren Reihen gehabt. Clements Vergehen besteht darin, dass er Miterfinder und Hauptexekutor des Agenda-Kurses gewesen ist und nun am lautesten die Abkehr von dieser Linie geißelt. Schröder stört schon lange nicht mehr, und Müntefering ist auch still geworden. Clements Warnung vor dem energiepolitischen Abenteuer des Kandidatenduos Ypsilanti/Scheer in Hessen lieferte endlich den Vorwand dafür, auch ihn mundtot zu machen. Sollte das Ausschlussverfahren gegen ihn rechtskräftig werden, könnte Becks SPD bald nicht nur am linken, sondern auch an ihrem rechten Rand Anhänger verlieren.

Text: F.A.Z.

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