02. Juli 2009 Mit der Forderung nach stärkerer Beteiligung von Bundestag und Bundesrat an europapolitischen Grundsatzentscheidungen haben die Verfassungsrichter das Parlament demokratietheoretisch an den Ohren gezogen: Es müsse seine Integrationsverantwortung besser wahrnehmen.
Der Streit zwischen dem Abgeordneten Gauweiler, einem der Lissabon-Kläger, und seinem Kollegen Krichbaum, dem Vorsitzenden des Europa-Ausschusses, ob zum Thema Europa alle Meinungen ausführlich genug zu Wort gekommen seien, ist dagegen eine Lektion in Demokratie-Praxis: In der parlamentarischen Demokratie geht es darum, dass die Regierung von ihrer Mehrheit unterstützt wird - Parlamentsdebatten sind kein herrschaftsfreier Dialog, sondern konstitutiver Bestandteil des Kampfes um politische Macht.
Die Konflikte, die nun in der Union auftauchen, zeigen allerdings, dass Fraktionen gut daran tun, bevor es zum Schwur, also zur Abstimmung, kommt, über die Argumente ihrer Abweichler gründlich zu diskutieren: Das gehört zur parlamentsinternen Integrationsverantwortung.
Text: F.A.Z.