26. Januar 2004 G.H. Nicht die Suche nach einem Ersatz für Gerster ist eilig, sondern die Suche nach einer tragfähigen Rechtsform für die Bundesanstalt für Arbeit. In der von Rot-Grün und der Hartz-Kommission verknäulten Form einer Behörde mit Aktiengesellschaftsattitüde geht es jedenfalls nicht in eine leuchtende Zukunft. Die Forderung nach einer sauberen Rechtsform ist nicht die Verkennung der Zeichen der Zeit, sondern der Ausdruck eines bewährten Grundsatzes: dem Staat zu geben, was des Staates ist - und den Tarifparteien, was dem freien Spiel des Marktes unterliegt.
Zwei Aussagen beleuchten die Verwirrung: Auf der einen Seite fordert der Verwaltungsrat die weitere Stärkung seiner Mitwirkungsrechte - was nur heißen kann: auf Kosten der Rechte der Bundesregierung und des Vorstandes. Doch gerade der Verwaltungsrat wird von vielen für die akute Misere verantwortlich gemacht, wobei die Kritiker übersehen, daß der Verwaltungsrat in seiner Zusammensetzung vom Gesetzgeber gewollt ist und seine Einflußnahme gesetzlich laufend ausgeweitet wurde - zuletzt am 23. Dezember 2003.
Auf der anderen Seite verweisen die zu Rate gezogenen Unternehmensberater zum Vergleich mit der Bundesagentur stets auf die privatisierten Bundesunternehmen Telekom und Bundesbahn. Demgegenüber ist die Wirklichkeit eine andere: die Arbeitslosenversicherung - Basis der Bundesagentur - ist eine Zwangsversicherung und nicht eine marktfähige Privatversicherung. Und die Leistungsnehmer sind keine "Kunden", die sich nach Lust und Laune entscheiden können, sondern im eigentlichen Sinne Bedürftige, die einerseits Pflichten wie die Meldepflicht und andererseits den Rechtsanspruch auf Auszahlung des Arbeitslosengeldes haben.
Es ist sinnlos, die Lösung von einem neuen "Vorstandsvorsitzenden" zu erwarten, der sich eigentlich an das geltende Gesetz halten müßte. Auch das Selbstverwaltungsorgan kann weder seine gesetzlichen Pflichten vernachlässigen noch über seinen interessenpolitischen Schatten springen. Schon gar nicht kann der aufsichtführende Minister Clement der Rechtslage eine angeblich weitsichtige, also individuelle Deutung gegenüberstellen. Nur der Gesetzgeber kann die Sache auf die Reihe bringen und die nächste Führung der Agentur genannten Behörde vor Bewußtseinsspaltungen bewahren.
Text: G.H.; Frankfurter Allgemeine Zeitung, 27.01.2004, Nr. 22 / Seite 1