23. Juli 2007 Haben die Staats- und Regierungschefs der EU bei ihrem Brüsseler Gipfel im Juni von der europäischen Verfassung nur Zierrat abgehobelt, oder hat der Integrationsprozess durch den Verzicht auf den Verfassungsvertrag einen Rückschlag erlitten? Über solche ideologischen Fragen werden sich die Teilnehmer der Regierungskonferenz, die den Reformvertrag ausformulieren soll und an diesem Montag beginnt, die Köpfe nicht mehr zerbrechen.
Das Wort Regierungskonferenz klingt zwar nach langwierigen Beratungen, nach nächtelangen Diskussionen, nach Grundsatzstreit. Doch das Mandat, das der Europäische Rat im Juni einstimmig beschlossen hat, ist nicht nur ausführlich - fünfzehn eng beschriebene Seiten -, sondern auch sehr genau: Die Änderungen an den beiden bestehenden Verträgen und die vereinbarten Ergänzungen werden Punkt für Punkt aufgeführt und sind zum Teil bis in die Formulierungen hinein festgelegt. Noch nie ist ein Mandat so minutiös ausbuchstabiert worden.
Ratifizierung bis 2009?
Der Rat der Außenminister, der jetzt den Start der Regierungskonferenz markiert, hat im Grunde also nur die Aufgabe, den Juristen den Arbeitsauftrag zu erteilen, die Vorgaben in eine rechtstechnisch einwandfreie Form zu bringen. Schon im Herbst, unter der derzeitigen portugiesischen Präsidentschaft, soll der Vertragstext fertig sein.
Dann folgt das Ratifizierungsverfahren in den 27 Mitgliedstaaten, das Ende 2008, unter französischer Präsidentschaft und rechtzeitig vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2009, abgeschlossen sein soll.
Polnische Kapriolen
Zweifel daran, ob dieser Plan eingehalten werden kann, sind in den vergangenen Tagen in Warschau aufgetaucht. Die Partei der Kaczynski-Brüder koaliert mit Partnern, zu deren politischem Profil es gehört, eine Europäische Union abzulehnen, die angeblich von Deutschland beherrscht wird.
Dass diese komplizierte innenpolitische Lage negative Auswirkungen auf die Regierungskonferenz haben könnte, ist dennoch schwer vorstellbar. Künftigen Verhandlungen in der EU wäre jegliche Geschäftsgrundlage entzogen, wenn eine Regierung, die einem Abkommen gerade zugestimmt hat, kurz darauf ihr Wort bräche, um ein mühsam geschnürtes Paket noch einmal aufzudröseln und neue Sonderwünsche vorzubringen.
Wie die Ratifizierung dann durch die Windungen der polnischen Innenpolitik geschleust werden kann - ob das Parlament darüber abstimmt oder das ganze Volk -, wird letztlich nach taktischen Gesichtspunkten entschieden werden.
Das Wort Verfassung wurde gestrichen
Der Reformvertrag bleibt als Ableger des in Frankreich und in den Niederlanden an Volksabstimmungen gescheiterten europäischen Verfassungsvertrags kenntlich. Das Wort Verfassung wurde gestrichen, weil einige Mitglieder befürchteten, es werde der EU einen Anschein von Eigenstaatlichkeit geben oder gar langfristig den Weg zu einem Superstaat bahnen.
Deswegen ist auch darauf verzichtet worden, die europäischen Symbole - Sternenflagge und Hymne (Beethovens Vertonung von Schillers Ode An die Freude) - im Vertrag zu erwähnen.
Was das faktisch zu bedeuten hat, war am 14. Juli in Paris zu sehen: Selten zuvor hatten auf den Champs-Elysées so viele Europa-Fahnen geweht - das gesamte Militärdefilee stand unter europäischen Vorzeichen.
Zuvor hatte sich der neugewählte Staatspräsident Sarkozy auf dem offiziellen Foto nicht nur mit der Trikolore, sondern auch mit dem europäischen Sternenbanner präsentiert. So könnte die Herabstufung der europäischen Symbole paradoxerweise gerade zur Trotzreaktion ihres häufigeren Gebrauchs führen.
Solides, konvergentes grundrechtliches Fundament
Das Europäische Parlament hat einen dramatischen Rückschlag und eine schwere Beschädigung des Selbstverständnisses der EU kritisiert, weil die Grundrechtscharta nicht mehr Teil des Vertrages ist (auch wenn sie durch einen Querverweis einbezogen wird) und darüber hinaus die britischen Gerichte nicht binden soll (opt out).
Das kann man auch anders sehen: Die europäischen Staaten haben in ihren nationalen Verfassungen ein solides, konvergentes grundrechtliches Fundament und sind zudem in internationalen Charten und Konventionen entsprechende Verpflichtungen eingegangen. Im Übrigen sollte die von einem Konvent unter dem Vorsitz des früheren Bundespräsidenten Herzog ausgearbeitete Charta ursprünglich ohnehin nur für die Organe der EU gelten.
Ausstiegsklauseln
Die institutionellen Regeln, die das Funktionieren der Union bestimmen (für die Bürger aber weitgehend böhmische Dörfer sind), wurden indessen fast unverändert übernommen - der Zeitpunkt der endgültigen Anwendung der neuen Abstimmungsregeln wurde nur hinausgeschoben, um polnische Bedenken zu entkräften.
Allerdings enthält der Reformvertrag auch eine ganze Reihe von Ausstiegsklauseln, was die EU insgesamt noch unübersichtlicher machen wird. Man kann das kritisieren; man kann aber auch nüchtern feststellen, dass - positiv formuliert - Vielfalt und Flexibilität die Wirklichkeit einer größer und heterogener gewordenen Union widerspiegeln.
Absolut unleserlich
Unübersichtlich oder - in den Worten des luxemburgischen Premierministers Juncker - absolut unleserlich ist allerdings auch der Vertrag selbst. Das gilt jedoch für viele internationale Verträge und lässt sich in diesem Fall damit entschuldigen, dass die Prätention einer Verfassung mit ihrem unmittelbaren Bezug zu den Bürgern aufgegeben wurde.
Mit einem erfolgreichen Abschluss der Regierungskonferenz und der Ratifizierungsprozedur wäre vor allem eines gewonnen: Die EU würde aus einer Phase hochgradiger Selbstbeschäftigung heraustreten; sie könnte ihre Aufmerksamkeit wieder stärker den Problemen dieser Welt zuwenden, deren Zukunft sie mitgestalten, die sie gar nach ihrem eigenen Bild formen will.
Text: F.A.Z., 23.07.2007
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