Reproduktionsmedizin

Regelungsbedarf bei Samenspenden

Von Martina Lenzen-Schulte

Künstliche Befruchtung: Einbringen einer Samenzelle in eine Eizelle

Künstliche Befruchtung: Einbringen einer Samenzelle in eine Eizelle

26. August 2008 Ein Drittel der Samenspender ist dafür, dass Eltern, die mit Hilfe einer solchen Spende ein Kind gezeugt haben, die Kinder darüber aufklären. Etwa die Hälfte der Spender besteht auch nicht darauf, anonym zu bleiben. Diese Männer hätten nichts dagegen, von ihren biologischen Nachkommen später identifiziert oder auch kontaktiert zu werden. Etliche sind sogar enttäuscht, dass sie nicht erfahren, was aus ihrer Spende geworden ist. Fast zwei Drittel sprechen mit der Ehefrau oder der Partnerin offen darüber, dass sie Samen spenden möchten oder das schon gemacht haben. Dies hat eine Umfrage zu den Einstellungen und der Motivation von Samenspendern in Deutschland ergeben.

Über die Untersuchung, die Petra Thorn, Familientherapeutin in Mörfelden, und der Essener Reproduktionsmediziner Thomas Katzorke vorgenommen haben, wird jetzt in der Fachzeitschrift „Human Reproduction“ (doi:10.1093/humrep/den279) berichtet. Die Ergebnisse müssten nach Ansicht von Petra Thorn jeden in Erstaunen versetzen, der die unbefriedigende Situation rund um die Samenspende in Deutschland kennt. Tatsächlich werden Samenspender hierzulande in vielerlei Hinsicht allein gelassen, vor allem, was ihre rechtliche Situation betrifft.

Fragen nach dem biologischen Vater

Das ärztliche Standesrecht – das juristisch nicht bindend ist – empfiehlt, die Unterlagen über die Samenspende 30 Jahre lang aufzubewahren. Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung können heterosexuelle Paare, die Kinder mittels Samenspende gezeugt haben, zwar keinerlei Ansprüche an den Spender stellen. Juristisch denkbar ist aber, dass Kinder bei entsprechendem Verdacht auf Herausgabe der Unterlagen klagen und ihrerseits rechtliche Forderungen an ihren biologischen Vater richten. Nach Angaben von Petra Thorn ist das allerdings bisher noch nicht vorgekommen. Das Bedürfnis, die Identität des Spendervaters zu kennen, gründe vielmehr in Fragen wie „Wer bin ich?“ oder „Von wem stamme ich ab?“. Gleichwohl ist dies nur eine empirische Beruhigung. Der Gesetzgeber hat sich bislang in Deutschland schlicht davor gedrückt, die Samenspender vor möglichen juristischen und finanziellen Forderungen zu schützen.

Die Umfrage zeigte auch, dass den Samenspendern ihre rechtliche Situation oft nicht klar ist. Mehr als die Hälfte von ihnen fühlte sich juristisch nicht genügend aufgeklärt. Verwirrend ist zudem, dass nur das ärztliche Standesrecht verbietet, alleinstehenden Frauen oder lesbischen Paaren zu Kindern zu verhelfen. Die Ärzteschaft argumentiert hierbei mit dem Kindeswohl: Kinder brauchten einen Vater. Nach Ansicht von Katzorke ist es aber unzulässig, eine Behandlung allein aufgrund einer Auffassung zu verweigern, die sich auf traditionelle Familienkonstellationen stützt. Aber auch hierzu schweigt der Gesetzgeber.

Rechtlicher Regelungsbedarf

Gruppen wie der Schwulen- und Lesbenverband plädieren im Verbund mit den durch Spendersamen gezeugten Kindern für mehr Offenheit im Umgang mit diesem Thema. Seit kurzem gibt es auch eine entsprechende Seite im Internet (www.spenderkinder.de). Dort setzt man sich gegen das Verschweigen der Zeugungsumstände und für mehr rechtlichen Schutz der Spender ein. Überdies soll die Zahl der mittels einer Samenspende gezeugten Kinder auf zehn begrenzt werden. Erstens möchte man damit dem Risiko entgegenwirken, dass es zu sexuellen Beziehungen zwischen Halbgeschwistern kommt. Zweitens hofft man, die Chance für die Kinder zu erhöhen, ihren biologischen Vater wenigstens einmal zu treffen. Es sei kaum anzunehmen, dass die Spender solchen Wünschen nach Kontakt hundertmal zustimmten.

Die Begrenzung der Nachkommen sei auch für das Selbstwertgefühl der Kinder wichtig, heißt es. Das Bewusstsein, viele Halbgeschwister zu haben, könne nämlich auch das Gefühl erzeugen, „ein Stück Stangenware“ zu sein. In den Vereinigten Staaten ist schon vor Jahren eine ähnliche Initiative gestartet worden, das Donor Sibling Registry. Über diese Internetseite haben inzwischen mehr als 5000 verwandte Kinder einander gefunden.

Beratung für Eltern wie Spender

Nach Ansicht von Petra Thorn spiegelt die jüngste Initiative ein Bedürfnis nach mehr Offenheit. Dieser „Klimawandel“ sei auch dafür verantwortlich, dass die Bereitschaft von Samenspendern in Deutschland zugenommen habe, auch alleinstehenden Frauen oder lesbischen Paaren ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Psychosoziale Beratung, wie sie bereits für Eltern angeboten wird, die ein Kind mittels Samenspende zeugen möchten, sollte künftig auch den Samenspendern selbst angeboten werden. So könnten die individuellen Wünsche besser berücksichtigt werden.

Eine professionellere Betreuung der Spender – und deren rechtliche Absicherung – sollte aber vor allem verhindern, dass der Schwarzmarkt für Samenspenden weiter blüht. Dort tummeln sich obskure Vermittler, die auf Spender ohne jegliche medizinische Überprüfung – etwa auf eine Infektion mit HIV – zurückgreifen. Für Paare mit Kinderwunsch, die in ihrer Not solche Risiken eingehen, wäre es ein wichtiges Signal, wenn man die Samenspende endlich auch einer rechtlichen Regelung für wert erachtete.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance / dpa

© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2009.
Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte erwerben
Verlagsinformation

Suchen Sie einen Spezialisten? Krebs, Herz, Orthopädie, Plastische Chirurgie, Neurologie, Gastrologie, u.a. Hier Informieren!

Blättern
FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche