Hirnforschung

Die Angst des Forschers vor dem Hirnbild

Von Reinhard Wandtner

Auffällig, aber harmlos: Asymmetrie der Hirnventrikel (Bildmitte). Christian Hoppe

Auffällig, aber harmlos: Asymmetrie der Hirnventrikel (Bildmitte). Christian Hoppe

03. Juli 2007 Vom Gehirn des Menschen lassen sich immer bessere Bilder gewinnen, und in der Hirnforschung macht man regen Gebrauch von ihnen. Dank moderner Techniken wie der Kernspintomographie kann man neben Strukturen sogar Funktionen sichtbar machen, also dem Gehirn bei der Arbeit zuschauen. Eine solche Untersuchung ist für die Probanden, zumal wenn sie keiner ionisierenden Strahlung ausgesetzt werden, nach heutigem Wissen ungefährlich. Mitunter hat sie aber doch unerwartete, belastende Folgen. Das ist dann der Fall, wenn der Forscher auf den virtuellen Schnittbildern des Gehirns auffällige, von der Norm abweichende Veränderungen entdeckt, deren Bedeutung zunächst nicht klar ist. Soll er den Probanden darüber unterrichten und ihn dadurch möglicherweise unnötig beunruhigen, oder soll er schweigen, das aber auf die Gefahr hin, dass eine behandlungsbedürftige Krankheit vorliegt? In Deutschland muss jeder Forscher selbst eine Antwort auf diese konkrete Frage der Neuroethik suchen. Das wird ihm jetzt aber erleichtert, denn Wissenschaftler der Universitäten Bonn und Regensburg haben konkrete Empfehlungen für den Umgang mit Zufallsbefunden vorgelegt. („Deutsches Ärzteblatt vom 6. Juli 2007“)

Dass auf Hirnbildern, die zu Forschungszwecken angefertigt werden, klinisch bedeutsame Abweichungen entdeckt werden, kommt gar nicht so selten vor. Immerhin ein bis acht Prozent der Probanden sind der medizinischen Literatur zufolge betroffen. Für den Forscher ergeben sich etliche Schwierigkeiten, wenn er zufällig auf eine verdächtige Abweichung von der Norm stößt. Zum einen weisen die Bilder gewöhnlich nicht die hohe Qualität auf, die in der Diagnostik üblich ist. Zum anderen unterscheidet sich seine Beziehung zum Probanden deutlich von derjenigen des Arztes zum Patienten. Schließlich erfolgt die Untersuchung zum Nutzen der Wissenschaft und nicht zu dem des Probanden. Dessen Selbstbestimmungsrecht zu achten und ihm keinen Schaden zuzufügen gehört zu den grundlegenden ethischen Vorgaben solcher Forschung. Der Proband könnte etwa dadurch Schaden erleiden, dass ihm ein medizinisch bedeutsamer Zufallsbefund nicht mitgeteilt wird und dadurch die Chance auf eine wirksame Behandlung verspielt wird. Ebenfalls unangebracht wäre es, den Befund zwar mitzuteilen, den Probanden mit dieser Information aber alleinzulassen, statt ihm Hilfe anzubieten. Verunsichert und geängstigt könnte der Proband auch dadurch werden, dass man eine bedeutungslose Abweichung von der Norm als verdächtig darstellt und ihn so möglicherweise zu einer genauen Diagnostik nötigt.

Handlungsempfehlungen für Kollegen

Auf dem Prinzip der Autonomie und des Nichtschädigens bauen die Handlungsempfehlungen auf, die Thomas Heinemann vom Institut für Wissenschaft und Ethik und Christian Hoppe von der Klinik für Epileptologie der Universität Bonn nun zusammen mit den anderen Forschern erarbeitet haben. Personen, die zur Teilnahme an einer Forschungsstudie bereit sind, sollen demnach vorab über die Möglichkeit aufgeklärt werden, dass auf den Hirnbildern Abweichungen von der Norm und Anzeichen für Krankheiten entdeckt werden, wobei auch die medizinischen, sozialen und psychischen Konsequenzen zu erläutern sind. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass es bei der Studie nicht um Diagnosen geht. Wenn nichts auffalle, bedeute das nicht, alles sei im Normbereich.

Der Proband soll sich vor Beginn der Studie schriftlich einverstanden erklären, dass ihm der Verdacht auf eine krankhafte Abweichung mitgeteilt und gegebenfalls eine klinische Diagnostik empfohlen wird. Hierbei kann der Proband auch den Wunsch äußern, über alle Auffälligkeiten unabhängig von deren klinischer Bedeutung unterrichtet zu werden. Eine weitere Voraussetzung ist eine ausreichende Krankenversicherung. Gewinnt der Forscher den Eindruck, der Proband werde durch einen Zufallsbefund psychisch möglicherweise stark belastet, sollte er ihm von der Teilnahme abraten.

Zufallsbefunde sind keine Diagnose

Tritt auf den Hirnbildern tatsächlich eine verdächtige Abweichung zutage, ist der Proband unverzüglich darüber zu informieren. Hierfür ist ein persönliches Gespräch mit dem Forscher selbst vorgesehen. Dieser muss dabei nochmals erläutern, dass es sich bei dem Zufallsbefund nicht um eine klinische Diagnose handelt. Empfiehlt sich eine entsprechende Diagnostik, hat der Forscher dafür Sorge zu tragen, dass der Proband unverzüglich die Gelegenheit dazu erhält und nicht erst auf eine Warteliste gesetzt wird. Weiter raten Heinemann, Hoppe und die anderen Wissenschaftler, Ethikkommissionen und Geldgeber sollten Forscher, die mit Hirnbildern arbeiten möchten, gezielt nach deren Umgang mit Zufallsbefunden fragen.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: Christian Hoppe

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