26. August 2003 In Australien steht offenbar die Zulassung des Arznei-Wirkstoffs Thalidomid, der in Deutschland als Hypnotikum unter dem Handelsnamen "Contergan" vor vier Jahrzehnten traurige Berühmtheit erlangt hat, kurz bevor. Eine entsprechende Empfehlung hat jetzt das "Australian Drug Evaluation Committee" in Melbourne abgegeben. Der Pharmakonzern Pharmion, der die Rechte für Thalidomid auch in Europa hält, und die australische Arzneimittelbehörde "Therapeutic Goods Administration" (TGA) sind inzwischen dabei, die Details der Zulassung festzulegen. Damit wäre Australien nach den Vereinigten Staaten erst das zweite Land, das die Verschreibung des skandalumwitterten Medikaments wieder offiziell genehmigt.
Die Zulassung soll ausschließlich für die Behandlung zweier Krankheiten gelten: Das betrifft zum einen die Therapie einer schweren Hautkomplikation bei Lepra-Patienten, dem sogenannten Erythema nodosum leprosum. Für diesen Zweck wurde das Mittel 1998 auch in den Vereinigten Staaten wieder zugelassen. Weltweit sind in den vergangenen 25 Jahren schätzungsweise 100.000 Lepra-Patienten mit Thalidomid behandelt worden. In Australien will man mit dem Wirkstoff aber auch als erstes Land weltweit das sogenannte Multiple Myelom oder Plasmozytom, die zweithäufigste Form von Blutkrebs, behandeln. Ein Prozent aller Krebsfälle und zwei Prozent der tumorbedingten Todesopfer werden durch diese Art der Zellwucherung von Knochenmarkzellen verursacht. Weltweit wurden im vorigen Jahr rund 74.000 Neuerkrankungen gezählt.
Regelmäßige Schwangerschaftstests
Die australischen Arzneimittelbehörden rechnen damit, daß in Kürze rund 2.000 Patienten mit Thalidomid behandelt werden. Allerdings sollen die Kranken und die Ärzte ähnlich wie bei der Lepra-Therapie die 50-Milligramm-Hartkapseln nur nach der Erfüllung restriktiver Sicherheitsvorkehrungen erhalten. Jeder Arzt und jede Apotheke, die Thalidomid herausgeben, werden in einem Register erfaßt. Alle Patienten müssen zudem das in den Vereinigten Staaten entwickelte Risikomanagement-Programm "Steps" mit einer Reihe von Aufklärungs- und Einwilligungsprozeduren durchlaufen. So müssen Patientinnen im gebärfähigen Alter einwilligen, zwei verschiedene Verhütungsmethoden zu verwenden und sich regelmäßig - meistens monatlich - einem Schwangerschaftstest zu unterziehen. Auch Männer müssen verhüten. Damit will man verhindern, daß wie vor Jahrzehnten Mißbildungen bei Föten ausgelöst werden.
In Europa ist bei der Arzneimittelbehörde, der "European Agency for the Evaluation of Medicinal Products" in London, ein entsprechender Zulassungsantrag von Pharmion noch anhängig.
Text: jom / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 27.08.2003, Nr. 198 / Seite N1
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