Von Martina Keller
10. November 2008 Peter Oberender liebt die Provokation. Schon seit Jahren fordert er eine Art Ebay-Auktionshandel für Organe mit weltweit im Internet tätigen Agenten für Akquise und Vermittlung von Körperteilen. Kürzlich hat der emeritierte Ökonom aus Bayreuth ein neues Interessengebiet entdeckt: die Gewebetransplantation.
Auch die Gewebe eines Verstorbenen solle man behandeln wie eine Ware, findet Oberender. Zwar habe der Tote selbst nichts mehr davon, aber womöglich seine Angehörigen. "Wie ich eine Immobilie vererben kann, kann ich auch meinen Körper vererben." Ob Angehörige dieses Erbe ausschlagen oder nutzen wollen, bleibe ihnen überlassen: "Die einen werden sagen, jetzt verkaufen wir die Leiche pauschal, die anderen werden sagen, wir verkaufen nur die Augen." Dass die Kommerzialisierung von Körperteilen hierzulande verboten und international geächtet ist, hält Oberender für eine Doppelmoral. Dem Bürger werde gesagt, tue was Gutes und spende freiwillig. Aber später handelten Firmen mit dessen Knochen.
Medizinsektor mit Potential
Ungeachtet seiner provokanten Thesen ist Oberender Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG), die am Freitag vergangener Woche zu einer Expertentagung nach Berlin lud. Dass diese gemeinnützige GmbH ausgerechnet Oberender berufen hat, ist bezeichnend für einen Medizinsektor mit enormem ökonomischen Potential und hohen Zuwachsraten: Die menschliche Leiche gilt als Schatz des 21. Jahrhunderts. Würde man sämtliche verwertbaren Teile eines Leichnams verkaufen, käme man in den Vereinigten Staaten leicht auf einen Erlös von 250 000 Dollar. Dort erzielt die Gewebebranche inzwischen einen Jahresumsatz von mehr als einer Milliarde Dollar.
Nahezu alle Teile des menschlichen Körpers lassen sich nach dem Tod verwerten: Herzklappen, Augenhornhäute, Gehörknöchelchen, Knochen, Sehnen, Muskelhüllen, Haut und Leberzellen. Anders als Organe werden Gewebe jedoch selten unmittelbar verpflanzt, sondern mehr oder weniger aufwendig verarbeitet oder sogar zu Tissue-Engineering-Produkten veredelt. Manche dieser Transplantate dürfen anschließend gehandelt werden wie die Pillen der Pharmaindustrie. Nicht alle Produkte werden für medizinisch notwendige Zwecke genutzt. Das injizierbare Kollagenpräparat Cymetra aus zerkleinerten Hautbestandteilen ist beispielsweise in der Schönheitschirurgie beliebt, um Falten zu unterspritzen oder Lippen aufzufüllen.
Straffes Management
Von all dem ahnen die meisten Bundesbürger wenig. Dabei ist jeder ein potentieller Spender, und die Leichenverwertung wird zunehmend professioneller organisiert. Zum Beispiel am Rechtsmedizinischen Institut der Universitätsklinik Hamburg. Das dort installierte Projekt Gewebespende könnte zum Modell für Deutschland werden. Bereits Ende der 1970er Jahre lieferte das Institut verschiedenen Pharmafirmen "Dura mater", also harte Hirnhaut - ganz im Stil der Zeit oft ohne die explizite Zustimmung der Angehörigen. Später entnahmen die Rechtsmediziner auch Gehörknöchelchen, Rippenknorpel und Augenhornhäute und achteten nunmehr darauf, dass Angehörige in die Spende einwilligen. Seit 2006 agiert das Institut als Betriebsstätte eines gemeinnützigen Herstellers von Zell- und Gewebeersatz mit Sitz in Berlin. Nun werden auch Knochen, Sehnen, Muskelhüllen und Hautstreifen von Leichen gewonnen. Selbst 90jährige kommen noch als Spender infrage: Ihre porösen Knochen werden zu einer Paste verarbeitet, die in der Wirbelsäulenchirurgie eingesetzt wird. Für einen Kubikzentimeter dieser biologischen Modelliermasse wurde vom Berliner Produzenten im vergangenen Jahr eine Aufwandsentschädigung von rund 215 Euro in Rechnung gestellt.
Institutsleiter Klaus Püschel hat ein straffes Management für die Gewebespende eingeführt. Rund um die Uhr prüft ein Bereitschaftsdienst, ob angelieferte Leichen für die Explantation geeignet sind. Zunächst wurde der Prozess für die Universitätsklinik organisiert. Die Pathologie-Institute einiger Hamburger Hospitäler sollen folgen, das Marienkrankenhaus wurde als erstes einbezogen. Mobile Teams der Rechtsmedizin entnehmen dort vor Ort die Gewebe von geeigneten Verstorbenen. Doch der Institutsleiter denkt längst weiter: "Wenn man sich klarmacht, dass wir für die Gewebetransplantationen Spender bis zu 90 Jahre haben können, dann würde man auch bei einem ganz normalen Herzinfarkt, der sich zu Hause ereignet, den Verstorbenen in das System einsteuern können." Das heißt: Auch die alte Dame, die in ihrer Wohnung im Sessel stirbt, könnte erfasst und auf ihre Eignung überprüft werden.
Das Hamburger Modell
Aber wie soll das gehen? Hausärzte sind zwar gesetzlich verpflichtet, über mögliche Gewebespender Auskunft zu erteilen, wenn sich eine entsprechende Einrichtung an sie wendet. Aber in der Praxis hatte das bisher wenig Bedeutung. Püschel hat einen anderen Weg gefunden: Er bindet den ärztlichen Rettungsdienst ein.
Schon bevor die Zusammenarbeit mit den Berliner Produzenten etabliert wurde, hatte Hamburg unter Mitwirkung von Klaus Püschel als erstes Bundesland die Regelung eingeführt, dass Ärzte im Rettungseinsatz nur eine vorläufige Todesbescheinigung ausstellen; so sind sie schneller wieder einsatzbereit. Andere Bundesländer zogen nach, auch dort füllt der Notarzt nur ein vorläufiges Formular aus. Danach übernimmt es zum Beispiel der Hausarzt, die endgültige Todesbescheinigung auszustellen. Nur in besonderen Fällen wird die Rechtsmedizin eingeschaltet.
Nicht in Hamburg: "Auch bei ganz normalen Sterbefällen wird die Leiche auf jeden Fall ins Institut für Rechtsmedizin gebracht, wo eine umfassende äußere Leichenschau durchgeführt wird", sagt Stefan Kappus, Ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes bei der Feuerwehr Hamburg. "Deshalb hat die Hamburger Rechtsmedizin so immens viele Leichen. Der akute Herztod zu Hause, der Schlaganfall, an dem jemand verstirbt - viele dieser Fälle kommen dorthin." Bis zu 3500 Leichen im Jahr werden in die Rechtsmedizin geliefert, das ist gut ein Fünftel aller Menschen, die in diesem Zeitraum in Hamburg sterben. Das schafft zwar mehr Rechtssicherheit, weil Tötungsdelikte kaum unentdeckt bleiben. Zugleich vergrößert das System allerdings den Spenderpool für die Gewebeentnahme.
Datenfragen
Die Rechtsmedizin spannt die Notärzte dabei als Helfer ein. In Hamburger Krankenhäusern hängt eine "Information an alle Notarztstandorte". Auf Verlangen sei eine Kopie des Notarztprotokolls an das Institut für Rechtsmedizin zu faxen, steht darauf zu lesen. "Als Leichenschauer hat der Rechtsmediziner Anspruch auf die Mitteilung von medizinischen Daten." Erwünscht sind Informationen, die in Zusammenhang mit einer Gewebespende wichtig werden, etwa ob noch Blutverdünner gespritzt wurden.
Diese spezielle Verknüpfung missfällt der Züricher Juristin Brigitte Tag: "Das ist die Frage, ob hier ein berechtigtes Interesse an den Daten besteht und ob sie in dieser Art und Weise weitergegeben werden dürfen." Nur aus berechtigtem medizinischen Interesse oder aufgrund eines Notstands dürfe ein Mediziner Patientendaten weiterleiten, sagt die Medizinrechtlerin, die auf Fragen des Umgangs mit der Leiche spezialisiert ist. "Allein dass eine Firma an der Gewebeentnahme interessiert ist, schafft keinen Rechtfertigungsgrund."
Trotzdem werden nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit Verwertungsstrukturen für menschliches Gewebe etabliert. Die deutsche Branche organisiert sich neu, seit im vergangenen Jahr das Gewebegesetz in Kraft getreten ist, das unter anderem die Genehmigung und Zulassung der Produkte regelt. Noch ist unklar, welche lokalen Gewebebanken weiter Bestand haben werden. Offen ist auch, wer von den vielen Interessenten das gewonnene Körpermaterial bekommen soll.
Was sollen Angehörige wissen?
Die Bundesregierung hat keine gesetzliche Regelung vorgesehen, wie Gewebe verteilt werden soll, weil sie unterstellt hatte, es gebe keinen Mangel. Dabei hatte sie freilich nicht bedacht, dass es sich durchaus um ein begehrtes Gut handelt - auch für gemeinnützige Einrichtungen, die den Markt in Deutschland überwiegend bestimmen. Gleich drei Institutionen bemühen sich darum, die Gewebespende bundesweit oder regional zu koordinieren. "Im Moment ist das wie auf freier Wildbahn", benennt es der Medizinrechtler Hans-Ludwig Schreiber, "wer zuerst kommt, mahlt zuerst."
Unklar ist auch, auf welche Weise Angehörige über eine mögliche Gewebespende des Verstorbenen aufgeklärt werden sollen. Das Thema ist heikel, denn die Einwilligungsquoten sind niedrig. Nach den Erfahrungen im Hamburger Projekt beispielsweise stimmen nur 14 Prozent der Angehörigen der Entnahme von Knochen, Sehnen oder Haut zu. Bei der Organverpflanzung sind es immerhin rund zwei Drittel.
Liegt die mangelnde Bereitschaft vielleicht daran, dass eine Organspende häufig lebensrettend ist, während eine Gewebespende zwar die Lebensqualität von Patienten verbessern kann, aber mitunter auch nur kosmetischen Zwecken dient? Oder irritiert es die Angehörigen, dass selbst gemeinnützige Unternehmen mit gespendetem Gewebe Gewinne machen können? Womöglich sind auch die ehrgeizigen Forschungsprojekte der Zustimmungsquote nicht förderlich. Die Angehörigen würden mit einer Vielzahl von Entscheidungen konfrontiert, sagt Institutsleiter Püschel: "Wir fragen nach Autopsie, wir fragen nach Gewebe, wir fragen nach weiteren Dingen wie dem Durchführen von Operationen an Verstorbenen."
Im Gewebenetzwerk
Püschel ist dennoch davon überzeugt, dass sich die Zustimmungsquote noch erheblich steigern lasse. Man müsse nur die richtige Strategie wählen. Seit Sommer 2007 arbeitet am Rechtsmedizinischen Institut in Hamburg eine Ärztin, die ausschließlich für das "Angehörigenmanagement" zuständig ist - so heißt die Tätigkeit im Institutsjargon. Ihren Namen möchte sie nicht veröffentlicht sehen, und auch ihren beruflichen Werdegang offenbart sie nicht, als handele es sich bei ihrer Tätigkeit um etwas Anrüchiges oder Konspiratives. Die Ärztin, nennen wir sie Silke K., hat im Call-Center eines lokalen Gewebenetzwerks in den Vereinigten Staaten hospitiert. Dort sitzen speziell geschulte Kräfte, die den ganzen Tag nichts anderes tun, als Hinterbliebene zu kontaktieren, um sie am Telefon nach ihrer Einwilligung in die Organ- oder Gewebespende zu fragen.
In Hamburg läuft ein solches Gespräch etwa so ab: Erst vergewissert sich Silke K., wer am Apparat ist, und erkundigt sich, ob die Person gerade gesprächsbereit ist. Dann fragt sie nach den genaueren Umständen des Todes. Falls der Angehörige nicht zu schockiert ist und ihren Ausführungen folgen kann, bespricht sie allgemeine Fragen wie die Art der Abschiednahme, ob es weitere Familienmitglieder gibt oder die Klärung der Todesursache durch eine Obduktion gewünscht wird. In dem Zusammenhang kommt das Gespräch auf die medizinische Vorgeschichte des Toten. Auf diese Weise erhält Silke K. zugleich Informationen, die ihr einzuschätzen helfen, ob er als Gewebespender geeignet sein könnte.
Erst wenn alle anderen Dinge geklärt sind, erkundigt sie sich, wie der Verstorbene zur Organ- und Gewebespende stand, erklärt den Unterschied zwischen beidem und kommt so ganz zwanglos zu der Frage, ob die Gewebespende wohl im Interesse des Toten gewesen wäre. Auch wenn der Angehörige der Spende zustimmt, beendet Silke K. das Gespräch an diesem Punkt - denn was nun kommt, braucht Vorbereitung. Beim zweiten Telefonat wird der Angehörige mit einem 26seitigen Fragenkatalog konfrontiert, der die gesundheitlichen Risiken für Transplantatempfänger abklären soll. Geforscht wird unter anderem auch nach intimen Details aus dem Leben des Verstorbenen, etwa möglichen Sexualkontakten mit Risikogruppen.
Einspruch statt Einwilligung?
Selbst bei noch so geschickter Gesprächsführung bleiben Angehörigengespräche in der Trauersituation eine Zumutung, auf die nicht wenige Menschen mit einer klaren Absage reagieren. Eine wachsende Zahl von Medizinern und Ökonomen plädiert deshalb, ähnlich wie es bereits der Nationale Ethikrat in einer Stellungnahme getan hat, für einen leichteren Weg, um an mehr Material zu kommen. Sie fordern die sogenannte Widerspruchslösung. Das heißt, verkürzt gesagt: Wer nicht widerspricht, dem dürfen Organe und Gewebe entnommen werden. Sich nicht zu äußern bedeutet Zustimmung.
Für die Rechtsexpertin Brigitte Tag ist jedoch bereits der Zwang, sich erklären zu müssen, ein Eingriff in das vom Grundgesetz garantierte Recht des Menschen, über sich selbst zu bestimmen. "Wenn ich nicht entscheide, entscheide ich auch, und dieses Recht darf mir nicht einfach so genommen werden."
Kritik kommt schließlich auch vom Medizinjuristen Hans Lilie, dem Vorsitzenden der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer: Nicht alle Menschen hätten die gleiche Möglichkeit, Informationen zu verarbeiten. "Eine Widerspruchslösung hofft immer auf das Schweigen aus Unwissenheit, und das finde ich unethisch."
Martina Keller arbeitet als freie Wissenschaftsjournalistin in Hamburg. Vor kurzem erschien ihr Buch Ausgeschlachtet. Die menschliche Leiche als Rohstoff im Econ Verlag.
Text: F.A.S.
Bildmaterial: F.A.Z. / Stefan Dietz