27. Oktober 2007 Die menschenunwürdigen Verhältnisse an den ehemaligen Landeskrankenhäusern, die eher Asylen als Kliniken glichen, sind längst verschwunden. Die Psychiatrie-Enquête des Bundestages hat in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts Reformen eingeleitet, die zu einer grundlegenden Verbesserung des Schicksals psychisch kranker Menschen führten. Doch nach der Modernisierung und Verkleinerung der oft weitab von den Ballungszentren gelegenen Anstalten zeigte sich, dass man längst nicht alle Ziele der Reform erreicht hat. Angestrebt wurde der Aufbau einer gemeindenahen Psychiatrie, die es den Kranken ermöglichen sollte, in ihrer gewohnten Umgebung kuriert zu werden. Fast alle Landeskrankenhäuser blieben zwar erhalten, wurden aber deutlich verkleinert.
Zusätzlich entstanden 220 psychiatrische Abteilungen an Allgemeinen Krankenhäusern. Sie versorgen inzwischen rund 50 Prozent der Patienten mehr oder weniger mitten in den Kommunen. Dennoch beklagen die Psychiater zunehmend Defizite. Diese hängen zum einen damit zusammen, dass sich die Enquête auf eine gemeindenahe Versorgung konzentrierte, statt eine konsequente Gemeindepsychiatrie zu fordern, wie sie sich beispielsweise schon lange in England eta-bliert hatte. Das hat, wie Martin Hambrecht von der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Evangelischen Krankenhauses Elisabethenstift in Darmstadt in einem Beitrag in der Psychiatrischen Praxis (Bd. 6, S. e13) ausführt, schwerwiegende Folgen nach sich gezogen.
Soziale Distanz hat zugenommen
Zwar sei eine Struktur- und Organisationsreform eingetreten, an inhaltlichen Visionen mangele es aber nach wie vor. Zu den Zielen der Reform gehörte unter anderem die Gleichstellung der psychisch mit den körperlich Kranken, die Schaffung von Übergangseinrichtungen und eine Kontinuität der Versorgung vom Krankenhaus bis zum Gemeindehelfer. Doch der Darmstädter Psychiater sieht erhebliche Mängel, was deren Verwirklichung betrifft. Die Gleichstellung von psychisch und somatisch Kranken ist seiner Ansicht nach nur auf dem Papier erreicht worden. Auch bei der Eingliederung der schwerer Erkrankten sei man kaum vorangekommen. Die Bevölkerung ist Hambrecht zufolge zwar besser informiert, die soziale Distanz zu den psychisch Kranken habe aber eher zugenommen.
Außerdem sei die Gemeindenähe vor allem in den Flächenstaaten noch längst nicht vollständig gewährleistet. Nach wie vor gebe es Anfahrtswege von mehr als 50 Kilometern - bei teils miserablen öffentlichen Verkehrsverbindungen. Ein anderes Dilemma sieht Hambrecht darin, dass Gemeindenähe nicht zwangsläufig mit einer Integration der psychisch Kranken verbunden ist. Mehr und mehr zeige sich, dass psychisch Kranke, Sucht- und Alterskranke isoliert in Gettos mitten in der Stadt lebten, weil sie keine Möglichkeit hätten, am Gemeindeleben teilzunehmen. Diese Minderheiten hätten sich inzwischen ein Netz von Betreuern und Therapeuten als Ersatz für normale soziale Beziehungen geschaffen. Diese Reservate böten Schutz, weshalb der Darmstädter Psychiater von einer modernen Gemeindepsychiatrie verlangt, die jeweilige soziale Kompetenz der einzelnen Kranken zu respektieren, statt sie unbedingt einzugliedern.
Steigende Bürokratisierung verursacht Kosten
Angesichts des sich ändernden Krankheitsspektrums ist Hambrecht schließlich um die Verteilung der finanziellen Ressourcen besorgt. Bisher seien die Versorgungssysteme für schwer psychisch Kranke mit Psychosen und für Sucht- oder Altersleiden eher getrennt gewesen. In den vergangenen Jahren sei es aber zu einer Verschiebung der Diagnosen gekommen, so dass die Zuordnung zu einer dieser drei Gruppen immer schwieriger werde. Bei Doppel- oder Dreifachdiagnosen wachse der Hilfsbedarf erheblich. Unser System mit seinen fragmentierten Strukturen und vielerlei Kostenträgern werde den Bedürfnissen dieser Patienten aber immer weniger gerecht, sagt Hambrecht. Im Hinblick auf die gesundheitspolitisch gewollte finanzielle Strangulation der frei praktizierenden Psychiater werde es diesen auch bei größtem Engagement wohl kaum noch gelingen, eine Rolle in der sozialpsychiatrischen Versorgung zu übernehmen.
Die Schwerkranken landeten deshalb in den Ambulanzen der Kliniken, ohne dass die Strukturen darauf vorbereitet seien. Der Abstimmungsbedarf zwischen den einzelnen Dienststellen steigt Hambrecht zufolge - man spreche mehr über den Patienten als mit dem Patienten. Insgesamt nehme die Bürokratisierung zu, die einzelnen Kostenträger setzten alles daran, nachzuweisen, dass sie nicht zuständig seien. Das steigere die Kosten, wenn beispielsweise wegen fehlender Wohnungsangebote längere Krankenhausaufenthalte erforderlich würden. Gemeindepsychiatrie im 21. Jahrhundert bedeutet daher nicht nur für Hambrecht, dass die Gemeinden stärker auch für die Daseinssorge psychisch kranker Bürger Verantwortung übernehmen müssten.
Text: F.A.Z., 24.10.2007, Nr. 247 / Seite N2
Bildmaterial: Rainer Wohlfahrt