Präzedenzfall

Hysterische Geschäftsideen

Von Klemens Polatschek

Patentfähig oder nicht? Softwareverwaltung für Wertpapiere

Patentfähig oder nicht? Softwareverwaltung für Wertpapiere

17. Januar 2007 Die amerikanische Fachliteratur ist sich einig über den entscheidenden Wendepunkt in der Frage nach der Patentierbarkeit abstrakter Ideen. Es war die Klage der State Street Bank gegen die Signature Financial Group, die im März 1993 das Patent US5193056 für eine Methode bekam, steuerneutrale Wertpapierfonds mittels Software zu verwalten. Die State Street Bank hatte versucht, eine Lizenz für diese Erfindung zu erwerben, und als sie sich mit der Signature Group nicht über die Bedingungen einig wurde, griff sie eben die Gültigkeit des Patents an und bekam vor einem Bezirksgericht recht.

Der Fall kam anschließend bis vor die oberste Rechtsinstanz für amerikanische Patente, den Federal Circuit. Er gilt ohnehin als patentfreundlich, aber mit seiner Entscheidung in dieser Sache trat er eine Lawine los. Er bestätigte 1999 das Patent mit dem Hinweis, dass auch Geschäftsverfahren wie alle anderen Erfindungen zu behandeln seien - solange hier mit abstrakten Mitteln ein irgendwie greifbares Resultat erzeugt werde. Das fallbasierte amerikanische Recht hatte sich vorher immer an den Grundsatz gehalten, dass Geschäftsmodelle generell nicht patentfähig seien.

„Hysterischer Run auf das Patentamt“

Die Medien griffen den Fall auf, und das führte „zu einem beinahe hysterischen Run auf das Patentamt, nun möglichst alles schützen zu lassen, was man grob noch als Geschäftsmethode einordnen konnte“, wie der Patentrechtler Paul Schaafsma schreibt. Es passte dazu, dass zu dieser Zeit die Internet-Blase prall gefüllt war. Noch die kleinste E-Commerce- Idee reichte nun für einen Patentantrag, am Ende also die triviale Beschreibung offensichtlicher Zusammenhänge, behängt mit einem Computerkleidchen, und manchmal fehlte sogar das.

In seinem Rückblick fühlt sich Paul Schaafsma an jenen legendären Fall erinnert, in dem der Eiscreme- Hersteller Häagen-Dazs einen Nachahmer namens Frusen Gladje untersagen wollte, ebenfalls Gourmet-Eis unter einem ausgedachten pseudoskandinavischen Namen anzubieten. Das gelang zwar nicht, und Schaafsma meint, auch die geänderte Rechtslage heute würde zu demselben Ergebnis führen und Geschäftsverfahren nicht so umfänglich unter Schutz stellen. Aber wer will wirklich darauf wetten?

Der Text von Paul Schaafsma findet sich unter library.findlaw.com



Text: F.A.S

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