Inzestfall von Amstetten

Wie die Inzestaffäre ans Licht kam

29. April 2008 Neue Erkenntnisse im Amstettener Inzest Fall: Das unbeschreibliche Leiden ihrer 19-jährigen Tochter hat für Elisabeth F. nach 24 Jahren im Kellerverlies ihres Vaters den Ausweg aus ihrer verzweifelten Lage ermöglicht. Die junge Kerstin war schwer krank, litt unter Krämpfen und befand sich in einer Art Dämmerzustand. Elisabeth, die heute 42 Jahre alt ist, überredete ihren Vater, die Jugendliche in ein Krankenhaus zu bringen. Dort konnten sich die Ärzte keinen Reim auf die Symptome der 19-Jährigen machen und suchten zwecks Anamnese die Mutter der Kranken. Schließlich verbreiteten sie über das Fernsehen einen Aufruf an die Mutter, sich zur Rettung von Kerstin beim Krankenhaus zu melden.

Diesen Aufruf sah Elisabeth in ihrem Kellergefängnis und überredete den Vater erneut, sie in das Krankenhaus zu lassen. Josef F. machte seiner Frau Rosemarie weis, die seit 24 Jahren spurlos „verschwundene“ Tochter sei zurückgekehrt und werde von ihm ins Krankenhaus gebracht. In der Klinik bat die 42-Jährige, die den Polizeiangaben zufolge rund 20 Jahre älter aussieht, um ein Vieraugengespräch mit einem Arzt. Dort verlangte sie, nie wieder in die Nähe ihres Vaters gebracht zu werden - und sie erzählte ihre grauenvolle Geschichte von 24 Jahren im Keller, während derer sie sieben Kinder zur Welt brachte. Das war am Samstag - der Vater wurde noch am selben Tag festgenommen. Zwei Tage später gestand er alles. Die 19-jährige Kerstin schwebt weiter in Lebensgefahr.

Welche Kinder durften ans Tageslicht?

Von einer Nachlässigkeit der Verwaltung nach dem Verschwinden der missbrauchten Elisabeth im Jahr 1984 könne keine Rede sein, versicherte der Amstettener Bezirkshauptmann Hans-Heinz Lenze. „Man hat zu dem damaligen Zeitpunkt alle Möglichkeiten ausgenutzt, diese junge Frau auszuforschen“, sagte er im Bayerischen Rundfunk. Österreichische Presseberichte, wonach es gegen den heute 73-jährigen F. Verfahren wegen Sexualstraftaten gegeben habe, wollte Lenze nicht kommentieren. Offenbar waren diese zum Zeitpunkt der umstrittenen Adoption von drei der im Keller geborenen Kinder in den 90er Jahren nicht mehr aktenkundig. „Gemäß des österreichichen Gesetzes wurden mögliche Vorgänge zum Zeitpunkt des Adoptionverfahrens gelöscht“, sagte Lenze vor Journalisten in Amstetten.

Die Auswahl der Kinder, die in der oberen Wohnung leben durften, und derjenigen, die im Keller einsperrt wurden, dürfte davon abhängig gewesen sein, in welchem Gesundheitszustand sich die Kleinen befanden und ob sie „Schreikinder“ waren. Das sagte Chefinspektor Leopold Etz vom Landeskriminalamt Niederösterreich. Allerdings seien noch nicht alle Details bekannt. „In den drei bis vier Stunden der Einvernahme konnten wir nicht 24 Jahre Geschichte abfragen“, sagte Etz.

Für den Keller, den F. zu einem Verlies für seine Tochter und drei mit ihr gezeugten Kindern gemacht hat, gab es bereits in den 70er Jahren eine Baubewilligung. Zuständige Behörde war die Stadt Amstetten, wie ein Sprecher des Bürgermeisters sagte. 1983, also ein Jahr vor der Einkerkerung von Elisabeth F., wurde der Kellerausbau von der Baubehörde Amstetten besichtigt und bewilligt. Sie ging von einem Schutzraum aus. Dass dieser Zubau durch eine kleine Türe verschlossen und versteckt angelegt war, sei nicht weiter verdächtig gewesen, weil man Schutzräume eher unauffällig anlegt, wie der Bürgermeister-Sprecher betonte.

Josef F. wird abgeschirmt

Bekannt wurde am Dienstag auch, dass der geständige Inzest-Täter Josef F., der inzwischen dem Untersuchungsrichter vorgeführt wurde, im Gefängnis von den übrigen Gefangenen abgeschirmt wird, um ihn vor Übergriffen zu schützen. Der 73-Jährige habe bei seiner Einlieferung „einen ruhigen und gefassten Eindruck gemacht“, sagte der Leiter der Justizanstalt St. Pölten. F. sei bereits von einem Psychologen und einem Psychiater untersucht worden. Beide hätten festgestellt, dass derzeit keine akute Selbstmordgefahr bestehe.

Lenze gab auch nähere Auskunft über den Zustand der Familie des Verdächtigen. „Die Familie macht einen guten Eindruck“, sagte er. Sowohl die zwei Kinder, die im Keller leben mussten als auch die drei Kinder, die bei dem 73-jährigen und seiner Ehefrau aufwuchsen, wurden gemeinsam in der Landesnervenklinik Mauer betreut. Das jüngste „Kellerkind“, ein fünfjähriger Junge, habe sich nach seiner Befreiung sehr gefreut, einmal mit einem Auto zu fahren, sagte ein Polizeisprecher.

Die Kinder, die seit ihrer Geburt im Kellerverlies gelebt haben, werden möglicherweise von Amtswegen eine neue Identität erhalten. Damit solle ihnen eine geordnete Zukunft ohne ständige Verfolgung durch die Medien ermöglicht werden. Zurzeit werde „im Einvernehmen mit der Familie nach einer Lösung gesucht.“ Man müsse sich aber „mit dem Gedanken vertraut machen, dass wir hier eine Namensänderung herbeiführen“. Ob dies auch für die in dem Kellerverlies gefangen gehaltene älteste Tochter Elisabeth gilt, sagte Lenze nicht. Die 42-Jährige ist die Mutter der sechs Kinder F.s. Der Bezirkspolitiker betonte, dass die drei bislang verheimlichten Kinder nicht standesamtlich registriert und damit „noch nicht einmal österreichische Staatsbürger“ seien. Dies sei allerdings nur eine Formalie. Wichtiger sei es jetzt, sich Gedanken über die schulische Ausbildung der drei Kinder zu machen.

„Sensible Angelegenheit“

Die Annäherung zwischen den Kindern aus dem Keller und jenen, die im Haus aufwuchsen, sei natürlich eine sensible Angelegenheit, sagte Lenze. Es werde in der Landesnervenklinik dafür gesorgt, „dass alle eine Beschäftigung haben“. Die Kinder seien alle zusammen in einem Bereich untergebracht. Es gebe einen regen Unterhaltungsaustausch. Für die Geschwister der 42-jährigen beziehungsweise die Mitschüler der Kinder, die bei den Großeltern aufwuchsen, gebe es Kriseninterventionsteams.

Nach Angaben der österreichischen Presseagentur APA soll gegen den Tatverdächtigen Josef F. eine Untersuchungshaft verhängt werden. Eine Haftprüfung sei nach 14 Tagen vorgesehen. Der Mann muss im Falle einer Verurteilung mit einer langen Freiheitsstrafe rechnen. Auf die Tatbestände der schweren Freiheitsberaubung und Vergewaltigung stehen in Österreich insgesamt 25 Jahre Haft. Nach Medienberichten prüft die Staatsanwaltschaft auch den Vorwurf des Mordes durch unterlassene Hilfeleistung im Falle des nach der Geburt gestorbenen Zwillings. Josef F. hatte gestanden, die Leiche des Babys im Heizungskessel seines Hauses verbrannt zu haben.



Text: FAZ.NET
Bildmaterial: AP

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