11. Oktober 2006 Den Polizisten bot sich ein grausiges Bild, als sie im Auftrag des Bremer Jugendamtes den kleinen Kevin am Dienstag morgen aus der Wohnung seines drogensüchtigen Vaters holen wollten. Der zweieinhalb Jahre alte Junge, der von den Nachbarn in dem Wohnblock im Bremer Arbeiterviertel Gröpelingen seit Monaten nicht mehr gesehen worden war, lag tot im Kühlschrank in der Küche der verwahrlosten Wohnung. Der schon verwesende Körper des Jungen wies nach ersten Untersuchungen Unterschenkelbrüche auf, ein natürlicher Tod scheint ausgeschlossen.
Nur einen Tag nach dem Fund der Kinderleiche und der Verhaftung des 41 Jahre alten Vaters wegen Totschlagverdachts übernahm die für das Jugendamt zuständige Sozialsenatorin Karin Röpke die politische Verantwortung für die schrecklichen Ereignisse um den Tod des kleinen Kevin. Sie trat zurück. Der Fall belaste sie auch persönlich, weil mir die Vorgeschichte bekannt war, sagte die seit September 2002 amtierende SPD-Senatorin. Schon Anfang des Jahres hatte sie davon erfahren, daß Kevin seit seiner Geburt als Kind drogensüchtiger und gewalttätiger Eltern womöglich in Lebensgefahr schwebte.
Warnung des Bürgermeisters
Bremens Erster Bürgermeister Jens Böhrnsen hatte seine Parteifreundin persönlich auf Kevins Schicksal aufmerksam gemacht und sie eindringlich gebeten, sich um den Fall zu kümmern. Als Kuratoriumsmitglied des gemeinnützigen Trägervereins des Hermann-Hildebrandt-Hauses, dem ältesten Bremer Waisenhaus, war Böhrnsen im Januar 2006 von zwei Vorstandsmitgliedern auf die Bremer Praxis der staatlichen Inobhutnahme hilfsbedürftiger Kinder angesprochen worden.
Sie seien besorgt gewesen, daß Kinder unter Vormundschaft des Jugendamtes trotzdem in ihr Elternhaus zurückgegeben werden, obwohl das Wohl des Kindes dort nicht verläßlich gewährleistet sei, berichtete Böhrnsen. Als Beispiele dieser - auch kostensparenden - Praxis schilderten seine Vereinskollegen dem Bürgermeister ohne Namensnennung das Schicksal von zwei Kindern. Eines davon war Kevin. Das von Mißhandlungen gezeichnete Kleinkind war nach dem Tod seiner ebenfalls drogensüchtigen Mutter im Spätherbst 2005 schon zum zweiten Mal in die Obhut des Heimes gekommen. Auf Betreiben des Jugendamtes und gegen den Rat der Heimleitung wurde der Junge aber seinem Vater zurückgegeben.
Sorgen sehr ernst genommen
Bürgermeister Böhrnsen sagte, er habe diese Sorgen im Vorstand des Kinderheimes sehr ernst genommen und seine Gesprächspartner gedrängt, ihm die Namen der Kinder zu nennen, damit ihnen geholfen werden könne. Karin Röpke hat mir mehrfach versichert, den Sorgen und aufgeworfenen Fragen sei gründlich nachgegangen worden. Sie habe alles Notwendige in ihrer Behörde veranlaßt. Doch im Ergebnis ist das dringend und zwingend Nötige offenkundig nicht oder nicht nachhaltig genug geschehen.
Niemand sei mehr auf den Schutz des Staates angewiesen als Kinder in Not, sagte der sichtlich erschütterte Bürgermeister während einer Pressekonferenz. Es ist ein unverzeihliches Versagen, daß Kevin sich auf diesen Schutz nicht verlassen konnte. Das sah offenbar auch Senatorin Röpke so, die schon am Dienstag abend nach einem langen Gespräch mit Böhrnsen in seinem Amtszimmer im Rathaus aus eigenen Stücken ihren Rücktritt erklärt hatte.
Staat muß Kinder schützen
Böhrnsen versprach, alle Umstände, die zum Tod eines kleinen Bremer Jungen geführt haben, aufzuklären und das gesamte Hilfesystem zum Schutz von Kindern zu überprüfen: Kinder müssen sich darauf verlassen können, daß der Staat sie schützt. Zuvor hatte die Senatorin in einer persönlichen Erklärung ihr Versagen eingestanden. Sie selbst habe angesichts der tödlichen Tragweite des Falls nicht die Kraft, die Geschehnisse aufzuarbeiten.
Bei der Untersuchung, warum Kevin trotz zahlreicher Warnungen und konkreter Hinweise an die Behörden zu Tode kam, wird auch die Frage eine Rolle spielen, wie die Betreuung des Jungen durch das Jugendamt tatsächlich aussah. Nach Angaben aus dem Senat ist das Kind zuletzt im Juli lebend vom Arzt des Vaters gesehen worden. Dagegen hatte der Leiter des Jugendamtes am Dienstag gesagt, Mitarbeiter der Sozialbehörde hätten regelmäßigen Kontakt zu Eltern und Arzt gehabt und sich vergewissert, daß die Dinge richtig laufen. Doch auf Hilfsangebote der Sozialbehörde zur Betreuung des Jungen hatte der von Arbeitslosengeld II lebende Vater nicht reagiert. Deswegen sollte Kevin nach einer einstweiligen Anordnung vom 2. Oktober aus der Wohnung des Vaters geholt werden.
Rätselhaft ist auch, warum das Jugendamt angeblich nichts von einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen Kevins Vater wegen Körperverletzung mit Todesfolge wußte. Im Zusammenhang mit dem Tod von Kevins Mutter besteht schon seit vergangenem Jahr ein Anfangsverdacht gegen den Mann, der wegen Raubes vorbestraft war.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa, picture-alliance / dpa/dpaweb