05. Juli 2004 Mit Protestschriften und Spruchbändern zogen am Wochenende im Elsaß Bürger auf die Straße, um Mißstände und Versäumnisse im französischen Justizwesen anzuprangern, am nächsten Samstag soll ein Schweigemarsch vor dem Berufungsgericht in Colmar stattfinden. Die Mordfälle Julie und Jeanne-Marie haben die Leute erschüttert. Die beiden Mädchen, vierzehn und elf Jahre alt, sowie eine 38 Jahre alte Frau wurden tot aufgefunden. Alle drei waren durch Messerstiche im Unterleib geschändet worden. Der Verdacht fällt auf einen mehrmals rückfälligen Sexualstraftäter, den 56 Jahre alten Pierre Bodein, der eigentlich noch bis mindestens 2010 eine Gefängnisstrafe hätte verbüßen müssen. Im Februar 1996 war er zu einer Haftstrafe von 28 Jahren verurteilt worden, der Generalstaatsanwalt hatte sogar "lebenslänglich" gefordert. Doch trotz psychiatrischer Gutachten, welche auf die "Gefährlichkeit" des Häftlings hinwiesen, wurde er im März vorzeitig aus der Haft entlassen.
Der Fall Bodein stellt keine Ausnahme dar: Frankreich verfolgt mit Entsetzen die Enthüllungen des Serienmörders Michel Fourniret, der dem französischen Strafvollzug ebenfalls wohlbekannt ist. Seit den siebziger Jahren war er als Sexualstraftäter bekannt; 1987 wurde er in Paris einschlägig zu sieben Jahren Haft verurteilt - und ebenfalls vorzeitig entlassen. Die beiden Fälle haben die Debatte über notwendige Reformen im Justizsystem wiederangefacht. Wie konnten die beiden Sexualstraftäter auf freien Fuß gelassen werden, obwohl französische Richter eine Sicherungsverwahrung ("peine de sureté") anordnen können?
Die Gefängnisse in Frankreich sind veraltet und überfüllt, auf 48 600 Plätze in den Justizvollzugsanstalten kommen im ganzen Land 64 500 Häftlinge. Justizminister Dominique Perben hat ein Neubau- und Renovierungsprogramm auf den Weg gebracht, mit dem Zellen für 7000 Häftlinge neu gebaut und 4000 bestehende Zellen saniert werden sollen. Doch die Bauvorhaben ändern nichts daran, daß die Direktoren der Justizvollzugsanstalten heilfroh über jeden Häftling sind, der ihre Einrichtung verläßt.
Das französische Justizwesen krankt weiter an der Reformmanie der wechselnden Regierungen, die - ohne über die Kohärenz der Gesetzesänderungen zu wachen - der Justiz ihren Stempel aufzudrücken versuchen. Das politische Vor und Zurück hat die Verantwortlichen des Justizapparates - Untersuchungsrichter, Staatsanwälte und Richter - in ihrer Haltung bestärkt, vor allem auf ihrer Unabhängigkeit zu bestehen.
Der Kinderschänderprozeß von Outreau zeigte jedoch kürzlich, daß die Autonomie etwa eines Untersuchungsrichters das Risiko des Justizirrtums erhöht. In Frankreich üben die Untersuchungsrichter zugleich die Aufgaben des die Ermittlung leitenden Beamten und jene eines über die Weiterverfolgung des Straffalles und die Verhängung von Untersuchungshaft entscheidenden Richters aus. Im Fall Outreau führte das dazu, daß mehrere Angeklagte bis zu drei Jahre in Untersuchungshaft saßen, bis sie vor Gericht freigesprochen wurden. Der Vorsitzende einer der wichtigsten Gewerkschaften der Richter und Staatsanwälte, "Union syndicale des magistrats" (USM), Dominique Barella, sagte am Montag, es sei zu einfach, dem Untersuchungsrichter die Schuld für die Justizfehler allein zuzuschieben. "Es gibt eine institutionelle Verantwortung. Die Ermittlung wird schließlich mit Polizisten und Gendarmen geführt. Der gesellschaftliche Druck hat auch dazu beigetragen, die Untersuchungshaft auszudehnen."
Über die Fälle der mutmaßlichen Serienmörder Bodein und Fourniret sowie den Kinderschänderprozeß von Outreau wird in Frankreich noch lange diskutiert werden. Denn niemand kennt die richtige Antwort auf den öffentlichen Schrei nach einem scharfen Strafvollzug ohne Ausnahmen und das Entsetzen über Unschuldige, die mehrere Jahre in Untersuchungshaft verbringen.
Text: mic / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06.07.2004, Nr. 154 / Seite 7