Marco W.

Einspruch gegen Haft wieder gescheitert

26. November 2007 Der deutsche Schüler Marco W. bleibt im südtürkischen Antalya weiter in Untersuchungshaft. Auch der jüngste Einspruch gegen die Haft sei zurückgewiesen worden, sagte der türkische Anwalt des 17-Jährigen, Mehmet Iplikcioglu, am Montag in Istanbul.

Marcos deutscher Anwalt Michael Nagel sagte, die Verteidigung werde daher in einigen Tagen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Beschwerde einreichen. Wegen der langen Dauer der Untersuchungshaft sehen die Verteidiger die Grundrechte des aus Uelzen stammenden Schülers verletzt. Die Bundesregierung hatte angekündigt, eine Beschwerde in Straßburg möglicherweise zu unterstützen.

Straßburg könnte rasch entscheiden

Sollten die Straßburger Richter ein unmittelbares Risiko dafür sehen, dass Marcos Grundrechte während der Haft in der Türkei verletzt werden, könnten sie unter Umständen binnen weniger Tage in dem Fall entscheiden. So könnten sie im Schnellverfahren per einstweiliger Verfügung etwa eine Haftbefreiung anordnen. Die Urteile des Gerichtshofs sind für alle Unterzeichnerstaaten der Menschenrechtskonvention bindend. Die Türkei hat die Konvention unterzeichnet.

Marco W. sitzt in Antalya seit Mitte April im Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft am dortigen Schwurgericht wirft ihm vor, die 13 Jahre alte Britin Charlotte M. im April in einem Hotel in Side bei Antalya sexuell missbraucht zu haben. Der Angeklagte weist die Vorwürfe zurück und spricht von Zärtlichkeiten auf beiderseitigen Wunsch. Zudem habe Charlotte gesagt, sie sei schon 15 Jahre alt. Der Prozess gegen den deutschen Jugendlichen wird am 14. Dezember fortgesetzt. Bei einer Verurteilung drohen ihm mehrere Jahre Haft.



Text: FAZ.NET mit Material von AFP
Bildmaterial: AP, dpa

 
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