„Verzweifelt nach Zwangsheirat“

Pakistaner gesteht Tötung seiner Frau

Statt Totschlags könnte auch heimtückischer Mord infrage kommen, meint der BGH im Falle des Pakistaners

Statt Totschlags könnte auch heimtückischer Mord infrage kommen, meint der BGH im Falle des Pakistaners

09. Juli 2008 Mit einem umfassenden Geständnis des Angeklagten hat in Frankfurt der zweite Prozess gegen einen 33 Jahre alten Pakistaner begonnen, der seine Frau erdrosselt hat. Vor dem Landgericht gab der Außenhandelskaufmann am Mittwoch zu, seine acht Jahre jüngere Ehefrau im November 2006 mit einem Stoffgürtel stranguliert und getötet zu haben.

Wegen dieser Tat war er bereits im Juli vergangenen Jahres zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gab jedoch der Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklage statt und hob das Urteil auf. Nach Ansicht der Karlsruher Richter könnte statt Totschlags auch heimtückischer Mord infrage kommen. Damit droht dem Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe.

„Ständig von der Frau bevormundet“

Vor Gericht gab der Angeklagte an, er sei verzweifelt gewesen über die von seinem Vater angeordnete Zwangsheirat mit dem späteren Opfer. Er sei eigens zur Eheschließung von Pakistan nach Deutschland gekommen, habe dort aber keine Arbeit gefunden. Die Frau habe ihn ständig bevormundet und unterdrückt. „Wie ein Blitz“ sei ihm plötzlich der Gedanke gekommen, die Frau umzubringen.

Im Mittelpunkt der erneuten Beweisaufnahme steht die Frage, ob das Opfer zum Zeitpunkt der Tat geschlafen hatte und somit arg- und wehrlos war. Darüber hinaus monierte der Bundesgerichtshof auch die Feststellung im ersten Urteil, wonach der Angeklagte im Affekt gehandelt habe. Wie der Angeklagte mittlerweile erklärte, hatte er den Stoffgürtel bereits am Abend vor der Tat bereitgelegt.

Der Prozess wird fortgesetzt und soll voraussichtlich noch drei weitere Verhandlungstage umfassen.

Text: FAZ.NET mit lhe
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb

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