Mordfall Morsal

Kein Widerspruch des Vaters gegen Strafbefehl

Der Vater soll seine Tochter nach Auseinandersetzungen geschlagen und getreten haben.

Der Vater soll seine Tochter nach Auseinandersetzungen geschlagen und getreten haben.

15. Juni 2009 Der Strafbefehl gegen den Vater der ermordeten Deutsch-Afghanin Morsal O. wegen Misshandlung Schutzbefohlener und Verletzung der Fürsorgepflicht ist rechtskräftig. Das Hamburger Amtsgericht verurteilte den gebürtigen Afghanen per Strafbefehl zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. Der 46-Jährige habe innerhalb der am vergangenen Wochenende abgelaufenen Frist keinen Widerspruch dagegen eingelegt. Gegen den Mann war wegen mehrerer gewalttätiger Übergriffe auf seine Tochter ermittelt worden. Nach dem Mord an der Schülerin hatte die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl gegen den Vater beantragt.

Die 16-jährige Morsal O. war am 15. Mai 2008 von ihrem Bruder im Hamburger Stadtteil St. Georg aus Zorn über ihren westlichen Lebensstil mit 23 Messerstichen getötet worden. Das Landgericht verurteilte den 25-Jährigen wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen im Februar zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Text: ddp
Bildmaterial: dpa

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