Höchststrafe für Mario M.

„Stephanies Leben hat wieder Sinn“

Angeklagt wegen Geiselnahme, Entführung, Vergewaltigung und schweren sexuellen Kindesmißbrauchs: Mario M.

Angeklagt wegen Geiselnahme, Entführung, Vergewaltigung und schweren sexuellen Kindesmißbrauchs: Mario M.

14. Dezember 2006 Das Landgericht Dresden hat den Entführer und Peiniger der Schülerin Stephanie am Donnerstag zur Höchststrafe von 15 Jahren verurteilt. Die Große Strafkammer ordnete zudem die anschließende Sicherungsverwahrung für Mario M. an. Er habe sich der Geiselnahme, Vergewaltigung, des sexuellen Kindesmißbrauchs und der Körperverletzung schuldig gemacht.

Der 36jährige hatte gestanden, die damals 13jährige im Januar in seine Gewalt gebracht, sie über fünf Wochen gefangen gehalten, sexuell mißbraucht und gequält zu haben.

Damit folgte die Kammer der Forderung der Nebenklage. Die Staatsanwaltschaft hatte auf 14 Jahre und neun Monate plädiert. Die Verteidigung hatte auf einen Strafantrag verzichtet und für eine Sozialtherapie im Gefängnis plädiert.

„Sexuelle Bedürfnisse verwirklicht“

„Der Angeklagte hat ein 13jähriges Mädchen entführt und gefangen gehalten, um seine eigenen, vor allem sexuellen Bedürfnisse auf unbestimmte Zeit zu verwirklichen“, sagte der Vorsitzende Richter Tom Maciejewski in der Urteilsbegründung. Er habe in rücksichtsloser Weise über die Interessen eines Kindes hinweg gesehen und an ihm „massivste und erniedrigende sexuelle Handlungen“ täglich ausgeführt. „Er schuf ein Klima aggressiven Sex, das durch die besondere Erniedrigung des Kindes gekennzeichnet war.“

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat sich zufrieden über die Höchststrafe von 15 Jahren für den Entführer und Peiniger der Schülerin Stephanie gezeigt. „Wir haben immer gesagt, daß es eine Strafe im Bereich der Höchststrafe geben wird und daß eine Sicherungsverwahrung wahrscheinlich ist“, sagte Behördensprecher Christian Avenarius nach der Urteilsverkündung im Dresdner Landgericht. Rechtsmittel kommen damit für die Behörde nicht in Betracht. „Wir wünschen Stephanie und ihrer Familie nun alles Gute, und daß sie zur Ruhe kommt“, sagte Avenarius. „Das wünschen wir ihr wirklich von ganzem Herzen.“

„Das nimmt die Angst vor der Zukunft“

Stephanies Eltern zeigten sich erleichtert über das Urteil gegen den Entführer und Vergewaltiger ihrer Tochter. „Wir sind glücklich und froh, daß er ein hartes, faires Urteil bekommen hat“, sagte die Mutter der 14jährigen. „Das nimmt die Angst vor der Zukunft“, sagte sie. „Wir danken dem Gericht.“ Nun könne die Familie einen Schlußstrich unter diese Sache ziehen und Ruhe einkehren. „Uns ist zum Teil die Angst dadurch genommen“, sagte ihr Mann. „Wir können nun nach vorn schauen und entspannen.“ Stephanie sei in der Schule. „Ihr Bruder wird sie informieren“, sagte die Mutter. Die Familie wolle nun in ihrer Heimatstadt bleiben.

„Jetzt hat das Leben für Stephanie wieder einen Sinn“, freute sich die Mutter mit Tränen in den Augen. Die Urteilsbegründung, die noch einmal Details des schrecklichen Martyriums enthielt, sei schwer auszuhalten gewesen, sagte der Vater der 14jährigen ebenfalls sichtlich bewegt. „Unser Kämpfen hat sich gelohnt.“ Die Familie wolle nun bis Weihnachten vom Freistaat Sachsen Sicherheit haben, welche Unterstützung zu erwarten sei. „Wir denken, daß es auch da eine Lösung geben wird“, sagte die Mutter. Die Familie sei an Gesprächen interessiert. „Wir wollen eine friedliche Einigung.“

Keine Kommentar vom Verteidiger

Der Verteidiger vom Mario M., Andreas Boine, wollte das Urteil des Landgerichts Dresden nicht kommentieren. „Das Gesetz sieht eine Überlegungsfrist vor und die werden wir nutzen“, sagte Boine unmittelbar nach der Urteilsverkündung. „Ich werde die Entscheidung umfassend mit meinem Mandanten beraten.“ Sein Mandant hatte die Urteilsbegründung nahezu reglos verfolgt.

Mario M. ist wegen Vergewaltigung einer 14jährigen im Jahre 1999 vorbestraft. Die Haftstrafe war 2002 zur Bewährung ausgesetzt worden und im November 2005 abgelaufen. Nach den Plädoyers hatte der 36jährige am Dienstag sein Opfer und dessen Familie um Verzeihung gebeten.

Sicherheitsverwahrung

Bei besonders gefährlichen Sexual- und Gewaltverbrechern kann das Gericht neben der Strafe die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung anordnen. In die Entscheidung fließt die Persönlichkeit des Täters mit ein. Wenn er seinen Opfern schwere seelische oder körperliche Schäden zugefügt oder auch schweren wirtschaftlichen Schaden angerichtet hat, gilt er als für die Allgemeinheit gefährlich. Die Maßnahme schließt sich an die Verbüßung der Freiheitsstrafe an.

Sicherungsverwahrung ist rein rechtlich keine Strafe, sondern eine so genannte Maßregel der Besserung und Sicherung. Es kann auch eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Dadurch soll die Bevölkerung vor Straftätern geschützt werden können, deren besondere Gefährlichkeit sich erst im Vollzug herausstellt.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes saßen Ende März 375 Menschen in Deutschland in Sicherungsverwahrung - ausschließlich Männer.

Text: FAZ.NET mit Material von dpa, AP, ddp
Bildmaterial: AP, ddp, dpa, picture-alliance/ dpa/dpaweb

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