Kein Drogenhandel im eigentlichen Sinn: Bestücken von Zigarettenautomaten

Bundessozialgericht

Zigarettenverkauf ist kein Drogen-Handel

Sie sollten Zigarettenautomaten bestücken statt eine Berufsunfähigkeitsrente einzustreichen. Doch am „Handel mit der Droge Nikotin“ wollten zwei frühere Bergleute nicht beteiligt sein. Von Drogenhandel könne keine Rede sein, urteilte das Bundessozialgericht.

Lesermeinungen zum Beitrag

09. Oktober 2007 23:28

An die Vorredner

Jan Bolle (janbolle)

Drückebergerei:
manche Tätigkeiten seien nicht sozial zumutbar...
mir war unbekannt, dass es das gibt!

Ich bin arbeitslos.

Als Diplom-Agraringenieur hat man ebenso viele wie wenige Möglichkeiten alles und nichts zu arbeiten (Star-Tenor oder Panzerfahrer vielleicht nicht), aber dies dürfte auch für andere Akademiker gelten, sei es Juristen oder Gymnasial-Lehrer.

Ich staune immer wieder über die großartigen Einfälle der Bundesagentur für Arbeit und der ARGE in Bonn,
indem man meine frühere Führerscheinklasse 5 = Trecker, Zugmaschinen, heute: CE (eingeschränkt auf max. 32 km/h, bis 12 t Last) umdichtet in einen vollwertigen LKW-Führerschein. Mein Verweis auf meine Einschränkung gilt als nichts geringeres denn als Arbeitsverweigerung und wird ebenso vermerkt.

Gleichwohl begreift man meinen Abschluss "Diplom-Bauer" als "etwas mit Pflanzen" und wünscht mich zu vermitteln in einen 1€-Job für GEISTIG BEHINDERTE, Bereich Grünanlagenpflege.

Die Tatsache, dass ich mit dem Schwerpunkt Ökonomie
auch das Steuerberater-Examen ablegen darf, läßt man nicht gelten. Vermittlung abgelehnt.

Vermittlung von Arbeit ist in dieser unserer Nation von gewaltiger Ineffizienz geprägt.

Zigarettenautomat hin oder her.

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09. Oktober 2007 19:46

Drückeberger

rudolf hering (schindergraben)

Es gibt eben unendlich viele Möglichkeiten, sich von der Arbeit zu drücken und dem Steuerzahler auf der Tasche zu liegen.

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09. Oktober 2007 19:11

Frage

Steffen Pawelczack (Pawelczack)

"Der Gesetzgeber habe die Entscheidung dem Konsumenten überlassen, ob er sich mit Nikotin schädigen wolle."

Warum tut der Gesetzgeber dies im Fall von Nikotin (und Alkohol), aber nicht im Bezug auf andere Rauschmittel?

SPa

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09. Oktober 2007 18:48

..Zumutbarkeit..

Michael Meier (never1)

..nach jahrelangen Erfahrungen im Bereich Erwerbsminderungsrenten und Einschränkungen: Dumm ist in D langsam nur noch der, der morgens pünktlich aufsteht und sein Einkommen verdient.
Die jetzige Regelung mit laschen Sozialrichtern und gutmenschlicher Sozialgesetzgebung führt bei ausreichend schlauen und faulen Patienten zur Rente, man muss nur ausreichend Atteste haben, ausreichende psychosomatische Erkrankungen oder nicht greifbare Modediagnosen (Fibromyalgie, Belastungsstörung, somatotoforme Schmerzstörung u.ä.), evtl. auch mit sexuellen Traumatisierungen und lange genug warten können.
Wundere mich immer wieder, dass noch so viele arbeiten.
Gefordert und gefördert wird der klagsame Charakter und nicht der Durchhaltende.
Die nächste Stufe an Bürokratie steht mit dem Wegfall der Diagnosencodierung und Ersatz durch Codierung von Fähigkeiten (alle Aspekte körperlicher, psychischer und sozialer Teilhabe) bevor. Wäre einen FAZ-Artikel wert.
Die Ärzteverweigerung wird damit noch weitergehen.

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09. Oktober 2007 16:17

Und dann noch eine Raucherlunge statt Staublunge?

Peter Adam (Demokratieschwob)

Und dann noch eine Raucherlunge statt Staublunge?

Es gab schon bessere Notlügen, um nicht arbeiten zu müssen.

Fakt ist, die zwei wollten sich auf Kosten der Versichertengemeinschaft ein ruhiges, schönes Leben gönnen. Zum Glück hatten sie den falschen Anwalt.

Wenn der Unfug Erfolg hätte, dann wären alle Gastronomie-Betriebe mit Kaffee-Ausschank auch Drogenhandels-Schwerpunkte.

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09. Oktober 2007 16:14

Naive

Henriette Kaschulke (Wissibesser)

Die Argumentation der Kläger ist wirklich sehr naive.
Die Bundesrepublik unterhält und setzt auch bewaffnete Kräfte ein, die im Effekt junge Männer und Frauen in die Situation versetzt, andere Menschen, wie im Angriff gegen die Republik Jugoslawien, mit Bomben und Raketen umzubringen. Dabei ist vollig belanglos, ob die Opfer Waffen oder nicht im Haus hatten.

Die Idee ist zwar grundsätzlich nicht schlecht, nur eben nicht zeitgemäß.
Stellen sie sich mal vor, der Fronbauer im Mittelalter widersprach dsich der ihm auferlegten Waldarbeit, weil mit dem gesammelten Holz eine Hexe verbrannt werden sollte. Der gute Mann dürfte wohl ernsthaften Schwierigkeiten gegenübergestanden haben.

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