Schlag gegen Kinderpornografie

Kreditkarten-Überprüfung hat Nachspiel vor Gericht

11. Januar 2007 Der jüngste spektakuläre Schlag gegen die Kinderporno-Szene im Internet (siehe auch:Kinderporno-Ring zerschlagen: Kreditkarten überprüft), der durch eine bisher einmalige Auswertung von Millionen Kreditkarten-Transaktionen möglich wurde, wird gerichtlich überprüft. Beim Amtsgericht Halle gingen am Donnerstag mehrere entsprechende Anträge ein.

„Ziel der Anträge ist eine richterliche Entscheidung darüber, ob das Vorgehen der Ermittler rechtmäßig war“, sagte ein Gerichtssprecher. Die Antragsteller bezweifelten dies. Das Gericht werde die Anliegen nun prüfen, eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft einholen und dann entscheiden.

Fahnder des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt und der Staatsanwaltschaft Halle hatten im Rahmen der Aktion „Mikado“ in den vergangenen Monaten in ganz Deutschland 322 Pädophile ermittelt, die von einem illegalen Internetportal gegen Bezahlung Kinderpornos herunterluden. Auf ihre Spur kamen sie durch die Überprüfung bestimmter Transaktionen von 20 Millionen Kreditkartenbesitzern. Auf Bitten der Ermittler überprüften 14 Kartenserviceunternehmen die Zahlungsvorgänge ihrer Mastercard-und Visa-Kunden und lieferten die Daten der Polizei.

„Gebot der Verhältnismäßigkeit wurde verletzt“

Konkret wurden Menschen gesucht, die im Sommer vergangenen Jahres 79,99 Dollar (61,60 Euro) an den noch unbekannten Anbieter der Bilder und Videosequenzen missbrauchter Kinder zahlten. „Mit diesem Vorgehen haben die Ermittler etwa ein Viertel der deutschen Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt“, sagt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter, einer der Antragsteller. „Das durch die Verfassung garantierte Recht eines jeden Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung wurde ebenso auf das Gröbste verletzt wie das Gebot der Verhältnismäßigkeit.“ Es habe kein konkreter Anfangsverdacht vorgelegen, es handele sich also um eine Rasterfahndung, für die ein richterlicher Beschluss hätten vorliegen müssen (siehe auch: Pornographie-Fahndung: Kreditkarten nicht gerastert).

„Im Grunde war es eine Art outgesourcte Rasterfahndung, die die Kreditkartenunternehmen für die Polizei übernommen haben.“ Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) und Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad hatten bei der Vorstellung der Aktion „Mikado“ am vergangenen Dienstag erklärt, es handele sich nicht um eine Rasterfahndung, weil es nicht um die Erstellung eines bestimmten Täterprofils gegangen sei. Auch Datenschützer bewerteten das Vorgehen der Ermittler als rechtlich nicht zu beanstanden.



Text: FAZ.NET mit Material von dpa
Bildmaterial: dpa

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