15. November 2004 Der Prozeß gegen den von seiner Aufgabe entbundenen Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner, wegen einer angeblichen Folterdrohung hat wenige Tage vor seinem Beginn politischen Streit hervorgerufen. Daschner wird nach Auskunft seines Verteidigers Eckart Hild aller Voraussicht nach in der Verhandlung vor dem Frankfurter Landgericht am Donnerstag aussagen, er habe sich im hessischen Innenministerium abgesichert, ehe er dem Entführer des Frankfurter Bankiersohns Jakob von Metzler am 1.Oktober 2002 androhen ließ, ihm würde starke Schmerzen zugefügt, wenn er nicht verrate, wo er den Jungen versteckt halte.
Daschner hoffte, das Leben des damals seit vier Tagen verschwundenen Jungen noch retten zu können, der, so befürchteten die Ermittler, unversorgt in einer Erdhöhle liegen könnte. Tatsächlich hatte Gäfgen den Elfjährigen schon am 27. September getötet.
Enthüllungen und andere Überraschungen
SPD und Grüne im hessischen Landtag verlangen von Innenminister Volker Bouffier (CDU) sofortige Aufklärung über mögliche Verbindungen Daschners zu seinem Haus an jenen dramatischen Tagen. Indes ernten sie wie alle Fragesteller nur ratloses Achselzucken: Von einem solchen Gespräch zwischen dem Polizei-Vizepräsidenten und einem hohen Beamten, das mit der Aufforderung, "Machen Sie das! Instrumente zeigen!" geendet haben soll, ist im Innenministerium nach offizieller Auskunft nichts bekannt.
Im übrigen ist Daschners Behauptung entgegen der Meldung der Zeitschrift "Der Spiegel" nicht neu, sondern zehn Monate alt. Daschners Anwalt hatte sie in einem der ersten Schriftsätze an die Staatsanwaltschaft vorgetragen, wie er sich erinnert. Da jedoch kein Name des angeblichen Ratgebers genannt wird, sind die internen Nachforschungen des Ministeriums ergebnislos geblieben. Die Staatsanwaltschaft hat unter diesen Umständen keine Veranlassung gesehen, Ermittlungen gegen Unbekannt einzuleiten. Die Aufmerksamkeit in den Medien war damals eher gering.
Jenseits möglicher Enthüllungen auf höheren Ebenen ist durchaus noch mit anderen Überraschungen in dem bis zum 20. Dezember terminierten Prozeß zu rechnen. Der Polizeihauptkommissar, den Daschner laut Anklage zu der schweren Nötigung des Verdächtigen Gäfgen verleitete, wird dem Vernehmen nach aussagen, er habe die Anweisung gar nicht ausgeführt. Daschner und Gäfgen, die während der Vernehmung im Frankfurter Polizeipräsidium aufeinandergetroffen waren, werden sich am zweiten Prozeßtag, dem 25. November, im Gerichtssaal begegnen.
Text: hs., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16.11.2004, Nr. 268 / Seite 4
Bildmaterial: dpa/dpaweb