Gefälschte Tagebücher

Hitlers sinkender Stern

Von Rainer Blasius, Koblenz

03. Mai 2008 Die „Stern“-Affäre um die angeblichen 60 Hitler-Bände dauerte nur zwölf Tage. In Hamburg führte am 25. April 1983 die Zeitschrift auf einer Pressekonferenz das große Wort, in Koblenz bezogen am 6. Mai die Fachleute Stellung. Das Bundesarchiv kommt in den Rückblicken auf den 25. Jahrestag des Skandals meist nur am Rande vor. Dabei ließen die Archivare in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt das Hitler-Fieber wieder fallen.

Für „Stern“-Reporter Gerd Heidemann und seine Helfer Leo Pesch und Thomas Walde hatte die Geheimhaltung des Hitler-Projekts stets Priorität. Pesch und Walde erschienen noch ohne den „Quellenbeschaffer“ Heidemann am 5. April 1982 in Koblenz und gaben im Benutzerantrag des Bundesarchivs an, über „Hitler und die NSDAP“ zu recherchieren. Sie prahlten „im Vertrauen“ damit, dass sie Zugang hätten zu Unterlagen, unter denen sich originale Handschreiben Hitlers befänden. Einige Proben übergaben sie mit der Bitte um eine Echtheitsprüfung, so den Entwurf Hitlers zum Jahreswechsel vom Dezember 1934, ein Schreiben an Franco vom Januar 1940 und einen Brief an Reichsmarschall Göring vom Oktober 1940, dann eine beglaubigte Fotokopie einer „Parteiamtlichen Mitteilung“ zum England-Flug von Rudolf Heß.

Wichtige Quellen für die eigenen Bestände

In einem Handschriften-Gutachten stellte das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz Ende Mai fest, dass die Schreiben „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von Hitler“ stammten, die in Kopie zur Verfügung gestellte „Parteiamtliche Mitteilung“ trage „mit hoher Wahrscheinlichkeit die Schrift Hitlers“. Nur die „Parteiamtliche Mitteilung“ war aus dem Konvolut der späteren „Hitler-Tagebücher“, was niemand im Bundesarchiv oder im Landeskriminalamt ahnte. Nachdem sich das Bundeskriminalamt zu einer kriminaltechnischen Untersuchung bereit erklärt hatte, lieferte der „Stern“ im Juli das „Original“ jener „Parteiamtlichen Mitteilung“ sowie andere Entwürfe und drei Bildunterschriften nach. Gleichzeitig übergab das Archiv dem Bundeskriminalamt authentische Vergleichsmaterialien. „Die Untersuchungsergebnisse ließen sehr lange auf sich warten“, so erinnert sich der 64 Jahre alte Archivdirektor Josef Henke, der in den achtziger Jahren Referatsleiter für Schrift- und Druckgut der NSDAP war. „Die Terroristenfahndung hatte damals Vorrang.“

Henke suchte Heidemann ausgerechnet am 9. November 1982 in Hamburg in dessen luxuriöser Privatwohnung an der Elbchaussee 348 auf. Galt es doch aus der Sicht der Koblenzer Archivare, vielleicht wichtige Quellen für die eigenen Bestände zu sichern. Beeindruckt war Henke von den Nachlässen des Generalgouverneurs Frank und des Hitler-Adjutanten Schaub in Heidemanns Besitz, weniger jedoch von musealen Unikaten, darunter angeblich Hitlers Stahlhelm aus dem Ersten Weltkrieg, die „Blutfahne“ der NSDAP, die Pistole, mit der Hitler Selbstmord beging. Ebenfalls nervten die blumigen Erzählungen über „laufende Kontakte“ zu Martin Bormann. Mit ihm wollte Heidemann sogar während des Besuchs telefoniert haben: „Das war Martin“, sagte Heidemann zu Henke nach einem Anruf. „Sie wissen schon...“

„Handschriftliche und maschinengeschriebene Unterlagen“

Seit Jahresbeginn 1983 drang der „Stern“ auf die Wiesbadener Expertise. Am 29. März 1983 fuhren Archivdirektor Klaus Oldenhage, Leiter des Grundsatzreferats im Bundesarchiv, und Henke gemeinsam mit Heidemann ins Bundeskriminalamt. Ein Referatsleiter aus der Abteilung „Kriminaltechnik“ sagte, dass eine Untersuchung Weißtöner im Papier nachgewiesen habe, die erst nach dem Zweiten Weltkrieg produziert worden seien. Auf Heidemanns Frage nach der Echtheit der „Parteiamtlichen Mitteilung“ wollte der Kriminaltechniker nicht einmal eine vorläufige Aussage machen, so dass Heidemann - zur Überraschung der anderen Gesprächsteilnehmer - das Schriftstück einfach wieder an sich nahm.

Trotz solcher Merkwürdigkeiten schlossen das Bundesarchiv und Heidemann am 8. April eine „Vereinbarung“, in der der Reporter ankündigte, „unveröffentlichte handschriftliche und maschinengeschriebene Unterlagen Adolf Hitlers aus Gebieten außerhalb Deutschlands anzukaufen“. Das Bundesarchiv bekundete seine Absicht, diese „Unterlagen“ - von Tagebüchern war keine Rede - später „zu übernehmen bzw. zu erwerben“. Im Gegenzug genehmigte das Bundesarchiv „die publizistische Verwertung dieser Unterlagen“.

Einzelblätter aus den dreißiger oder vierziger Jahren?

Wenige Tage nach der Besprechung in Wiesbaden bat der „Stern“ um papiertechnische Gutachten zu drei anderen Dokumenten, die durch Boten ins Bundesarchiv kamen: zwei leeren Blättern („Blatt Heß“, „August 1933“) und einem handbeschriebenen Blatt („Telegrammentwurf an Mussolini“). Die Gutachten erstellte ein Papiersachverständiger und Chemiker aus Bad Ems und händigte sie am Freitag, dem 22. April, im Bundesarchiv aus: Das Papier des Mussolini-Entwurfs sei zwischen 1949 und 1955 produziert worden, so dass es sich um eine Fälschung handele, bei den Einzelblättern könne es sich um Papier aus den dreißiger oder frühen vierziger Jahren handeln.

Die Ergebnisse wurden dem „Stern“ gegen Mittag des 22. April 1983 mitgeteilt, ungefähr zu der Zeit, als die Meldung um die Welt ging, dass die Zeitschrift die Hitler-Tagebücher erwerben konnte, mit deren Publikation die Redaktion am 25. April - die Auslieferung der Ausgabe Nr. 18/83 wurde um drei Tage vorgezogen - starten werde. Gleichzeitig lud der „Stern“ für den Montag zu einer Pressekonferenz ein, auf der das äußerst vorsichtige Gutachten aus Bad Ems als Echtheitsnachweis für die 60 angeblichen Tagebuchbände umgedeutet wurde.

Unklare Rechtslage

Am 25. April hatte Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann (CSU) Erklärungsbedarf. Der für das Bundesarchiv zuständige Unterabteilungsleiter wies auf die unter „Verschwiegenheit“ getroffene Vereinbarung hin. Bisher habe das Bundesarchiv neun „zufällige und sachlich wenig bedeutende Proben kriminaltechnisch“ prüfen lassen: „Danach ist die Echtheit nicht auszuschließen, aber auch nicht gewährleistet. Schon deshalb, aber auch auf Grund der geringen Anzahl der Proben kann sich das Bundesarchiv zurzeit nicht eindeutig zur Echtheit der Unterlagen äußern.“ Durch den Vertragsabschluss habe sich der „Stern“ wohl Vorhaltungen ersparen wollen, „dass er amtliche Unterlagen dem Bundesarchiv auf Dauer vorenthalte“.

Eine Rolle könne die unklare Rechtslage gespielt haben. Bei den „sogenannten Tagebüchern“ handele es sich „offensichtlich in ihrer Masse“ um „Aufzeichnungen über amtliche Aufgaben“ Hitlers. „Es ist daher zumindest zweifelhaft, ob sie als Privatvermögen Hitlers anzusehen sind oder nicht vielmehr als amtliches Schriftgut einer Reichsstelle.“ Dies sei von Bedeutung, weil die Bayerische Staatsregierung auf Grund einer Spruchkammerentscheidung von Ende der vierziger Jahre „als Erbe Hitlers die Herausgabe“ verlangen könne. Daher empfehle sich ein Gespräch mit dem bayerischen Finanzminister.

„Die Frage der Echtheit ist untrennbar von der Herkunft der Tagebücher“

Bei der Pressekonferenz in Hamburg, die Michael Seufert in dem Buch „Der Skandal um die Hitler-Tagebücher“ schildert, kam es zu einem Eklat, als David Irving meinte: „Ich kenne die Sammlung, aus der die Tagebücher stammen. Das ist eine alte Sammlung, voller Fälschungen. Ich habe einiges hier dabei.“ Dass Irving von Fälschungen sprach, habe niemanden beunruhigt, weil er längst zur rechtsextremen Szene gerechnet worden sei. Viel schlimmer war für den „Stern“, dass der britische Kronzeuge Hugh Trevor-Roper kalte Füße bekommen hatte.

Der Verfasser des 1947 publizierten Buches „Hitlers letzte Tage“, weder des Deutschen noch der schwierigen Handschrift Hitlers wirklich mächtig, hatte das Konvolut von 60 Bänden zunächst allein wegen der großen Anzahl für echt gehalten. Auf der Pressekonferenz erklärte er nun: „Die Frage der Echtheit der Tagebücher ist untrennbar von der Herkunft der Tagebücher.“ Mittlerweile deute vieles auf eine „perfekte Fälschung“ hin: „Als Geschichtswissenschaftler bedauere ich, dass die normalen Methoden der historischen Überprüfung, vielleicht notwendigerweise, zu einem gewissen Maß den Notwendigkeiten des journalistischen Knüllers geopfert wurden.“

„Erhebliche Zweifel an der Echtheit der Tagebücher“

Henke nahm für das Bundesarchiv als Beobachter an der Hamburger Pressekonferenz teil und und transportierte - nach einer eiligen telefonischen Absprache zwischen dem „Stern“-Justitiar und dem Präsidenten des Bundesarchivs, Hans Booms - drei Bände, taxiert auf 600.000 Mark, in seiner Aktentasche im Zug mit nach Koblenz, darunter jenen mit der „Parteiamtlichen Mitteilung“ zum Heß-Flug. Während das große Rätseln und die Diskussionen um die Echtheit der Tagebücher weitergingen und Zeithistoriker wie Karl Dietrich Bracher und Andreas Hillgruber ihre Bedenken anmeldeten, fanden in Koblenz die „philologisch-historischen Untersuchungen“ statt.

Am Montag, dem 2. Mai, bestanden „erhebliche Zweifel an der Echtheit der Tagebücher“, dennoch ließ der „Stern“ vier weitere Bände überbringen. Am 3. Mai 1983 gab das Bundeskriminalamt die „bislang vorliegenden Untersuchungsergebnisse“ nach Koblenz durch. Demnach stand fest, dass das Papier „erst nach 1945 hergestellt werden konnte“, dass die Tinte „erst in den letzten Jahren benutzt worden“ sei.

Ein Missverständnis in der Werkstatt des Bundesarchivs

Erst am 4./5. Mai erfolgte in Koblenz die entscheidende Entdeckung. Archivdirektor Wolfram Werner wies darauf hin, dass die von Max Domarus 1965 veröffentlichte vierbändige Sammlung „Hitler. Reden und Proklamationen 1932-1945“ im „weitestgehenden Maße“ die Vorlage des von ihm geprüften Bandes „Juli-Dezember 1937“ sei. „Trotz der Kürzungen bleibt so viel von der Diktion übrig, dass Zweifel nicht möglich sind. Wo Domarus schweigt, schweigt auch der Autor . . . Beim Weglassen und Verändern sind einzelne Irrtümer passiert“, so am 16. August 1937, „wo ein Telegramm an Epp zu einem Telegramm von Epp gemacht wird - und dabei wird sein und mein verwechselt! Die Fälschung scheint mir so primitiv zu sein, dass sie schon beleidigend wirkt!“ Aus dem Glückwunschtelegramm Hitlers an Ritter von Epp zu dessen fünfzigjährigem Eintrittsjubiläum in die Armee war ein Telegramm von Epp zum gleichen Anlass an Hitler geworden, der damals gerade 48 Jahre alt war.

Am 6. Mai wurde gegen zehn Uhr in Koblenz der Entwurf einer Presseerklärung formuliert, die das Bundesministerium des Innern gegen 13.30 Uhr über die Nachrichtenagenturen verbreiten ließ. Gleichzeitig wurde zu einer Pressekonferenz um 15 Uhr in Koblenz eingeladen, auf der Booms die Tagebücher als „grotesk plumpe Fälschung“ bezeichnete. Booms hatte kurz vor der Veranstaltung, die es auf die Titelseiten der Weltpresse brachte, selbst einen Band geprüft. Eine Bemerkung wie die von 1942: „Hätte ich doch 8 Bormänner um mich herum, es stände nicht so schlecht um mich“, deutete für ihn „auf beschränkte Altnazis“ hin. Wahrscheinlich wollte der Fälscher Konrad Kujau hier eher dem Bormann-Fan Heidemann einen Gefallen tun, der einfach nicht wahrhaben wollte, dass Bormann Anfang Mai 1945 in Berlin umgekommen war.

Booms äußerte bereits am 7. Juni 1983 den Wunsch, die „Fälschungen in das Bundesarchiv zu übernehmen“, weil sie „ein beredtes historisches Zeugnis von gesellschaftlichen Zuständen ablegen“. Was damals nicht gelang, versuchte das Bundesarchiv wieder im Mai 2003, aber der Verlag Gruner + Jahr lehnte die Herausgabe ab. So sind von der „Stern“-Affäre in Koblenz lediglich drei Bände Aufzeichnungen, Kopien, Gutachten und Korrespondenzen übriggeblieben, die Josef Henke in den Achtzigern „lumbecken“, also aneinanderkleben, lassen wollte. Daraus wurden - ein Missverständnis in der Werkstatt des Bundesarchivs - drei prächtige helle Leinenbücher. Von der Anmutung her sind es sicher die schönsten Bände mit Archivalien. Kujau hätte es als Ehrung empfunden.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP, dpa

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