Arbeitsrecht

Privatpost über Frankiermaschine der Firma: Fristlose Kündigung

Besser wär's gewesen...

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22. August 2007 Wer private Post über die Frankiermaschine seines Arbeitgebers laufen lässt, riskiert die fristlose Kündigung. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt in einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die Richter wiesen die Klage eines Kundenbetreuers gegen ein Versicherungsmakler- Unternehmen zurück (Az.: 16 Sa 1865/06).

In der Poststelle waren mehrere mit handschriftlichen Adressen versehene Briefe aufgefallen. Der Portobetrag belief sich auf weniger als fünf Euro. Dem Briefschreiber wurde wegen Diebstahlsversuchs fristlos gekündigt.

Vertrauen in Redlichkeit gebrochen

Das Landesarbeitsgericht bestätigte die Entlassung mit dem Hinweis auf arbeitsvertragliche „Nebenpflichten“. Dazu gehöre es, eine private Nutzung von Betriebsmitteln des Arbeitgebers zu unterlassen. Der relativ geringe Schadensbetrag von knapp fünf Euro sei dabei unerheblich. Mit seinem Verhalten habe der Mitarbeiter schließlich „in erheblicher Weise das Vertrauen des Arbeitgebers in seine Redlichkeit gebrochen“, so die Richter.

Text: FAZ.NET mit Material von dpa
Bildmaterial: dpa

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