20. November 2008 Eine 46 Jahre alte Frau aus Lübeck muss wegen der Tötung ihres achtjährigen Sohnes für sieben Jahre ins Gefängnis. Das Lübecker Landgericht verurteilte die Frau am Donnerstag wegen Totschlags in einem minderschweren Fall. Die Angeklagte hatte zu Prozessbeginn Ende Oktober gestanden, ihren Sohn zunächst mit Schlaftabletten betäubt und anschließend in der Badewanne ertränkt zu haben. Anschließend wollte sie sich das Leben nehmen, wurde jedoch noch rechtzeitig von der Polizei gefunden.
Bei der Festsetzung des Strafmaßes habe die Kammer auf einen minderschweren Fall von Totschlag erkannt, weil bei der Angeklagten von verminderter Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt ausgegangen werden musste, sagte der Vorsitzende Richter.
Eingeschränkt entscheidungsfähig
Ein Gutachter hatte der 46-Jährigen ein präsuizidales Syndrom bescheinigt, wonach die Mutter ihr gesamtes Handeln einzig dem Wunsch untergeordnet habe, sterben zu wollen. Sie sei zu dem Zeitpunkt eingeschränkt entscheidungsfähig gewesen.
Dies sei in Verbindung mit den allgemeinen Tatumständen zu sehen, dazu gehöre die Vorgeschichte und die Planung der Tat, sagte der Richter. So hatte die Frau ausgesagt, wegen der drohenden Insolvenz ihrer Ernährungsberaterpraxis und Schulden in Höhe von 100.000 Euro keinen Ausweg mehr gewusst zu haben. Sie leidet nach Einschätzung des Gutachters unter einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung. Für Totschlag im minderschweren Fall sieht das Gesetz einen Strafrahmen von einem bis zehn Jahren vor.
Weil ein rechtzeitiges Eingreifen der Polizei die Tat möglicherweise verhindert hätte, wird gegen eine Beamtin wegen Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung ermittelt. Sie war Hinweisen nicht nachgegangen, dass das Leben des Achtjährigen in Gefahr sein könne.
Text: FAZ.NET