Saarbrücken

Das Geständnis im Pascal-Prozeß

Geständnis: Die Angeklagte Andrea M. im Verhandlungssaal

Geständnis: Die Angeklagte Andrea M. im Verhandlungssaal

04. Oktober 2004 

Als Andrea M. zwei Stunden lang über die Todesqualen des fünfjährigen Pascal und über deren Vorgeschichte berichtet hat, zeigt sich bei der vierzigjährigen Frau so etwas wie ein Zeichen des tiefen Bedauerns: "Ich empfinde das heute noch so, daß ich schuldig bin", sagt Andrea M. mit der ihr eigenen brüchigen Stimme.

Zuvor hatte sie als zweite Angeklagte nach der 51 Jahre alten Putzfrau Erika K. vor dem Saarbrücker Landgericht im wesentlichen bestätigt, was das Gericht zuvor schon von Erika K. gehört hatte. Danach war der fünf Jahre alte Pascal am Mittag des 30. September 2001 in der "Tosa-Klause" von Saarbrücken-Burbach "angeliefert" worden, um verschiedenen Männern auf einer Pritsche in einem Hinterkämmerchen der als Bierkneipe wie auch als Bordell dienenden Klause als Sexualobjekt zur Verfügung zu stehen.

„Ich sollte helfen, den Kleinen ruhigzukriegen“

Die aktive Rolle für Andrea M. kam an jenem Septembertag, als die Reihe der Vergewaltigungen durch mehrere Gäste an den - jetzt ebenfalls vor Gericht stehenden - Mitangeklagten Martin R. kam. Nachdem sie, so ihre Aussage, Pascal schon zuvor auf einen Wink der Tosa-Wirtin und Hauptangeklagten Christa W. hin "auf den Arm gehoben und ins Kämmerchen" gebracht hatte und das Wimmern des Kindes nach dem von ihm bereits zuvor erduldeten Leid "bis auf die Straße hin zu hören gewesen" sei, wie Christa W. angemerkt hatte, sei sie zu Martin R. und der ebenfalls dort mit Fotoaufnahmen beschäftigten Christa W. in die Kammer gerufen worden. "Ich sollte helfen, den Kleinen ruhigzukriegen." So habe die Anweisung der Christa W. gelautet.

Während sich Martin R. an dem auf dem Bauch auf der Pritsche liegenden und zunächst noch "zappelnden" Jungen vergangen habe, habe sie ihn "an den Schulterblättern gepackt" und dann auch den Oberkörper mit dem zunächst seitlich liegenden Kopf nach unten in das Kissen gedrückt. Dabei müsse Pascal dann "den Kopf so gedreht haben, daß er keine Luft mehr gekriegt hat". Nachdem Martin R. "fertig war", sei Pascal dann ganz ruhig gewesen und sie habe festgestellt: "Er hat nicht mehr geatmet." Die Reaktionen der Zeugen des gewaltsamen Todes von Pascal - es könnten nach den bisher noch teils widersprüchlichen Angaben, die im Prozeß zu hören waren, etwa zehn Personen gewesen sein - hat Andrea M. am Montag vor dem Schwurgericht mit dürren Worten beschrieben. "Christa W. war aufgeregt wie ich und hat geschrien." Das hätte nicht passieren dürfen. Martin R. sei "bei die Gaby" gegangen und habe etwas getrunken. "Ich weiß nicht mehr, was." Sonst habe man geschwiegen, und es habe auch keiner nach dem Leichnam des kleinen Pascal geschaut.

Niemand habe dazu etwas gesagt

Schließlich habe Dieter S., der der Wirtin bei der Führung der Kneipe zur Seite stand, eine blaue Tüte ergriffen, und sie sei mit ihm in die Kammer gegangen. Dort habe Dieter S. dem kleinen Jungen die Hose angezogen. "Dann haben wir Pascal in die Tüte gemacht. Und dann habe ich den Sack rausgetragen und unverschnürt hinter der Theke in eine Nische gelegt." Und wieder beteuert Andrea M., daß niemand dazu etwas gesagt habe. Sie selbst habe drei oder vier Cola-Cognac getrunken. Später seien die Decke und das Kissen auf der Pritsche zum Waschen weggegeben worden. Ihre eigenen Sachen, die sie an jenem Tage getragen habe, habe sie weggeworfen.

Unklar blieb am Montag, wer letztlich auf die Idee gekommen war, den toten Jungen in einer Kiesgrube jenseits der lothringischen Grenze einzugraben oder, wie sich die Angeklagte Erika K. zuvor ausgedrückt hatte, "zu entsorgen". Jedenfalls sei der Sack später zum Auto der Christa W. gebracht worden. Sie selbst sei mit Dieter S. und der Wirtin dann zusammen über Gersweiler nach Schöneck auf die Kiesgrube gefahren. Dort habe Dieter S. mit einem Spaten, der immer im Auto der Christa W. gelegen habe, ein knietiefes Loch gegraben und dort die Tüte mit Pascal hineingelegt. Dann habe er das Loch zugeschaufelt, und "wir sind wieder zurück in die Tosa". "Darüber" habe man auch nach der Rückkehr dorthin nicht gesprochen. Der Vorsitzende Richter Ulrich Chudoba fragt, wer denn dann noch dort gewesen sei. "Ich weiß es nimmer", sagt Andrea M. Wohl aber erinnert sie sich auf Vorhaltungen daran, daß sie in Zusammenhang mit dem Geschehen in der Tosa-Klause bedroht worden sei, falls sie darüber etwas aussage. Und dann nimmt sie augenscheinlich ihren Mut zusammen und erwähnt den Namen des Vergewaltigers Martin S. Der habe sie auch schon vorher bedroht. Näheres über die Art der Drohung will sie nicht sagen.

Aus Angst mitgemacht

Über Angstgefühle berichtet sie immer wieder während ihrer Vernehmung. So habe sie aus Angst alles erduldet und mitgemacht - aus Angst davor, wieder aus dem Haus der sie wie auch andere aus der Tosa-Gemeinschaft beherrschenden und sie - wie ein Zuhälter seine Dirne - ausnehmenden Christa W. hinausgeworfen zu werden. Denn auf die Straße, wo sie lange gelebt hatte, wollte sie nie wieder zurück. Martin R. sitzt eine Reihe vor ihr auf der Anklagebank und schweigt. Er wird, wenn er seine Haltung nicht noch ändert, wie alle anderen elf der insgesamt dreizehn Angeklagten - mit der Ausnahme von Erika K. und Andrea M. - zum Tatvorwurf und zum Geschehen in der Tosa-Klause vor Gericht keine Aussage machen.

Der Leichnam Pascals ist trotz einer intensiven Suchaktion und trotz der Unterstützung von Dutzenden Beamten und Suchhunden aus dem Nachbarland Rheinland-Pfalz an der von Andrea M. bezeichneten Stelle der Kies- und Sandgrube nicht gefunden worden. Andrea M. hat hierfür am Montag eine Erklärung gefunden. Die Leiche müsse wohl später wider ausgegraben und anderswo beseitigt worden sein.

Text: mtz./Frankfurter Allgemeine Zeitung
Bildmaterial: dpa/dpaweb

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