Urteil im Jessica-Prozeß

„Schleichender Prozeß grober Vernachlässigung“

Von Frank Pergande

Jessicas Mutter vor dem Richter (Gerichtszeichnung)

Jessicas Mutter vor dem Richter (Gerichtszeichnung)

25. November 2005 Die Große Strafkammer 22 des Landgerichts Hamburg hat die Eltern von Jessica wegen Mordes zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Der Vorsitzende Richter sagte in seiner Urteilsbegründung, die Eltern hätten ihre Tochter grob vernachlässigt und damit vorsätzlich getötet.

Das Mädchen habe sich „nicht ansatzweise körperlich und seelisch altersentsprechend entwickeln können“. Die grobe Vernachlässigung sei ein schleichender Prozeß gewesen, den die Angeklagten billigend hingenommen hätten.

Jessica konnte nicht mehr laufen

Demonstranten vor dem Hamburger Landgericht

Demonstranten vor dem Hamburger Landgericht

Jessica war in der Nacht zum 1. März an erbrochenem Speisebrei erstickt. Damit hatte ein jahrelanges Martyrium geendet. Jessica war von ihren Eltern in einer Hochhauswohnung im Stadtteil Hamburg-Jenfeld wie eine Gefangene gehalten worden, mußte in einem abgedunkelten Raum leben ohne Spielzeug, dafür mit einer Elektrofalle an der Tür. Sie bekam nicht ausreichend zu essen und zu trinken. Sie kam nie an die frische Luft, spielte nie mit anderen Kindern. Ihre Kleidung wurde mit Kabelbindern befestigt.

Jessica wurde sieben Jahre alt und hätte eigentlich schon in die Schule gehen müssen. Bei ihrem Tod war sie völlig abgemagert und wog mit knapp zehn Kilogramm nur noch so viel wie ein zweijähriges Kind. Ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten hatten sich in ihren letzten Lebensjahren zurückentwickelt. Der Arzt, der die Leiche obduziert hatte, sprach davon, daß der Knochenbau durch Rachitis bereits so angegriffen war, daß Jessica nicht mehr laufen konnte und bei einem Laufversuch die Knochen gesplittert wären. Auch habe sie durch verhärteten Kot praktisch einen Darmverschluß gehabt, der eine weitere Nahrungsaufnahme gar nicht mehr zuließ.

Mutter fühlte sich stets gestört

Selbst wenn das Mädchen hätte gerettet werden können, hätte es bleibende Schäden davongetragen. Der Arzt sagte, er habe so etwas noch nicht erlebt, und löste damit im Gerichtssaal emotionale Bewegung aus. Das Gericht entsprach mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für beide Elternteile, die 36 Jahre alte Mutter und den 50 Jahre alten Vater, die Höchststrafe gefordert hatte - wegen Mord durch Unterlassung und Mißhandlung von Schutzbefohlenen.

Auch die Verteidigung hatte Haftstrafen zwar gefordert, allerdings zu bedenken gegeben, daß die Mutter durch ihre eigene schwere Kindheit geprägt worden war und der Vater durch seinen Alkoholkonsum sein eigenes Gehirn geschädigt hatte, wie ein Gutachten nachgewiesen hat. Der Prozeß hatte gezeigt, daß die Mutter schon mit ihren ersten drei Kindern von anderen Partnern nicht umgehen konnte, daß sie sich von ihnen stets gestört fühlte.

Jessicas Vater, eine passive Persönlichkeit

Daß damals das Schlimmste hatte verhindert werden können, war dem ersten Ehemann von Jessicas Mutter und einer Verwandten zu verdanken, die seinerzeit veranlaßte, daß eines der Kinder zur Adoption freigegeben wurde. Der Vater von Jessica jedoch, ein zeitweise arbeitsloser Anstreicher, konnte eine solche Rolle nicht ausfüllen.

Richter Gerhard Scharberg

Richter Gerhard Scharberg

Seine Verteidigerin sprach von einer passiven Persönlichkeit. Der Mann sei nicht einmal in der Lage gewesen, aus einer gemeinsamen Wohnung auszuziehen, als Jessicas Mutter schon mit einem neuen Freund dort gewohnt habe. Auch habe er dem Prozeß nur teilweise folgen können. Tatsächlich hatte er seit Prozeßbeginn im August teilnahmslos auf der Anklagebank gesessen und nicht das Wort ergriffen. Jessicas Mutter hatte im Gerichtssaal versucht, sich jeder Beobachtung zu entziehen. Sie hatte sich zwar zur Sache eingelassen, aber sehr widersprüchliche Angaben gemacht.

Maßnahmenpaket zum Schutz vor Mißhandlung

Der Fall Jessica hatte in der Bundesrepublik großes Aufsehen erregt. Die Hamburger Behörden reagierten inzwischen mit mehreren Maßnahmen reagiert, zumal seit dem Tod von Jessica immer wieder Fälle von Kindesmißhandlung in der Stadt bekannt geworden sind. Nach Vorstellung des Senats sollen unter anderem künftig Wohnungen bei richterlicher Einwilligung geöffnet werden dürfen, wenn dort Schulkinder vermutet werden, die in der Schule nicht erscheinen.

Jetzt sind alle an Jessicas Schicksal interessiert

Jetzt sind alle an Jessicas Schicksal interessiert

Eine Telefonleitung für Hilfesuchende soll eingerichtet, eine „Task Force Kinderschutz“ gegründet werden. Auch soll die Hemmschwelle für überforderte Eltern so niedrig wie möglich gehalten werden, damit diese sich an die Behörden wenden. Und schließlich sollen Sozial- und Schulbehörden künftig besser als bisher Informationen austauschen.

Initiative gegründet

Als Jessica in der Schule nicht erschienen war, erhielten die Eltern nach zwei vergeblichen Besuchen der Behörde nur einen Mahnbescheid, den sie nicht bezahlten. Der Fall Jessica und die Folgen waren in dieser Woche auch Thema in der Hamburger Bürgerschaft. Dort hatte sich erstmals Bürgermeister Ole von Beust (CDU) zu Wort gemeldet und seine Sozialsenatorin verteidigt, die in die Kritik geraten war.

Grabstein auf dem Friedhof Rahlstedt in Hamburg

Grabstein auf dem Friedhof Rahlstedt in Hamburg

Kindesvernachlässigung sei eine „gesamtgesellschaftliche, vielschichtige Aufgabe, vor der wir uns nicht drücken wollen“, sagte der Bürgermeister. Prominente Hamburger haben sich inzwischen zu einer Initiative zusammengeschlossen, die Kindern aus schwierigen Verhältnissen helfen will.

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung
Bildmaterial: dpa/dpaweb, REUTERS

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