Studien zur Kinderpornografie

Weiß, männlich, unverheiratet

09. Januar 2007 Nur fünf von 184 Ländern, die im Januar 2006 Mitglieder von Interpol („The International Criminal Police Organization“) waren, haben Gesetze gegen Kinderpornografie, die als vorbildlich bezeichnet werden können: Australien, Belgien, Frankreich, Südafrika und die Vereinigten Staaten.

In 95 Staaten gibt es überhaupt keine Gesetze gegen Kinderpornografie, in 138 Staaten ist der Besitz von pornografischen Darstellungen mit Kindern nicht strafbar, und 122 haben keine Gesetze, die eine Verbreitung derartiger Bilder über Computer und das Internet behandeln. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie („Child Pornography: Model Legislation & Global Review“), die im Frühjahr 2006 von der Organisation „International Centre for Missing & Exploited Children“ (ICMEC) in Zusammenarbeit mit Interpol veröffentlicht wurde.

Defizite auch in Deutschland

Dabei wurden die Gesetzbücher der einzelnen Länder nach fünf Kriterien untersucht: Gibt es Gesetze, nach denen Kinderpornografie ein Verbrechen ist? Enthalten bestehende Gesetze eine juristische Definition, was Kinderpornografie ist? Ist der Besitz von Kinderpornografie strafbar? Ist die Verbreitung von Kinderpornografie per Computer und Internet strafbar? Müssen Internet-Provider bei Verdacht auf Kinderpornografie Meldung an Strafverfolgungsbehörden machen? Die Antwort auf Frage fünf musste im Falle auch vieler europäischer Staaten - unter anderem Deutschlands - verneint werden.

Seit Jahren nimmt die kommerzielle Kinderpornografie im Internet weiter zu, genauso wie die Zahl der polizeilichen Ermittlungserfolge gegen die Anbieter und Konsumenten der entsprechenden Seiten. Unter anderem Studien aus den Vereinigten Staaten und aus Neuseeland zeigen, wer sich kinderpornografische Darstellungen aus dem Netz herunterlädt. Zwischen dem 1. Juli 2000 und dem 30. Juni 2001 wurden in Amerika 1713 Personen wegen Kinderpornografie im Internet verhaftet. Davon waren 91 Prozent Weiße, 86 Prozent waren älter als 25 Jahre, 45 Prozent älter als 40. Der überwiegende Teil von 1713 Verhafteten (62 Prozent) war unverheiratet, 42 Prozent hatten allerdings eigene Kinder. Fast die Hälfte hatte direkten Zugang zu Kinder, auch weil viele Berufen nachgingen, bei denen sie mit Kindern zu tun hatten, oder weil sie sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich um Kinder kümmerten. Bei weit mehr als 80 Prozent fanden die Ermittler Bilder von Kleinkindern, an denen sich Erwachsene brutal sexuell vergingen.

Durch soziale Umstände zu Tätern geworden

Auch bei der Studie in Neuseeland aus dem Jahr 2003 waren von 106 der von einer beim Innenministerium angesiedelten Ermittlungsgruppe verhafteten Personen 105 weiße Männer. Der jüngste war 14, der älteste 67. Erstaunlicherweise war jedoch ein Viertel der Verhafteten jünger als 20 Jahre alt: ein Drittel waren Studenten, ein Drittel wohnte noch bei den Eltern oder Großeltern. Viele von ihnen lebten außerhalb größerer Städte und hatten nur wenige Möglichkeiten, sexuell aktiv zu werden. Die Studenten waren meist Einzelgänger.

Wie es in der Studie heißt, waren sie offenbar wegen der sozialen Umstände, in denen sie lebten, zu Tätern geworden. Sie wie die anderen Angeklagten zu behandeln, sei nicht angeraten, schrieb die Leiterin der Studie, Angela Carr. Unter den anderen Verhafteten waren ebenfalls wieder eine Reihe von Männern, die beruflich oder privat Zugang zu Kindern hatten - unter ihnen zum Beispiel Fußballtrainer.

Text: pps. / F.A.Z.

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