17. Juni 2005 Gegen Graffiti-Schmierereien soll nach dem Willen des Bundestages künftig entschiedener als bisher vorgegangen werden können. Einen entsprechenden Koalitionsentwurf verabschiedete der Bundestag am Freitag mit den Stimmen der SPD, der Merheit der Grünen und der Union. Die FDP lehnte die Vorlage ab. Die Koalition hatte sich nach jahrelangen Debatten im Frühjahr auf ein schärferes Anti-Graffiti-Gesetz verständigt. Danach sollen Graffiti-Schmierer künftig vor Gericht leichter belangt werden können.
Nach jetziger Rechtslage ist das Beschmieren fremder Sachen nur dann eine strafbare Sachbeschädigung, wenn durch das Bemalen oder das Entfernen der Schmiererei die Substanz der betroffenen Sache beschädigt wird. In der Neuregelung soll es nun heißen, daß Sprayer wegen Sachbeschädigung bestraft werden können, wenn die unbefugte Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes einer Sache nicht nur vorübergehend und nicht nur unerheblich ist. Eine Strafverschärfung ist nicht vorgesehen. Die Nachweisbarkeit der Taten soll aber erleichtert werden.
CDU: Bei Wahlsieg weitere Verschärfung
Der SPD-Abgeordnete Hans-Joachim Hacker sagte, illegale Graffiti seien keine Bagatelle. Er verwies darauf, daß Kinder und Jugendliche zivilrechtlich haftbar für solche Schmierereien gemacht werden können. Das kann richtig teuer werden, stellte Hacker fest. Dies könne auch zum Schufa-Eintrag und damit zu Problemen führen, wenn Jugendliche ein Konto eröffnen oder einen Handy-Vertrag abschließen wollten.
Die Union stimmte dem Gesetzentwurf zu, obwohl sie mit der Neuregelung nicht ganz zufrieden ist. Die CSU-Abgeordnete Daniela Raab betonte, der rot-grüne Entwurf begeistere die Union nicht. Die Union halte den weitergehenden Entwurf des Bundesrates für besser. Raab sagte, Graffiti seien kein Kavaliersdelikt, sondern Straftaten. In einigen Wohnvierteln entstehe durch Graffiti an Wohngebäuden der Eindruck der Verwahrlosung. Der CDU-Politiker Peter Götz kündigte an, daß die Union im Fall eines Sieges bei den Bundestagswahlen weitere Verschärfungen durchsetzen werde.
FDP: Nur ein Placebo-Gesetz
Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jörg van Essen, bezeichnete den Entwurf als Placebo, weil das Strafrecht nicht verschärft werde. Auch der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele lehnte den Gesetzentwurf ab.
Der Unions-dominierte Bundesrat, der in der Vergangenheit bereits mehrfach ein härteres Vorgehen gegen das Graffiti-Unwesen gefordert hatte, wird sich am 8. Juli mit der Vorlage befassen. Das Gesetz bedarf zwar nicht der Zustimmung der Länderkammer, könnte bei einer Anrufung des Vermittlungsausschusses im Fall einer vorgezogenen Bundestagswahl aber dem Grundsatz der Diskontinuität verfallen.
Text: FAZ.NET mit Material von ddp, dpa
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