09. Oktober 2006 Das Verfahren gegen den umstrittenen Mediziner Matthias Rath in Hamburg ist gegen Auflagen eingestellt worden. Rath muß eine Geldbuße von 33.000 Euro an die Stiftung Das behinderte Kind zahlen, wie das Hamburger Amtsgericht am Montag urteilte.
Das Gericht erkannte damit an, daß Rath seinen kritisierten Internetauftritt bereits geändert habe. Es sei nicht der Eindruck entstanden, bei Raths Internetauftritt und anderer Werbung handele es sich um Scharlatanerie. Die Art des Marketings sei aber möglicherweise zu offensiv gewesen. Angeklagter und Staatsanwaltschaft nahmen die Entscheidung an.
Richter sprach von Vorreiterrolle
Richter Bartels sagte bei der Urteilsverkündung, der Prozeß habe gezeigt, daß es Alternativen zur Schulmedizin im Bereich der Krebsprophylaxe gebe und in Zukunft vielleicht auch alternative Krebstherapien geben werde. Rath habe sich damit sehr früh beschäftigt und vielleicht sogar eine Vorreiterrolle. Rath hat das in ehrenwerter Weise gemacht. Allerdings konnte der Eindruck entstehen, daß seine Präparate Krebserkrankungen heilen oder vielleicht sogar zum Stillstand bringen könnten, sagte Bartels. Aber so weit sei die Forschung noch nicht.
Der 51 Jahre alte Rath mußte sich seit dem 21. September vor dem Amtsgericht wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Arznei- und Heilmittelgesetz verantworten. Er hatte zu Prozeßbeginn alle Beschuldigungen zurückgewiesen. Rath war 2004 im Zusammenhang mit der Behandlung des an Krebs gestorbenen neunjährigen Dominik in die Schlagzeilen geraten. Der Junge war von den Eltern aus der Chemotherapie genommen und mit Rath-Präparaten behandelt worden. Dominik starb am 1. November 2004. Der Todesfall hat nichts mit dem Verfahren in Hamburg zu tun.
Angebotene Vitaminprodukte ohne Zulassung
Die Staatsanwaltschaft warf Rath vor, über seine Firma aus den Niederlanden Vitaminprodukte im Internet ohne arzneimittelrechtliche Zulassung angeboten zu haben. Dabei habe er den Mitteln therapeutische Wirkungen zugeschrieben, die diese tatsächlich nicht gehabt hätten.
Außerdem soll der Mediziner auf der Internetseite einen Link zu der Site Informationen über natürliche Krebstherapie eingerichtet und dort den Eindruck erweckt haben, daß seine Produkte Krebserkrankungen heilen könnten. Das sei aber nicht der Fall und Rath habe das auch gewußt, hieß es in der Anklage. Rath verteidigte sich mit Forschungsergebnisse der Universität Hamburg, die sich nach seiner Ansicht mit seinen Forschungsergebnissen deckten.
Text: FAZ.NET mit Material von AP
Bildmaterial: dpa