Pascal-Prozeß

Ein bizarres Milieu aus Alkohol, Gewalt und Haltlosigkeit

Von Eckhart Kauntz, Saarbrücken

07. Oktober 2004 Schon in der Architektur seiner Justizgebäude drückt sich der Anspruch des Staates auf sein Monopol bei der Durchsetzung von Recht und Gesetz aus: Weite Portale, mächtige Säulen, breit und geschwungen in die Höhe führende Treppenaufgänge - die Organe der Rechtspflege machen schon äußerlich etwas her. Doch in dem Geschehen im Schwurgerichtssaal des Saarbrücker Gerichtsgebäudes, wohin seit bald drei Wochen ein bescheidenes Pappschild mit der Aufschrift „Pascal“ den Besucher leitet, wird deutlich, daß der Staat die Einhaltung der Regeln menschlichen Zusammenseins nicht immer garantieren kann.

Jeden Montag und Donnerstag stehen hier neun Männer und vier Frauen vor ihren Richtern. Die Öffentlichkeit kann im Angesicht des gekreuzigten Heilands dem Zusammenprall zweier Welten beiwohnen. Hier die geordnete Institution des Rechts auf der Suche nach der Wahrheit, dort dreizehn aus der Bahn geratene Menschen, die schon vor vielen Jahren ihren Platz in der Gesellschaft verloren haben.

Wie konnte es dazu kommen?

Als Angehörige eines bizarren Milieus, in dem Alkohol, Gewalt, Drohungen, Arbeitslosigkeit, Haltlosigkeit, Hoffnungslosigkeit und gelegentlich auch Rauschgift den Alltag bestimmten, sollen sie, so die Anklage, in unterschiedlichen Rollen sich schließlich gemeinsam an dem Mißbrauch und am Tod des kleinen Pascal schuldig oder mitschuldig gemacht haben. Jenseits der Erforschung der Schuld jedes einzelnen steht die Frage: Wie konnte es dazu kommen?

Nach der ausführlichen Vernehmung von zwei der vier weiblichen Angeklagten hat sich ein Bild von den letzten Stunden des Pascal ergeben. Der Junge wurde am Nachmittag des 30. September 2001 in der Hinterstube einer heruntergekommenen Kneipe namens "Tosa-Klause" von verschiedenen Männern vergewaltigt, und er erstickte, weil der letzte Vergewaltiger mit dem sich wehrenden und schreienden Pascal nicht "zurechtkam". Die als Hilfe aus dem Schankraum herbeigeholte vierzigjährige Andrea M. drückte den Oberkörper des Opfers in das Kissen - und als der Vergewaltiger Martin R. schließlich, wie sie aussagte, "fertig war", lebte Pascal nicht mehr.

Der Einfluß von „Humpel-Christa“ ist noch stark

Andrea M. will zusammen mit der Wirtin Christa W. und einem männlichen Mitangeklagten den Leichnam dann mit einem Auto in eine Kiesgrube im französischen Schöneck gebracht und dort vergraben haben. Dieser Ort wurde aber nicht die letzte Ruhestätte Pascals. Weil die Polizei an der von Andrea M. angegebenen Stelle keine Spuren von Pascal gefunden hat, könnte der in einen blauen Müllsack verpackte Junge wieder ausgegraben und andernorts abermals verscharrt worden sein.

Die Hauptangeklagte Christa W., Zuhälterin, Kneipenwirtin und offenbar die zentrale Figur in dem sozialen Geflecht, das als "Tosa-Gemeinschaft" vor Gericht steht, will zu dem Tatgeschehen ebensowenig aussagen wie zehn weitere Beschuldigte. Doch selbst in der Situation vor Gericht wird noch deutlich, welche Macht die 51 Jahre alte gehbehinderte und deshalb im Milieu auch als "Humpel-Christa" bekannte Frau über die beiden aussagebereiten weiblichen Angeklagten hatte und vielleicht immer noch hat. Andrea M. und Erika K. haben in dem Kern ihrer Aussage, welche die Todesstunde des Pascal betraf, übereingestimmt. Beide suchten auch während ihrer Aussagen den Kontakt mit der eine Reihe vor ihnen sitzenden Christa W. zu vermeiden, beide schienen beunruhigt zu sein über die Blicke, die ihnen diese Frau zuwarf.

Zweiter Mißbrauchsfall wies der Polizei die Spur

Christa W. galt über viele Jahre als eine geachtete Person. So war sie von 1997 bis zum Jahre 2000 beim Amtsgericht Saarbrücken als Jugendschöffin tätig. Dank einer positiven Beurteilung durch das beim Stadtverband Saarbrücken angesiedelte Jugendamt war sie gerichtlich sowohl als Betreuerin der seit 1989 bei ihr lebenden Andrea M. als auch als Vormund für deren Sohn Bernhard eingesetzt. 1998 hatten Auffälligkeiten bei Bernhard, die sein Kindergarten feststellte, auf Mißhandlungen des Jungen hingedeutet. Die Vormundschaft für Bernhard wurde auf das Jugendamt übertragen, aber Christa W. spielte nun die Rolle der Pflegemutter.

Erst Ende 2001 - damals war Pascal schon fast drei Monate verschwunden - erhärtete sich der Verdacht von Mißhandlungen des Bernhard. Der Junge kam zu Pflegeeltern. Daß Bernhard ein Spielkamerad Pascals gewesen war, brachte die Ermittler, die im engen Familienumfeld den Fall aufzuklären trachteten, zunächst noch nicht auf die richtige Spur. Erst konkrete Äußerungen des Bernhard, die seinen sexuellen Mißbrauch zum Inhalt hatten, verbanden die beiden Fälle dann.

Jugendamt hätte Tod des Jungen nicht verhindern können

Anfang 2003 kam es zu einer Reihe von Verhaftungen, und nun öffnete sich auch der Blick auf die "Tosa-Klause". Christa W., die als Jugendschöffin, so Rolf Kalbhenn, Präsident des Amtsgerichtes, "nach der Erfahrung" wohl auch an "Jugendschutzsachen und Verfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" mitgewirkt hatte, hatte zugleich auch in ihrer Kneipe oder zu Hause Kinder mißbrauchen lassen und dafür auch kassiert. Die Landespolizeidirektion gab "lose Kontakte" zu der Wirtin im Rahmen von Ermittlungen verschiedener Art zu, verwahrte sich hingegen gegen den Vorwurf, die Frau sei ein "guter Bekannter" der Fahnder gewesen.

Innenministerin Annegret Kramp-Karrenbauer kündigte seinerzeit eine Überprüfung der Arbeit der Polizei durch die Staatsanwaltschaft an. Der Stadtverbandspräsident Michael Burkert veranlaßte personelle Veränderungen beim Jugendamt. Eine eigens zusammengerufene Kommission „Kinderschutz und Kinderzukunft“ kam zu dem Schluß, daß das Jugendamt den Tod des fünfjährigen Pascal nicht hätte verhindern können.

„Ich wollte nie wieder auf die Straße zurück“

Zehntausendmal pro Jahr wird in Deutschland ein Kindesmißbrauch aktenkundig. Das sagt die Polizeistatistik. Sie weist auch aus, daß der Täter meist im Verwandten- oder Freundeskreis zu suchen ist. Zweihundert dieser Fälle kommen alljährlich allein im kleinen Saarland vor Gericht, meist ohne öffentliches Aufsehen. Der Tod eines Kindes in Zusammenhang mit sexuellem Mißbrauch ruft als Mord sui generis immer öffentliche Empörung hervor. Doch die Reaktion auf den Fall des kleinen Pascal hat das übliche Maß an gezeigtem Abscheu gesprengt. Die Angeklagten wurden schnell zu "Monstern auf der Anklagebank".

Andrea M. hat vor Gericht gesagt, daß sie sich schuldig fühle. Die seit Kindesbeinen als geistig leicht behindert geltende Frau, die vier Kinder in die Adoption gab und deren fünftes Kind Bernhard auch, wie sie am Donnerstag aussagte, Opfer von Kinderschändern wurde, hat ihre Mittäterschaft mit der Angst begründet, aus dem Haus der Christa W. und aus der "Tosa-Klause" verwiesen zu werden. „Ich wollte nie wieder auf die Straße zurück.“ Die Reinemachefrau Erika K. war über ihren ebenfalls angeklagten Freund Horst K. in die „Tosa-Gemeinschaft“ gekommen. Auch ihr Sohn soll Opfer von Kinderschändern gewesen sein. Erika K. will das Geschehen am Todestag von Pascal beobachtet haben. Sie wischte später einige Blutstropfen vom Boden unter der Pritsche weg - und ging am Abend mit ihrem Freund auf das Oktoberfest in Saarbrücken-Burbach.

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 8. Oktober 2004

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