11. April 2008 Kompetenzstreitigkeiten überschatten die Aufklärung des tödlichen Holzklotzwurfes von Oldenburg. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft der Polizei vor, eine völlig überzogene und teilweise schädliche Pressearbeit zu betreiben und demzufolge ihre Kompetenzen erheblich überschritten zu haben. Der Sprecher der Sonderkommission Brücke, Sascha Weiß, reagierte am Freitag bestürzt auf die Äußerungen und wies sie als nicht zutreffend zurück. Sämtliche Schritte der offensiven und aggressiven Pressearbeit seien mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Oldenburg abgesprochen worden. Generalstaatsanwalt Horst-Rudolf Finger hatte zuvor gesagt, wenn regelmäßig in den Medien Einzelheiten der Ermittlungserkenntnisse ausgebreitet würden, könne das in schwerwiegender Weise die spätere Überführung des Täters oder der Täter gefährden. Dies wisse jeder erfahrene Kriminalbeamte.
Ohne jegliche Absprache
Finger hält es zudem für unverantwortlich, dass die Polizei ohne jegliche Absprache mit der für das Verfahren zuständigen Staatsanwaltschaft Oldenburg in der Öffentlichkeit die Möglichkeit eines Massen-DNA-Tests ins Spiel gebracht habe. Für so eine strafprozessuale Maßnahme stehe der Polizei überhaupt keine Entscheidungsbefugnis zu, monierte Finger weiter. Ein solcher Test bedürfe außerdem sorgfältiger interner Überlegungen.
Polizeisprecher Weiß sagte, sämtliche Pressearbeit sei fast wörtlich mit dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Oldenburg abgesprochen worden. Der Leiter der ermittelnden Soko Brücke war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Er soll von der harschen Kritik des Generalstaatsanwaltes ebenfalls überrascht worden sein.
Öffentliche Reißleine
Finger kritisierte außerdem die Ankündigung der Polizei zu einer möglichen Erhöhung der Belohnung für Täterhinweise. Auch dies sei ohne Absprache mit der Staatsanwaltschaft erfolgt, obwohl diese allein darüber zu befinden hat, welche Belohnung ausgelobt werden soll, ergänzte Finger. Es sei höchste Zeit, dass die Oldenburger Polizei von weiteren Eigenmächtigkeiten Abstand nehme und zur eigentlich vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der für das Verfahren zuständigen Staatsanwaltschaft Oldenburg zurückkehre.
Nach Angaben des Sprechers der Generalstaatsanwaltschaft, Rolf D. Snakker, hat die Polizei ihre Befugnisse erheblich überschritten. Natürlich hätte man die Angelegenheit lieber intern geregelt, wenn's denn geklappt hätte, sagte Snakker. Um die Beweisführung in einer möglichen künftigen Hauptverhandlung nicht weiter zu gefährden, habe man sich dazu entschieden, die Reißleine zu ziehen, sagte der Sprecher.
Anspruch auf Pressearbeit
Es gebe eine allgemeine Regelung über die Pressearbeit in Strafverfahren. Diese besage, dass ein Verfahren, sobald es bei der Staatsanwaltschaft anhängig ist, auch in den Händen dieser liege. Dies betreffe die Ermittlungen und die prozessuale Sachführung, aber auch die Pressearbeit.
Am Ostersonntag hatten unbekannte Täter einen Holzklotz von einer Autobahnbrücke auf die A 29 geworfen und dabei eine 33-jährige Beifahrerin aus dem westfälischen Telgte in einem Auto getötet. Die beiden Kinder der Frau und ihr Ehemann blieben unverletzt, erlitten aber schwere Schocks.
Bildmaterial: ddp, dpa
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