29. März 2005 In der Zuschauerreihe hinter der Anklagebank, auf der Michael Jackson seit fünf Wochen mitverfolgen muß, wie die Staatsanwaltschaft sein Paradies auf der Neverland Ranch als Lasterhöhle und Ort schmutziger Verbrechen zu entlarven sucht, saß vergangene Woche auch ein Magier.
Angeblich handelt es sich bei dem Mann um Majestic Magnificent aus Nevada, der dem Popstar in diesen schwierigen Zeiten Beistand gewährt. Einen Zauberer kann der Sänger nach Einschätzung der Strafrechtlerin Laurie Levenson auch gut gebrauchen, nachdem der Richter des Strafverfahrens entschieden hat, die Staatsanwaltschaft dürfe frühere Mißbrauchsvorwürfe gegen Jackson in den laufenden Prozeß einbeziehen. Ich werde Zeugenaussagen im Hinblick auf Sexualstraftaten und das angebliche Muster der Opfermanipulation durch den Angeklagten zulassen, schrieb Rodney Melville vom Bezirksstrafgericht in Santa Maria im Bundesstaat Kalifornien am Montag. Zu den Anschuldigungen, die zwölf bis fünfzehn Jahre zurückreichen, sollen in den nächsten Wochen neun Zeugen vernommen werden. Das sei ein Wendepunkt, da das Verfahren einen ganz neuen Charakter bekommt, sagte Levenson von der Loyola Marymount Universität in Los Angeles in Zeitungsinterviews. Es geht nicht länger nur um einen Jugendlichen, sondern um Jacksons Persönlichkeit.
20 Jahre Freiheitsstrafe drohen
Andere Strafrechtler pflichten der Professorin bei, daß die Verteidigung es nun, da frühere Anschuldigungen einbezogen würden, schwerer haben werde, einen Freispruch für Jackson zu erreichen, dem bis zu 20 Jahre Freiheitsstrafe drohen, wenn die Geschworenen ihn in allen zehn Anklagepunkten schuldig sprechen.
Jackson wird beschuldigt, den damals dreizehn Jahre alten Krebspatienten Gavin Arvizo Anfang 2003 zum Trinken von Alkohol verführt und dann sexuell mißbraucht zu haben. Außerdem soll der Sänger sich mit seinen Angestellten verschworen haben, Gavin Arvizo und seine Familie auf der Neverland Ranch festgehalten zu haben.
Sneddon: Alte Fälle offenbaren ein ähnliches Muster
Indem Richter Melville nun entschied, die Staatsanwaltschaft dürfe zur Stützung ihrer Anklage Altfälle aufgreifen, bescherte er Staatsanwalt Tom Sneddon einen wichtigen und lang ersehnten Sieg. So bekommt der Staatsanwalt nun Gelegenheit, Ergebnisse früherer Ermittlungen gegen Jackson einzubeziehen, die bis Anfang der neunziger Jahre zurückreichen. In vielen Strafverfahren darf früheres Verhalten des Angeklagten, das nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den angeklagten Taten steht, nicht berücksichtigt werden. Doch schuf der kalifornische Gesetzgeber 1995 eine Regelung, nach der unter gewissen Umständen auf zurückliegende Fälle von Kindesmißbrauch oder häuslicher Gewalt zurückgegriffen werden darf. Zwei der insgesamt sieben Altfälle, die die Staatsanwaltschaft präsentieren wollte, um den Sänger als pädophilen Serientäter darzustellen, ließ der Richter freilich ohne Angabe von Gründen nicht zu.
Sneddon begründete seinen Antrag auf Einbeziehung der früheren Anschuldigungen damit, daß sie ein ähnliches Muster wie der verhandelte Fall offenbarten. Die Opfer sind ungefähr gleich alt, die Art und Weise, wie die Opfer vorbereitet wurden, ist ähnlich, und die Straftaten sind ähnlich. Alle Opfer seien im Zeitpunkt der Taten zwischen zehn und dreizehn Jahren alt gewesen. Mit vier seiner Opfer habe Jackson nach Darstellung von Augenzeugen unbekleidet das Bett geteilt. Außerdem berichtete der Staatsanwalt von Küssen, Umarmungen und Griffen des Sängers in die Unterwäsche der Minderjährigen, von denen er sich, ebenso wie von Gavin Arvizo, Daddy habe nennen lassen.
Jordan Chandler wird nicht aussagen
Allerdings werden die Geschworenen, so wie es bislang aussieht, nur eines der angeblichen früheren Opfer im Zeugenstand sehen. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hat sich bislang nur der Sohn einer früheren Hausangestellten Jacksons bereit erklärt, gegen den Sänger auszusagen. Der Popstar hatte der Familie 1994 2,4 Millionen Dollar gezahlt, damit sie den Vorwurf sexueller Straftaten fallenlasse. Zu den früheren Fällen, auf die die Staatsanwaltschaft zurückgreifen darf, gehört auch der von Jordan Chandler, mit dessen Hilfe Tom Sneddon Michael Jackson schon 1993 vor Gericht bringen wollte. Der Staatsanwalt mußte die Ermittlungen dann aber einstellen, nachdem Jackson der Familie ein Schweigegeld in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages gezahlt hatte.
Auch in dem laufenden Verfahren wird Chandler nach Darstellung seines Onkels definitiv nicht aussagen, selbst wenn er einen Berg von Beweisen gegen den Popmusiker liefern könne. Doch sei Chandler außer Landes und wolle nicht als Michael Jacksons Junge dastehen. Statt Chandler will die Staatsanwaltschaft dessen Mutter als Zeugin berufen. Jacksons Verteidiger hat dagegen energisch protestiert. Es sei unfair, Dritte zu hören, ohne daß die angeblichen Opfer befragt werden könnten, kritisierte Thomas Mesereau. Doch konnte der Anwalt sich mit seiner Forderung nach dem Ausschluß von Zeugen, die nur vom Hörensagen über angebliche Mißbrauchsfälle berichten können, nicht durchsetzen.
Die Verteidigung hofft auf Maccauly Culkin
Nach Darstellung der Verteidigung zeichnet sich die Bande der zusätzlichen Zeugen, die zu den alten Anschuldigungen gehört werden sollen, vor allem durch Geldgier aus. Wie die Familie von Gavin Arvizo habe auch die von Jordan Chandler Mißbrauchsvorwürfe erfunden, um von Jackson Millionen von Dollar zu kassieren. Hilfe erhofft sich die Verteidigung dagegen von dem früheren Kinderstar Maccauly Culkin, dem mittlerweile 24 Jahre alten Hauptdarsteller der Kömödie Kevin allein zu Haus.
Die Staatsanwaltschaft vermutet, daß Jackson den Schauspieler, der oft auf der Neverland Ranch zu Besuch war, ebenfalls sexuell belästigt hat. In einem Fernsehinterview im vergangenen Frühjahr hatte Culkin jedoch versichert, daß nichts passiert sei.
Text: gel. / F.A.Z., 30.03.2005, Nr. 73 / Seite 9
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