17. Oktober 2006 Die Eltern der im Vorjahr in Hamburg qualvoll verhungerten sieben Jahre alten Jessica müssen eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes in Tateinheit mit Mißhandlung von Schutzbefohlenen verbüßen.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, wie das Hamburger Oberlandesgericht am Dienstag mitteilte. Der BGH hat die Revision der Eltern gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom November 2005 als offensichtlich unbegründet verworfen. Damit ist dieses Urteil rechtskräftig.
Jessica erstickte an Erbrochenem
Die Eltern hatten ihre Tochter monatelang wie eine Gefangene ohne ausreichendes Essen und Trinken in einem verdunkelten Zimmer in ihrer Hochhauswohnung gehalten. Das völlig verwahrloste Mädchen aß zuletzt Teppichreste und ihre eigenen Haare. In der Nacht zum 1. März 2005 erstickte Jessica an ihrem eigenen Erbrochenen. Das Mädchen wurde wenige Tage später unter großer Anteilnahme der Hamburger Bevölkerung beerdigt. Auch Bürgermeister Ole von Beust (CDU) kam zur Beisetzung.
Der Fall sorgte zusätzlich für Schlagzeilen, da die Eltern mit einem Umzug das Kind völlig der Kontrolle der Hamburger Behörden entzogen hatten. Experten stritten darüber, ob Jessica noch leben könnte, wenn die Schul- und Jugendbehörden besser kooperiert hätten. Alle Parteien in der Hamburger Bürgerschaft vereinbarten im vergangenen Jahr einen besseren Schutz für Kinder.
Text: FAZ.NET mit Material von dpa
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