Fall Marco W.

Europa-Parlamentarier schalten sich ein

22. November 2007 Der Fall Marco belastet zunehmend die Beziehungen zwischen der Türkei und der EU. Nach Medienberichten haben die Vorsitzenden aller Fraktionen des europäischen Parlaments auf Initiative der Liberalen den EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn bereits vor Tagen aufgefordert, sich bei der Regierung in Ankara für ein rechtsstaatliches Verfahren im Fall des 17-jährigen Deutschen einzusetzen.

Parlamentspräsident Hans-Gerd Pöttering sei in der nichtöffentlichen Sitzung von allen Fraktionsvorsitzenden zudem damit beauftragt worden, Rehn die Besorgnis des europäischen Parlaments zu übermitteln. Der Schüler aus Uelzen ist angeklagt, die 13-jährige Britin Charlotte in den Osterferien in der Türkei sexuell missbraucht zu haben. Der Prozess gegen ihn war am vergangenen Dienstag erneut vertagt worden.

Nächster Verhandlungstag im Dezember

„Egal, ob Marco schuldig ist oder nicht: Einen Minderjährigen sieben Monate lang in Untersuchungshaft gefangen zu halten verstößt gegen alle rechtsstaatlichen Prinzipien der EU“, sagte die Vizechefin der Liberalen im Europaparlament, Silvana Koch-Mehrin (FDP) der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Dass die Aussageprotokolle des mutmaßlichen Missbrauchopfers Charlotte aus Großbritannien noch immer nicht dem Gericht in Antalya vorliegen, sei „ein Skandal“. „Wir leben doch nicht mehr im Mittelalter, als noch Reiter Botschaften von einem Land ins andere bringen mussten.“

Wegen der wiederholten Vertagung des Prozesses gegen Marco W. in Antalya hat dessen Anwalt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angekündigt. Im Falle einer Klage kann der in der Türkei inhaftierte 17-jährige Deutsche Marco W. auf rasche Hilfe durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hoffen. Das Gericht kann in einem Schnellverfahren eine „einstweilige Verfügung“ anordnen - also etwa eine Haftbefreiung durch die Türkei.

Klage vor dem Europäischen Gerichtshof angekündigt

Sollte der Gerichtshof diese Frage bejahen, kann er den Fall gemäß seiner Geschäftsordnung prioritär behandeln. Dann könnte mit einer Entscheidung bereits binnen weniger Wochen oder sogar Tagen gerechnet werden. Die Urteile des Straßburger Gerichtshofs sind für alle Unterzeichnerstaaten der Menschenrechtskonvention, zu denen die Türkei gehört, bindend.

Bisher ist allerdings noch nicht sicher, ob die Anwälte tatsächlich Klage erheben müssen. Die Beweiserhebung in der Türkei soll erst am 14. Dezember abgeschlossen sein. Sollte der 17-Jährige dann nicht freikommen, könnte die Klage erfolgen.

Deutschland könnte der Klage beitreten

Deutschland könnte der von Marcos Anwälten angekündigten Individualklage laut Artikel 36 der Konvention beitreten, weil die Beschwerde sich gegen einen anderen Staat richtet. In solchen Fällen wird das Land, aus dem der Kläger stammt, automatisch über die Möglichkeit informiert, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Wenn Deutschland sich dafür entscheiden würde, könnten Vertreter der Bundesregierung an den Anhörungen im Straßburger Gericht teilnehmen und Einsicht in die Akten bekommen.

Unterdessen übten weitere Politiker heftige Kritik an dem schleppenden Verlauf des Verfahrens gegen den deutschen Schüler. FDP-Generalsekretär Dirk Niebel sagte: „Es ist unzumutbar, wenn ein junger Mensch unter der Schlamperei von Behörden zu leiden hat, die ihm die kostbarste Zeit seines Lebens nehmen - die Jugend.“ Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, erklärte: „Die Verzögerungen des Verfahrens sind für mich nicht nachvollziehbar. Ich appelliere an die türkische Justiz, Marco unverzüglich aus der U-Haft, gegebenenfalls unter Auflagen, freizulassen.“



Text: FAZ.NET
Bildmaterial: AP

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