Inzestfall von Amstetten

Josef F. wird dem Untersuchungsrichter vorgeführt

29. April 2008 Im Inzestfall von Amstetten wird Josef F. nach seinem vollen Geständnis an diesem Dienstag einem Untersuchungsrichter vorgeführt. Nach Angaben der österreichischen Presseagentur APA soll gegen den Tatverdächtigen eine Untersuchungshaft verhängt werden. Eine Haftprüfung sei nach 14 Tagen vorgesehen.

Josef F. muss im Falle einer Verurteilung mit einer langen Freiheitsstrafe rechnen. Auf die Tatbestände der schweren Freiheitsberaubung und Vergewaltigung stehen in Österreich insgesamt 25 Jahre Haft. Nach Medienberichten prüft die Staatsanwaltschaft auch den Vorwurf des Mordes durch unterlassene Hilfeleistung im Falle des nach der Geburt gestorbenen Zwillings.

Verbrennung der Leiche gestanden

Josef F. hat gestanden, die Leiche des Babys im Heizungskessel seines Hauses verbrannt zu haben. Schon am Montag war er aus der niederösterreichischen Bezirksstadt in die Landeshauptstadt St. Pölten gebracht worden.

Die Opfer haben laut APA zivil- und sozialrechtliche Ansprüche. Einerseits könnten sie gegen den Täter Schadenersatzforderungen geltend machen. Das österreichische Verbrechensopfergesetz sehe jedoch auch vor, dass Opfer von gravierenden strafbaren Handlungen beim Bundessozialamt eine
finanzielle Hilfestellung beantragen können.



Text: dpa
Bildmaterial: AP

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