Fall Daschner

Details zum Prozeß gegen Daschner

18. November 2004 Die Angeklagten: Ein Hauptkommissar, der am 1. Oktober 2002 den damals der Entführung Jakob von Metzlers dringend verdächtigen Magnus Gäfgen vernommen hat. Im Auftrag des Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei Wolfgang Daschner soll der Polizeibeamte Gäfgen angedroht haben, ihm würden "Schmerzen, wie er sie bisher nicht gekannt" habe zugefügt, wenn er nicht verrate, wo er den Jungen versteckt halte.

Der Beamte ist wegen schwerer Nötigung angeklagt, er soll jedoch angeblich bestreiten, die Drohung geäußert zu haben. Angeklagt ist auch Daschner, der die Anordnung, die Drohung auszusprechen, selbst aktenkundig machte. Daschner wird der Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat beschuldigt.

Das Gericht: Verhandelt wird vor der 27. Großen Strafkammer des Frankfurter Landgerichts. Den Vorsitz unter den drei Berufs- und zwei Laienrichtern hat Bärbel Stock.

Der Staatsanwalt: Wilhelm Möllers hat die Anklage gemeinsam mit einem Kollegen auch schon im Prozeß um die Entführung und den Mord an Jakob von Metzler vertreten. Möllers hat den Ruf eines bedächtigen und zugleich zielstrebigen Strafverfolgers.

Der Verteidiger: Daschner wird von dem Frankfurter Verteidiger Eckart Hild vertreten. Er hat große Erfahrungen in Wirtschaftsprozessen gesammelt, rückte zuletzt als Beistand des früheren stellvertretenden Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, in den Blickpunkt der Öffentlichkeit.

Der Zeuge: Magnus Gäfgen wird voraussichtlich am 25. November aussagen. Hätte die Anklage auf Aussageerpressung gelautet,hätte er den Prozeß als Nebenkläger verfolgen können.



Text: hs. / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18.11.2004, Nr. 270 / Seite 3

 
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