Inzest-Vater Josef F.

„Ich bin kein Monster“

Will kein “Monster“ sein: Josef F.

Will kein "Monster" sein: Josef F.

07. Mai 2008 Der Inzest-Vater von Amstetten hat sich über eine seiner Meinung nach „einseitige“ Berichterstattung über seine Taten beklagt. „Ich bin kein Monster“, sagte Josef F. in einer von seinem Anwalt Rudolf Mayer übermittelten Botschaft an die Boulevardzeitung „Österreich“. „Ich hätte ja alle töten können - dann wäre nichts gewesen. Niemand wäre mir draufgekommen“, sagte F. weiter. Damit liegt er anscheinend nicht ganz falsch, denn die österreichische Justizministerin Maria Berger (SPÖ) hat erstmals Fehler der Behörden eingestanden.

Bisher hatten die Behörden eine Mitverantwortung für den Inzest-Fall von Amstetten stets abgelehnt. Ein unauffälliger Mann sei Josef F. gewesen, nach allem was man habe wissen können, lautete der einhellige Tenor. Berger schränkte nun ein: „Bei allem, was wir bisher wissen, sehe ich eine gewisse Leichtgläubigkeit - vor allem was diese Sektengeschichte betrifft, mit der der Verdächtige das Verschwinden seiner Tochter erklärt hat“, sagte sie der Zeitung „Der Standard“. Heute würde man dem sicher genauer nachgehen.

„Ohne mich würde Kerstin nicht mehr leben“

Justizministerin Berger kritisiert erstmals die Behörden

Justizministerin Berger kritisiert erstmals die Behörden

So war der Aufsehen erregende Fall erst durch die Einlieferung der ältesten mit seiner Tochter Elisabeth gezeugten Tochter in ein Krankenhaus ans Tageslicht gekommen. Im Gespräch mit seinem Anwalt bezeichnete sich F. daher als Lebensretter der 19-Jährigen. „Ohne mich würde Kerstin nicht mehr leben“, sagte er. „Ich habe ja dafür gesorgt, dass sie ins Spital kommt.“ Die junge Frau am 19. April wegen Organversagens ins Krankenhaus gebracht worden, wo sie seither im künstlichen Koma liegt.

Seit dem 28. April sitzt der 73 Jahre alte F. im Gefängnis von St. Pölten. Er hatte zunächst gestanden, seine Tochter vergewaltigt, eingesperrt und sieben Kinder mit ihr gezeugt zu haben, verweigerte seither auf Anraten seines Anwalts aber zunächst jede weitere Aussage. Am Morgen wurde er nun zwei Stunden lang verhört. Dabei zeigte er sich nach Angaben der vernehmenden Staatsanwältin „kooperationsbereit“. Allerdings sei es lediglich um F.s persönlichen Werdegang gegangen, zur Tat wurde der 73-Jährige offenbar nicht befragt.

Sexualstrafrecht soll verschärft werden

Als Konsequenz aus dem Fall und der „Leichtgläubigkeit“ der Behörden kündigte Justizministerin Berger an, Kontrollen bei Adoptionen nun zu verstärken. Auch wenn Familienangehörige Verwandte adoptieren, soll künftig das Strafregister der gesamten Familie überprüft werden. Ein Gesetz, nach dem alle Kinder regelmäßig von einem Arzt untersucht werden müssen, lehnte die Ministerin dagegen ab. Dies hatte das rechtsnationale Bündnis BZÖ gefordert, um möglichen Missbrauch künftig schneller aufzudecken.

Zudem hat sich die Regierung in Wien auf eine Verschärfung im österreichischen Sexualstrafrecht verständigt. Bundeskanzler Alfred Gusenbauer und Vizekanzler Wilhelm Molterer kündigten am Mittwoch an, dass die Frist für die Tilgung von Sexualverbrechen aus dem Strafregister auf künftig 30 Jahre verdoppelt werden soll. In besonders schweren Fällen soll sie ebenso ausgeschlossen werden wie Adoptionen durch Sexualstraftäter. Dazu können Richter künftig Berufsverbote über Täter verhängen. In besonders schweren Fällen sollen sie sogar dazu verpflichtet werden.

Text: FAZ.NET mit Material von dpa, AFP
Bildmaterial: AP

© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2009.
Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte erwerben
Verlagsinformation

Verliebt, verlobt, verheiratet!Für alle die mehr suchen als einen Flirt - www.faz.net/partnersuche

FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche